Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Niederbayer

Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 07 Jan 2009 16:35

Hallo Kollegen,

ein Freund von mir hat nur die Fischerprüfung in Österreich abgelegt!
Er wohnt nur wenige km von der Grenze entfernt und überlegt jetzt auch die deutsche Fischerprüfung zu machen!

Es gab vor einigen Jahren (mit der EU) die Diskussion, dass die Fischereischeine - egal wo die Prüfung abgelegt wurde - evtl. in der ganzen EU gelten?!
Das ist aber nur Hören-Sagen - habe keinen Link oder was schriftliches dazu!

Weiß vielleicht hier im Forum jemand, ob sich da in naher Zukunft was tut oder ob das nie so kommen wird?
Wäre mal interessant, ob es da Pläne gibt!

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Thomas Kalweit
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Thomas Kalweit » 07 Jan 2009 16:44

Man kann mit einem ausländischen Fischereischein/Fischereierlaubnis über die deutschen Fischereibehörden eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um im Urlaub in Deutschland befristet fischen zu können. Das wird aber in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Fischereischeine mit Prüfung gibt es in der EU ja nur in Deutschland und neuerdings auch in der Schweiz. Das es so etwas in Österreich gibt, ist mir neu, denn da habe ich bisher immer ohne irgendwelchen Schein meine Angelerlaubnis bekommen. Es kann aber durchaus sein.
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Ulli3D » 07 Jan 2009 17:07

Ich hab es jetzt so verstanden, dass Dein Bekannter grenznah in Österreich wohnt. Da dürfte es normalerweise keine Probleme geben, mit dem Ösi-Schein einen Fischereischein in einem unserer Bundesländer zu bekommen. In Bayern gilt dazu die

Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern

§ 1 Erteilung des Fischereischeins


...

(2) Die Geltungsdauer von Fischereischeinen für volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung beträgt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmte Monate (Jahresfischereischein). ...


oder aber

§ 2a Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung

Abweichend von Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Fischereigesetzes für Bayern können den Fischereischein ohne vorheriges Bestehen der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung erhalten

...

2. Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. ...
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 07 Jan 2009 17:25

Sorry, das hab ich jetzt falsch erklärt!

Mein Kumpel wohnt in Deutschland - grenznah zu Österreich! Ihm war damals der Schein zu viel Zeit- und Geldaufwand und weil er nur ab zu zum Angeln kam, hat er in Österreich die "Prüfung" abgelegt!

Diese ist natürlich nicht mit der deutschen Angelprüfung vergleichbar!
Und sie ist nicht in Deutschland gültig!

Deshalb wäre meine Frage richtig gestellt:
Gibt es die Chance, dass irgendwann die österreichische Prüfung in der BRD anerkannt wird? So dass man auch Jahreskarten bekommen kann und nicht nur befristet!

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Thomas Kalweit
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Thomas Kalweit » 07 Jan 2009 17:55

Wohl nein. Wenn er in Deutschland wohnt, muss er in Bayern die Prüfung machen. Die Bayern erkennen bei Umzügen nach Bayern ja sogar teilweise lebenslange Fischereischeine aus anderen Bundesländern nicht an, da muss man den bayrischen Fischereischein nachlösen.
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Ulli3D » 07 Jan 2009 18:56

Eindeutig: Nein! Wohnsitz BRD -> Prüfung in einem deutschen Bundesland.
Petri Heil aus Sankt Augustin

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 07 Jan 2009 21:29

Ich dachte gehört zu haben, dass es irgendwann ähnlich wird, wie mit den Führerscheinen!

Da fahren auch viele nach Tschechien, weil dieser Schein bei uns mit der EU anerkannt wurde und noch dazu billiger ist!

Trotzdem Danke für eure Antworten!

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Ulli3D » 07 Jan 2009 22:04

Auch die tschechischen Führerscheine von Bundesbürgern werden ab, ich glaub 1.4., nicht mehr anerkannt, bzw. dürfen in Tschechien nicht mehr ausgestellt werden, wenn der Führerschen in D eingezogen wurde.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 07 Jan 2009 22:39

Ändert sich also auch wieder :shock:

Noch mal Danke für die Infos

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Daniel Müller » 08 Jan 2009 10:25

Die Frage scheint sich ja inzwischen geklärt zu haben. Wen es aber interessiert wie es ausschließlich in Österreich läuft.........kurz mal Off Topic.

In Austria ist das Fischereirecht Landessache, heißt ja so viel wie das jedes Bundesland (NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien und das Burgenland) sein eigenes Süppchen kocht.

In Oberösterreich ist es so, dass man grundsätzlich eine Fischereiprüfung ablegen muss (Theorie mit Praxis), inkl. anschließender schriftlicher Prüfung. Mit dem Nachweis (bei uns die Prüfungsurkunde) muss man wie bei uns auf die Behörde gehen und sich einen Ausweis (bei uns der bekannte Fischereischein) holen. Dieser gilt lebenslänglich.

In anderen Bundesländern gelten wieder andere Regeln.
Kärnten z.B., hier muss man „nur“ an einer 8stündigen Unterweisung teilnehmen und erhält eine Bescheinigung. Hinzu kommt später nur noch die Erlaubniskarte für das Gewässer was man befischen möchte.
Ach hört mer uff, verliebt zu sei, meist is des nur a Määrche, en Handkäs mit em Äppelwei, des is des wahre Päärche.

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 30 Aug 2010 14:00

Ich krame mal wieder meinen alten Thread heraus!

Mein Kumpel von damals fischt jetzt doch schon eine ganze Weile in Österreich und will halt auch mal bei uns in Bayern eine Tageskarte lösen. Bekommt er mit dem österreichischen Schein bei uns überall eine Tageskarte oder stellt das auch ein Problem dar.

Wie schon beschrieben lebt er in Deutschland - sehr grenznah an Österreich und hat bisher nie versucht eine Tageskarte in Deutschland/Bayern zu bekommen!

Darf man ihm die Tageskarte "verwehren" oder ist die Tageskarte eine Ausnahme und er kann diese jederzeit nehmen.
Würde Sinn machen, denn sonst dürfte kein Österreicher bei uns fischen?!

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Daniel Müller » 30 Aug 2010 14:29

Hi Thomas.

Also meines Wissens fällt dein Kumpel dann unter die Kategorie "Touristenfischereischein", sowie es in MeckPom (Gültigkeit 28 Tage) der Fall ist. Sollte also machbar sein.

Das jeweilige Gewässer das er dann in Bayern befischen möchte kennt er dann ja bestimmt oder hat sich schon mal eins ausgeguckt oder? Bevor er eine Anreise in Kauf nimmt sollte er dann trotzdem mal vorsichtshalber mal beim Zuständigen anrufen.

Nachtrag:
Wohnt er denn jetzt immer noch in Deutschland oder inzwischen in Ö?
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Thomas Kalweit » 30 Aug 2010 14:42

Den Tourischein gibt es aber meines Wissens in Bayern nicht. In NRW müsste er mit seinem Fischereischein aus Österreich zur zuständigen Unteren Fischereibehörde und dort seine Sachkunde nachweisen, dann erhält er eine zeitlich befristete Sondergenehmigung. Ich habe aber keine Ahnung, wie das in Bayern gehandhabt wird :?:

Ich würde an einem Gewässer fischen, an dem ein privater Pächter die Scheine ausgibt (z.B. viele Fliegenstrecken). DIe akzeptieren in der Regel ausländische Fischereischeine und machen keine bürokratischen Probleme.
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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Smile » 30 Aug 2010 15:05

Der Kollege ist Deutscher? Wenn er Deutscher ist gilt für ihn die Touri Regelung nicht - selbst wenn Sie denn insgesamt bestünde. Nur in MeckPomm könnte er legal angeln gehen weil dort jeder wenn die Prüfung nicht abgelegt worden ist, einen Ausnahmeschein kriegen kann.
Wer Deutscher ist muss sich auch den deutschen Richtlinien unterwerfen und die sagen klar, dass wer als Deutscher in Deutschland fischen will. der muss, sofern er das 16. Lebensjahr vollendet hat . . . .
Kennt ihr ja.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH

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Re: Gültigkeit vom österreichischen Fischereischein?!

Beitrag von Niederbayer » 30 Aug 2010 15:24

Man sieht, die Meinungen sind da sehr unterschiedlich!
Ich lasse ihn mal dort anrufen - es geht tatsächlich um ein Fliegenfischergewässer!
Vielleicht haben die ja nix dagegen!

Ich halte euch auf dem Laufenden!

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