Das Karpfen-Urteil

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von F&F-Online » 15 Nov 2001 16:46

Dieses Urteil wird allen fanatischen Boilie-Anglern sauer aufstoßen: Das Amtsgericht Bad Oeynhausen bestrafte im April dieses Jahres einen extremen Karpfenangler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 800 Mark. Inzwischen ist das Urteil seit dem 13. Juni 2001 rechtskräftig. (Aktenzeichen: 5 Cs 16 Js 567/00).

Wohlgemerkt: Das Urteil richtet sich nicht gegen die breite Masse der Angler, die gelegentlich Boilies an den Haken hängen, um einen Karpfen für den Kochtopf zu fangen. Es sind jene Angler gemeint, die nach englischem Vorbild ("catch and release") gezielte Jagd auf die kapitalen Karpfen machen und so ihre Fotoalben mit Fangfotos füllen. Ein Interesse am Fisch als Nahrungsmittel haben sie in der Regel nicht.

Das Gericht setzte jetzt mit dem Urteilsspruch ein unmissverständliches Signal: Wer große Karpfen nur aus Gründen der eigenen Selbstdarstellung fängt und wieder zurücksetzt, macht sich strafbar. Damit geraten alle jene Rekordjäger ins Visier der Justiz, die sich ausschließlich dem Fang der "Dickbäuche" verschrieben haben und sie nach dem Foto-Shooting wieder ihrem Element übergeben. Diese Minderheit unter den deutschen Anglern hat es nun schwarz auf weiß, wie ihr Treiben vor Gericht eingeschätzt wird.

Die Vorgeschichte:
Der Mann hatte 1998 an der Weser einen Riesenkarpfen (44 Pfund schwer) mit Boilies gefangen. Laut Gericht stellte er sofort fest, dass der Fisch nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Dennoch setzte der Angeklagte den Karpfen nicht sofort in sein Element zurück. Vielmehr legte er das Tier nach Lösen des Hakens auf eine Waage. Sodann postierte sich der Mann mit dem Fisch vor einer eigenhändig aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit dem Karpfen per Selbstauslöser. Dieser Vorgang dauerte nach Angaben des Angeklagten höchstens fünf Minuten. Anschließend setzte er den Karpfen in die Weser zurück. Dieses Foto wurde in einer Anglerzeitung veröffentlicht; der Tierschutzbund e.V. Bonn erstattete deshalb Anzeige wegen Tierquälerei.

Den geschilderten Vorgang räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er war allerdings der felsenfesten Überzeugung, damit nichts Unrechtes getan und insbesondere keine Tierquälerei begangen zu haben. Es sei üblich, gefangene Karpfen vor dem Zurücksetzen zu wiegen und ein Erinnerungsfoto zu schießen. Er verwies dabei auf die gängige Angelpraxis in England.

Die Urteilsbegründung:
Dagegen stellte das Amtsgericht in seiner Begründung in breitestem Juristendeutsch fest: Bei Fischen handele es sich um Wirbeltiere. Dem Fisch werde durch den Angelvorgang durch Anhieb, Anhaken, Drill, Landung und Abhaken Unlustgefühle vermittelt, die er als seiner Wesensart zuwiderlaufende, instinktwidrige und gegenüber seinem Selbsterhaltungstrieb lebensfeindliche Einwirkung und Beschränkung seines Wohlbefindens empfinde. Dieser Vorgang sei nur dann nicht zu beanstanden, wenn der Fisch nach dem Abhaken sofort zum Zwecke des Verzehrs getötet wird. (§ 17 Nr.2 b Tierschutzgesetz).

Weiter hält das Gericht fest: "Dem Angeklagten war infolge der festgestellten Größe und des damit verbundenen Alters des Karpfens sofort klar, dass sich dieser Karpfen zum Verzehr nicht eignen würde. Anstatt den Fisch sofort in sein Element - das Wasser - zurückzusetzen, legte ihn der Angeklagte auf eine Waage, stellte die Kamera mit Selbstauslöser auf und fotografierte sich samt Karpfen, um den Fang zu dokumentieren. Dieses dauerte nach seiner eigenen Einlassung höchstens fünf Minuten. Dieser Vorgang war für den gefangenen Karpfen mit länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden."

Nach Ansicht des Gerichtes lässt das Übersenden des Fotos an eine Angelzeitung nur den Schluss zu, dass der Petrijünger dies zur Selbstdarstellung tat und dabei keine Rücksicht auf den Zustand des von ihm geangelten Karpfens nahm. Darüber hinaus leide ein Fisch, der sich auch nur fünf Minuten außerhalb des Wassers befinde, an Atemnot. Dieser gesamten Tatsachen war sich nach Überzeugung des Gerichtes der Fänger bewusst.
Horst Stolzenburg, Journalist

Kommentar der F&F-Redaktion:
Die entscheidende Frage, die sich aus der Urteilsbegründung für Angler stellt, ist: Wäre jener Karpfen-Spezi frei gesprochen worden, wenn er den Fisch sofort zurückgesetzt hätte? Gesetzt den Fall, es wäre so, beinhaltete das Urteil sogar einen positiven Aspekt - nämlich die Einschränkung des gültigen Grundsatzes, dass jeder maßige Fisch nach dem Fang abgeschlagen werden muss.

Fakt aber bleibt: Der Richterspruch ist kein Freibrief fürs Catch & Release und die Gerichte werden auch künftig von Fall zu Fall entscheiden! Jedenfalls werden wir das Urteil eingehend juristisch prüfen lassen, um für mehr Klarheit am Fischwasser zu sorgen.

Jetzt ist Eure Meinung gefragt.
Petri Heil,
Euer Admin

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von DozeyDragon » 23 Nov 2001 02:19

So langsam wird es richtig ernst, oder?

Seit einiger Zeit verfolge ich in einschlägigen Fachzeitschriften die Diskussionen, die sich gegen das Angeln richten. Durch das "Karpfen-Urteil" gab es nun wieder einen Ansatzpunkt für all diejenigen, die unseren Sport nicht billigen, verstehen oder gar ablehnen.
Die allermeisten Angler beginnen mit diesem Hobby, wenn sie mit ihm in Kontakt gekommen sind und es ihnen gefallen hat. Sei es, der Arbeitskollege hat einen mal mit ans Wasser genommen oder der Vater/ Nachbar lud einen ein, mal mitzukommen, wenn man sich nur ruhig verhielte. So oder ähnlich erfahren potentielle Neuangler das Ambiente, die Seele baumeln zu lassen, die Natur zu genießen und sich in ihr zu entspannen. Dazu kommt, dass das Angeln auch eine spannende und abwechslungsreiche Beschäftigung ist, die niemanden schadet, wenn man sich an bestimmte Regel hält (Mindestmaße, Schonzeiten, artgerechter Umgang mit dem erbeuteten Fisch, Schutz und Pflege des Gewässers und der angrenzenden Natur, usw. , ...).
In der Presse (auch der Fachliteratur !) tauchen aber immer häufiger Schlagwörter auf, die meiner Meinung nach nichts mehr mit dem "normalen" ruhigen Sport/ Hobby am Feierabend oder Wochenende zu tun haben: fanatischen Boilie-Anglern, Rekordjäger, Tierquälerei, Verrohung der Jugend, übertriebene Selbstdarstellung, potentielle Gewalttäter und noch vieles mehr... Dem aufmerksamen Leser werden diese und anderslautende Aussagen sicherlich auch schon aufgefallen sein. Dies stößt natürlich schon bei den meisten Anglern auf Unverständnis, was soll man da von einem "Nichtangler" (angeln kann doch jeder, die armen Tiere, wollen wir ihm einen Namen geben oder ihhh, wie ekelig...) erwarten? Klar, die Meinung über das Angeln wird sich wohl negativ färben. Tja Angler, hart gesagt: selbst schuld! Warum? Ich fische doch korrekt werden die meisten jetzt sagen. Über das, was allgemein als "in Ordnung" eingestuft wird, wird ja auch nicht in der nichtanglerischen (mit (viel zu wenigen) Ausnahmen) Presse gedruckt. Dort findet man nur die schwarzen Seiten des Angelsportes, die Situationen, die durch unsere "Kollegen" entstanden sind, die sich danebenbenehmen. Sogenannte schwarze Schafe. Hierzu braucht man sicherlich nicht allzu viel sagen, was sie (in unserem Interesse) falsch machen ist doch wohl jedem klar.
Auch nicht ganz so unumstritten sollte man das Angeln in kommerzialisierter Form betrachten: Riesige Materialschlacht, anfüttern ohne Ende, lockende Auto- und Reisegewinne... was hat das noch mit herkömmlichem Angeln zu tun? Klar, es ist eine große Menge Geld im Spiel (Sponsoring, Werbung, Marktsicherung der Gerätehersteller) und das ist in einem gewissen Rahmen sicherlich auch in Ordnung. Aber, wenn dadurch die Fische und die umliegende Natur vernachlässigt werden, liegt es doch auf der Hand, dass Probleme und Kritik vorprogrammiert sind! Wie soll sich denn eine Rotfeder fühlen, die versucht, den Parcours zwischen 150 von Stippern angebotenen Leckerbissen und einem nicht enden wollenden Bombardement an Futterballen während eines großen Angelturniers, zu meistern? Mies, denke ich. Es entsteht im Wasser ein riesiger Stress, den wir normalerweise nicht veranstalten würden, aber man will ja unbedingt den Volvo gewinnen... Hat das wirklich noch etwas mit dem herkömmlichen Angeln zu tun, mit dem die meisten von uns begonnen haben? Ich habe nichts gegen eine sinnvolle Hege (die zu unseren Aufgaben/ Pflichten als Angler gehört), aber wenn man es so übertreibt muss ich mich davon deutlich distanzieren. Ok, da bin ich wohl etwas abgeschweift J ...
Um noch einmal auf das Urteil zu kommen: Klar freut sich jeder über einen kapitalen Fang! Deswegen bemühen wir uns ja auch (mehr oder weniger erfolgreich) darum, unsere Techniken ständig zu verbessern. Soweit nicht schlimm. Hat man nun Erfolg, ist es um so schöner. Allerdings kann ich das Urteil des Amtsgerichts von Bad Oeynhausen nachvollziehen. Die Argumentation ist schlüssig, wenn man es aus der Sicht des Tieres und seiner Situation an Land sieht. Welcher Angler würde einen untermäßigen Zander nach dem Abhaken noch fünf Minuten (... und diese Zeit nehme ich dem Beklagten nicht ab!) weiter im trockenen lassen, um sich an seinem Anblick zu erfreuen? Normalerweise bemüht man sich doch, das Tier so schnell wie möglich (und schonend) in sein Element zu entlassen, damit es nicht noch weiter zu Schaden kommt! Der kapitale Fang hat sicherlich mehr Bedeutung für den Sportfischer, aber darf das zu ungunsten des Tieres geschehen? Wie oft liest man in der Fachliteratur von (Karpfen-) Anglern, die ihren Fang in der Nacht gemacht haben und ihm bis zum Morgen "aufbewahren", um dann ein Foto zu machen? Leider zu häufig! Muss das denn wirklich sein? Es gibt doch sicherlich andere Möglichkeiten, die wesentlich tierfreundlicher sind, seinen Fang anderen zu präsentieren, oder?
Nochetwas in eigener Sache: Ich selbst bin kein forcierter Karpfenangler, deshalb verstehe ich es nicht, warum das so etwas besonderes ist. Ist es die Jagd nach einem ordentlich dicken Fisch, die Schönheit der Tiere (ok, individuell, aber eine Bachforelle oder ein Zander sieht in meinen Augen einfach viel schöner aus, nicht plump, sondern filigran, schön gezeichnet, eher majestätisch als massiv), der Spaß am Drill? Klar ich fange auch gerne einen "Dicken" aber muss man nur der Größe wegen sogar nach Frankreich fahren, nur um en allerdicksten zu fangen? Da bin ich dann doch der Meinung, das die "Interessen der Fische" in den Hintergrund geraten und doch nur noch die Sensation zählt!
Ich würde mich freuen, wenn sich der ein oder andere dazu mal äußern würde, Ihr könnt mich auch direkt anschreiben, um ein wenig über dieses Thema zu diskutieren. Mein Appell: Seit fair zur Flora und Fauna beim Angeln und tut nichts, was unnötig ist oder uns Angler in ein schlechtes Licht rückt, denn nur so werden wir noch lange und ungestört unserem Hobby nachgehen können! Petri Heil!
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Bleibe realistisch!

Hundefutter im 5kg Beutel gehört
nicht an den Angelplatz!

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Carpcatcher » 23 Nov 2001 17:35

[ 25. November 2001: Beitrag editiert von: Carpcatcher ]
Geist ist geil

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Beitrag von Carpcatcher » 23 Nov 2001 18:21

Hallo zusammen, als Neuer hier eine kurze Vorstellung, Alter 37, Angler seit 25 Jahren und einer der verhaßten Karpfenangler. Sorry, aber was ich hier in diesem Forum teilweise lese, verursacht mir leichte Magenschmerzen. Unerreicht und auf Platz eins der Hitliste: "Wenn ich schon Vereinsbeitrag zahle, dann möchte ich auch was mitnehmen". Junge, kauf Dir doch Deinen Fisch in der Fischhalle, da spart man sich dann gleich die lästige Warterei, bis etwas anbeißt. Ich kann viele Argumente einfach nicht verstehen und begründe die einfach mit Fischneid. Ja wir fangen große Fische (die mancher im Leben nicht fängt) und setzen auch wieder zurück. Ich denke, dem Karpfen, der den Prozess ausgelöst hat, war das Photo lieber, als ein Herzstich, oder?? Wieso sollte man nicht nach Frankreich fahren um dort zu angeln? Die Landschaft ist ein Traum, die Temperaturen ebenso und man hat die Chance, Fische zu fangen, die man hier einfach nicht fangen kann. Warum fahren so viele andere Angler im Urlaub ins Ausland; fischen auf Marlin im Ozean, auf Waller in Spanien, Pollack in Norwegen etc. etc... NUR bei den Karpfenanglern wird das dann gleich wieder ins Negative gezogen. Nochmal zum Prozess zurück. Mich würde echt interessieren, ob der Angeklagte überhaupt einen Anwalt hatte - wenn ja, hätte dieser bestimmt keine Mark Honorar verdient.
Grüße
Geist ist geil

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Beitrag von Fliegenfischer » 24 Nov 2001 01:25

Da irrt der Karpfenfänger.
Ein Anwalt hätte hier nix machen können. Auch ein noch so teurer und guter Anwalt kommt an den Gesetzen nicht vorbei. Und das deutsche Gesetz sagt eindeutig, dass ich ohne vernünftigen Grund einem Wirbeltier keine "Unwohlsein" zuführen darf. Der Spaß am Fang eines großen Fisches ist KEIN vernünftiger Grund. Das Gesetz sagt nicht -und das kommt im Urteil zum Ausdruck- dass ich ungenießbare Fische töten und verwerten muss. Nur liegen hier m. E. in dem Fall 2 illegale Dinge vor. Zum einen wurde (wohl) auf solch ungenießbare Riesenkarpfen gefischt. Es wurde also zum Spaß und nicht zur Nahrungsbeschaffung (neben Hege der einzige kazeptierte Grund i. S. des Tierschutzgesetzes) gefischt=Verstoß Nr. 1.
Dann wurde eine Prozedur zum Fotografieren veranstaltet, dass mir persönlich das K... kommt. Wieder ein Quälen ohne vernünftigen Grund i. S. des Tierschtutzgesetzes.

Leute, es ist doch weltfremd, wenn man glaubt, dass der Spaß am Fischen bei uns mal als Rechtferigung zum quälen von Tieren akzeptiert wird. Erst wenn das bestehende Tierschutzgesetz mit dem Qualverbot ohne vernünftigen Grund angeschafft wird, wird C&R legal. Nur das halte ich für wenig realistisch. Sehr realistisch halte ich dagegen, dass eine Diskussion darüber zum Verbot des Fischens führt. Wenn klar ist, dass es der Mehrheit der Angler nicht um die Beute geht, sondern um den Spaß am Drill, wird bei der Rechtslage Angeln verboten!

Also lieber gekonnt und geheim releasen, als Pornofotos zu machen und damit zu protzen.
Wenn wir als Fischer die Qual des Fsiches beim Drill akzeptieren, dann müssen wir es noch lange nicht übertreiben. Wenn man widerhakenlos mit Einfachhaken und Kunstköder fischt, kann man schnell und ihne Operation releasen. Ist dann zwar nicht legal, aber Fisch und Fischer gehen damit einen für beide Seiten m. E. akzeptablen Kompromiss ein.

Olli

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von GeFue1 » 25 Nov 2001 08:46

Die Beiträge zum Urteil des Amtsrichters Lepper vom 10. April 2001 (Amtsgericht Bad Oeynhausen) sind schon bemerkenswert. Hier einige rechtliche Hinweise:
Amtsrichter Lepper stellt in seiner Urteilsbegründung darauf ab, dass der Täter dem Fisch durch den lediglich fünf Minuten dauernden Fotografiervorgang länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes zugefügt hat. Mit der genannten Strafvorschrift ist auch im vorliegenden Fall ein Zurücksetzen nicht zu vereinbaren. Soweit Amtsrichter Lepper dies dennoch durch die Urteilsbegründung ("Anstatt der Fisch sofort in sein Element, das Wasser, zurückzusetzen...")suggeriert, ist dies ohne juristische Bedeutung. Die Juristen bezeichnen solche Ausführungen als "orbiter dictum". Das heisst, dass diesen Ausführungen keine eigenständige Bedeutung zukommt. Im Übrigen sind manchen die Folgen des Urteils nicht klar. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Tagessätzen bedeutet, dass der Täter vorbetraft ist. Im Zentralregister wird diese Verurteilung erfasst und bei einer unbeschränkten Auskunft, wie sie etwa bei einer Einsellung im öffentlichen Dienst angefordert wird, auch mitgeteilt.
Das Urteil kann bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Rohrteichstrafe 16, 33602 Bielefeld angefordert werden.

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Beitrag von Fliegenfischer » 25 Nov 2001 13:19

Das ""orbiter dictum" hat für die Rechtslage doch eine gewisse Bedeutung. Unterstellt -was ich in diesem Fall nicht galube- der Fsicher wäre auf einen "Esskarpfen" aus gewesen, würde m. E. ein sofortige Zurücksetzen NICHT strafbar sein. Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, offensichtlich ungenießbare Fische, die als BEIFÄNGE an den Haken gingen, der Verwertung in der Mülltonne zuzuführen.
Ob das "orbiter dictum" in einem entsprechenden Fall durch die Rechtsprechung bestätigt wird, kann nur die Zkunft zeigen. Sicherheit gibt es vor einem solchen Urteil nicht.

Oliver Fell

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Beitrag von Carpcatcher » 25 Nov 2001 17:47

Schade, dass hier so viele Moralist spielen. Das ist scheinbar, wie das ganze Catch and Release - Problem, eine typisch Deutsche Eigenschaft. "Das ist Gesetz!!!" Haha.. Kommt mal vom Moraltreppchen runter. Was ich, als einer dieser ach so bösen Karpfenangler, der seine Fische auf Abhakmatten legt, Methoden verwendet, die zu tiefes Schlucken auf jeden Fall vermeiden etc. usw. bei anderen sogenannten integeren Anglern sieht, die uns aus Unwissenheit auch noch verdammen, treibt mir manchmal vor Wut fast die Tränen in die Augen. Da regt man sich doch tatsächlich um "das Wohl des armen Tierchens" wegen auf, das fotographiert und dann absolut wohlbehalten!! wieder in die Freiheit entlassen wird, und stopft dann gefangene Satzkarpfen in den Malereimer um sie dann zuhause zu wässern, vor sie geschlachtet werden. He, was soll das..?? Soll mal jeder vor seiner eigenen Haustüre kehren; widerhakenloses Fliegenfischen dient ja, da die Fische zumeist wieder zurückgesetzt werden auch nur der ganz profanen Fangfreude - nur ein kleines Beispiel - und auch kapitale Forellen oder die langersehnte 50er Äsche werden mit Sicherheit gerne ond oft fotographiert, genauso wie der Meterhecht, der teilweise auch wieder schwimmen darf. Und WIR sind die Bösen?? Da lache ich mich echt tot. Ich kann diese Pseudoargumente wirklich nicht mehr hören, die großteils aus purem Neid (sorry ist oft so) und Unwissenheit entstehen.
Grüße
Geist ist geil

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von allg. Angler » 25 Nov 2001 20:48

hi, ich versuche mich kurz zu fassen.
was ich hier lese, reicht schon wieder, mich aufzuregen!
wenn ich folgendes lese:
"Und das deutsche Gesetz sagt eindeutig, dass ich ohne vernünftigen Grund einem Wirbeltier keine "Unwohlsein" zuführen darf".
oh man, was für eine doppelmoral!!
ich frage mich, ob sich ein huhn ein leben in einer legebatterie, in der es sich nicht einmal um ihre eigene achse drehen kann, schon immer gewünscht hat??!! anscheinend schon, denn ansonsten müssten die dinger ja verboten werden!! (ja ich weiß dass sie in ein paar jahren wirklich verboten werden, aber wie lange hat das gedauert und wie lange haben die betriebe noch zeit, sich umzustellen!!).
oder ein tiertransport zum schlachthof??!! man, was fühlen sich die tiere dort wohl, wenn sie 40 stunden ohne wasser in brütender hitze vor sich hinkochen, um letztendlich doch nur geschlachtet zu werden!!
tut mir leid, aber was passiert dort?
fast nichts!!
und warum??
weil dort ne menge geld, interessen, arbeitsplätze etc. dahinter stehen.
und?? was ist nun mit dem gesetz?? ist das ein grund diese leute anders zu behandeln als einen angler??
tja, anscheinend schon!
armes gesetz!!!
p.s. die liste kann ich nach wünschen auch beliebig fortführen.

jetzt mag der einwand kommen, nur weil etwas schlechtes irgendwo geduldet wird, ist dies kein grund etwas ebenso schlechtes zu tun.

aber bitte, da komme ich mir doch irgendwo verarscht vor. man tut alles mögliche, um fische, die man nicht verwertet, schonend zu behandeln (abhakmatte etc.) und wird trotzdem noch bestraft. und andere treten tiere leider im wahrsten sinne des wortes mit füssen und dort passiert nichts.

ich lasse ja meinetwegen noch über den sinn oder unsinn des angelns reden, welches aus reinem spass geschieht, ohne je einen fisch mitzunehmen, aber dieses urteil und die begründung ist lachhaft!!!!

ich persönlich angel gerne. im winter vornehmlich auf raubfische und im sommer meist auf karpfen. manche fische nehme ich mit und manche nicht.
aber wenn es das gericht so will, schlage ich demnächst jeden 30 pfünder ab. (so weit kommts noch!)

mfg

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Laserbeak » 25 Nov 2001 23:19

Hi !
Mal ganz ehrlich.....
Ich bin neu im Geschäft. Seit ca. 4 Wochen den Schein und auch seit dieser Zeit erst am ANgeln. Davor habe ich ca. 20 Jahre nicht geangelt..... Die ganze Catch and Release Geschichte ist so wie sie hier dargestellt ist totaler Humbug !!!!!
Der letzte Beitrag ( der mit der Legebatterie ) ist der einzig wahre. Hier geht es gar nicht um den Fisch. Dem Gesetzgeber geht es hier nicht um das Tier !!! Hier werden wieder einmal von Anwälten persönliche Interessen gepflegt. Ich glaube, dass der Fang und das zurücksetzen eines Karpfens wesentlich sinnvoller ist, als das abschlagen nahezu jedes gefangenen Fisches, weil der Gesetzgeber das so will !!!
So große Karpfen schmecken nicht und demzufolge töte ich sie auch nicht. Wozu sollte ich das tun ??
Also: Catch and Release ist okay, wenn das Tier nicht über Gebühr leidet. Ein Fototermin von mehreren Minuten ist allerdings radikal zu verurteilen !!!!!!!!!
;))

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Carpcatcher » 25 Nov 2001 23:34

Hi,
wieso ist die Diskussion hier Humbug?? Dies ist leider Angelalltag; man setzt einen Fisch zurück, und wird deswegen angefeindet. Deine Einstellung ist perfekt, und ich bin froh, dass es Neu/Wiedereinsteiger gibt, die diese Meinung haben. Aber leider wirst Du selbst diese "Humbugdiskussion" bald führen müssen. Übrigends: ein Landaufenthalt von 5 Minuten schadet einem Karpfen in gar keiner Weise; er sollte allerdings, um Haut und Kiemen feucht zu halten, mit Wasser übergossen werden. Dies wird Dir übrigends jeder Fischzüchter bestätigen.
Viele Grüße
Geist ist geil

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Beitrag von Fliegenfischer » 25 Nov 2001 23:42

Da haben wir es wieder: Pauschalismen gepaar mit Unwissen!
>widerhakenloses Fliegenfischen dient ja, da die Fische zumeist wieder zurückgesetzt werden auch nur der ganz profanen Fangfreude - nur ein kleines Beispiel - und auch kapitale Forellen oder die langersehnte 50er Äsche werden mit Sicherheit gerne ond oft fotographiert<

Widerhakenloses Fischen dient bei mir dazu, dass ich untermassige Fische schnell und problemlos zurücksetze. Es geht um den Schutz der Untermassigen. Sicher "entkommen" mir hin und wieder auch mal Fische an der kurzen Leine, aber die verlassen das Wasser nicht und kommen höchstens im Notfall für Sekunden in die Hand. Fotografiert wird bei mir nur der tote Fisch. Eine 50er Äsche, die mit an kurzer Leine "entkommt" wird nicht fotografiert. Ausnahme, die bisher nicht vorkam, es steht einer mit der Kamera schußbereit daneben. Länger als Sekunden muss der Fisch dazu nicht aus dem Wasser und schon garnicht auf eine Matte oder sowas.

Aber was Ihr nicht versteht (verstehen wollt). Es geht nicht darum C&R zu diskutieren, sondern darum dass das Tier länger gequält wird, als es sein muss. Mit Neid hat das sicher nichts zu tun. Mich interessiert das "Ansitzen" auf solche Wasserschweine nicht. Deswegen verdamme ich es aber nicht, sondern ich verdamme im Interesse einer Zukunft des Fsichens diese Unsitte, Fische minutenlang außerhalb des Wassers auf Matten zu legen und dann zur eigenen Befriedigung und Dokumentation was für ein toller Hecht man ist, auch noch Fotos zu machen.
Es sollte doch um den Fang gehen und das Erlebnis, nicht um das Anfertigen von Pornobildern.

Das angesprochene Hältern von Karpfen in Eimern ist a)verboten und b)eine Sauerei.

Kapiert doch endlich, dass das Tierschutzgesetz auch -leider mit langen Fristen- die Chance eröffnet, Legebatterien "abzumildern". Ihr pöbelt gegen ein Gesetz. Das ist einfach! Aber wo sind Eure konstruktiven Vorschläge, dieses Gesetz zu unseren Gunsten zu verbessern und zwar so, dass dies auch politsich durchsetzber ist. Wo sind Eure Vorschläge, wie man mit der bestehenden gesetzeslage umgehen kann?
Nix, nur beleidigtes Gepöbel!
Damit kommen wir nicht weiter.

Oliver Fell

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Beitrag von Fliegenfischer » 25 Nov 2001 23:47

>Hier werden wieder einmal von Anwälten persönliche Interessen gepflegt. <

Bitte mal eine Begründung für diesen Satz!

Und "Karpfenfänger": Das das Abhaklen auf der Matte dem Tier nicht schadet, bestreitet ja keiner. Aber dass es vor Wohlbefinden schnurrt, wie eine Katze, sehe ich nicht.

Irgendwas was konstruktives hier?

Oliver Fell

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Das Karpfen-Urteil

Beitrag von Carpcatcher » 26 Nov 2001 00:21

Hi Oliver, gemach, gemach....Wir arbeiten an konstruktiven Dingen! Zu allererst sei aber gesagt, dass wir alle, ob Fliegenfischer, Raubfischangler, Stipper, Karpfenangler usw. einer einzigen Gruppe angehören und sich deshalb jedes Urteil, das sich gegen einen von uns richtet, negativ auf uns alle und unser GEMEINSAMES Hobby auswirken kann!!! Häme, das sei jetzt einmal allen gesagt, ist deshalb absolut fehl am Platz und dumm! Dies sei übrigends auch einmal der Redaktion gesagt, die dieses Urteil ja nur auf die "fanatischen Boilieangler"(was für eine saublöde Formulierung übrigends!) bezieht. Es gibt in jeder der o.g. Gruppen schwarze Schafe und/oder Leute, die sich, gelinde gesagt, "etwas unglücklich" verhalten; leider natürlich auch bei "uns" Karpfenanglern. Pass auf, übrigends; das Argument mit "der Qual des Fisches beim Drillen" kann auch für den passionierten Fliegenfischer im Zweifel zum Bummerang werden. Wenn die Qual so groß ist, warum fange ich dann den Fisch, den ich gestern erst gefangen hatte, am nächsten Tag wieder?? Wieviele Fische werden tagtäglich von Turbinen schwer verletzt, wieviele Fische verenden jämmerlich an Wunden, die ihnen der Kormoran oder andere Wasservögel zufügen? Wieviele Fische verenden täglich an den Folgen von Gewässerverschmutzung oder verrecken jämmerlich in den Netzen der Berufsfischer? Da ist der Hakenpieks im verhornten Maulbereich mit Sicherheit ein echter Witz dagegen!!Ganz vorsichtig möchte ich auch darauf hinweisen, dass dieses öffentliche Forum mit Sicherheit auch von Peta Mitgliedern gelesen wird - nur mal so nebenbei. Ich persönlich stehe zu 1000% hinter meinem Hobby, der Angelei und betreibe mein Fischen so fischschonend wie möglich - und, wenn jemand in meinem Bekanntenkreis mal einen Weihnachtskarpfen will, denn bekommt er auch von mir einen 5 Pfünder; genauso, wie ich liebend gerne selbst gefangenen Hecht, Barsche oder Forellen esse; nur 99,99% aller Karpfen setze ich halt wieder zurück. Ich brauche übrigends auch keine "sehtherwasbinichfüreitolleranglerbilder"; habe deshalb von meinen beiden größten Karpfen keine ERINNERUNGSFOTOS (so bewerte ich meinen Bilder übrigends), weil ich alleine draußen war. Sind wir aber zu zweit draußen, werden besonders schöne Fische, oder Karpfen über 20 Pfd. schnell und schonend fotographiert. Dazu stehe ich, genauso wie zu meiner Angelleidenschaft.
Grüße
Jürgen

[ 25. November 2001: Beitrag editiert von: Carpcatcher ]
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Beitrag von Fliegenfischer » 26 Nov 2001 00:56

Hallo Jürgen,
das klingt doch schon besser, als Dein erster Beitrag.
Ich stänkere nicht gegen Leute, die auf Karpfen angeln, wenn sie sich so verhalten, dass eingie unschöne Dinge nicht passieren (Boilies mit dem Schubkarren zum Anfüttern und diese unsäglichen Fotosessions).
Fliegenfischer sind auch keine besseren Menschen und auch da gibt es unschöne Auswüchse.
Lassen wir die "Peta" mal weg (die Steilvorlage für die hast Du geliefert). Es geht nicht darum, jedem Fsich abzuschlagen, nur weil diese der Gesetzgeber verlangt. Es geht darum, wie man auch als Fischer lernt zu akzeptieren, dass unser Gesezgebr erkannt hat, dass Teiere Lebenwesen sind, die man nicht wie ein Stück Blech behandeln kann.
Ich sehe bei momentaner Gesetzeslage einfach keine Chance C&R zu legalisieren. Ich sehe aber auch keinen Weg, das Gesetz so zu ändern, dass C&R irgendwie legalisiert wird. Das würde nämlich auch bedeuten, dass die Hühnerfarmen weitermachen, wie bisher, dass alle Erungenschaften pro Tier den Bach runter gehen. Das ist doch auch kein Weg.

Ehrlich gesagt, finde ich, dass die Anglerschaft noch viel lernen muss, um den Anspruch des Gesetzgebers, das Tier als Lebewesen zu akzeptieren, lernen muss.
Da gibt es einige Dinge, die nicht nur mir sauer aufstoßeN. Tonnen von Boilies zum Anfütern und der Kollege daneben macht das auch schon seit einer Woche (selbst wiederholt gesehen), diese unsäglichen Forellenpuffs, Angeln mit Naturködern oder Drilligen auf Samoniden mit dem "Erfolg" des Verangelns ganzer Jungfischgenerationen, Hinterlassen des Angelplatzes als Müllhalde u. s. w.

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