Zelten verboten?

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Zelten verboten?

Beitrag von Thomas Kalweit » 14 Jun 2004 13:29

[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img] Hallo Leute,
an meinem Hausgewässer kontrolliert neuerdings das Ordnungsamt. Vor allem haben Sie es auf die Angler abgesehen. An dem See ist Zelten verboten - jetzt wird die Frage diskutiert: Was ist ein Zelt, was nur ein "Windschutz"???

Bisher dachte ich immer, dass alle "Zelte" ohne Boden als Windschutz gelten. Jetzt habe ich von einem anderen Gewässer gehört - dort wird nur der Anglerschirm mit Überwurf gedultet (Brolly, Bivvy).

Nach einer geheimen Anweisung der zuständigen Ordnungsbehörde erfüllt man sogar den Tatbestand des "Zeltens", wenn man länger als 24 Stunden am Wasser bleibt und seine Notdurft dort verrichtet [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] !

Wie sind Eure Erfahrungen???
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slapped
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Zelten verboten?

Beitrag von slapped » 14 Jun 2004 13:41

an unseren vereinsgewässern darf man auch nicht zelten [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
[img]http://www.oyla16.de/userdaten/87784384/bilder/fufsig.JPG[/img]
"Die Jagd nach dem Jäger beginnt dort wo die Beute ist" [BladeII]

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Zelten verboten?

Beitrag von andalG » 14 Jun 2004 15:04

Hier ist wildes Campen, egal ob mit Zelt, Schirm, oder ohne, grundsätzlich verboten. Manchmal etwas lästig, aber so hat man eine ganz gute Grundlage gegen die Partypeople, die gerne alles verwüsten würden.

Andal
[b]Bleibe im Lande und wehre dich täglich![/b]

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Zelten verboten?

Beitrag von e$$oxX » 14 Jun 2004 17:41

Also bei uns darf man grundsätzlich auch nicht zelten, aber an manchen Seen schon und an den anderen kann man sich, glaubich, bei der zuständigen Gemeinde eine Erlaubnis holen.
"Haben Sie die Fische, die Sie hier im Eimer haben, alle allein gefangen?"
- "Nein, ich hatte einen Wurm, der mir dabei half."

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Zelten verboten?

Beitrag von hark » 14 Jun 2004 18:12

Bei uns ist Zelten ebenfalls verboten.
Toleriert werden Zelte ohne Boden.
Überhaupt keine Probleme gibts bei Schirmen mit Überwurf.
Da die Grösse der Schirme nicht vorgegeben ist, holen sich ganz clevere, grosse Schirme mit Überwurf unter denen bequem eine Liege passt [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] .
Gruss aus NRW [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
Allzeit einen dichten Angelschirm

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Zelten verboten?

Beitrag von Silencio » 14 Jun 2004 19:47

Bei uns hat jeder Angler einen Schirm mit Überwurf,da gibt es keine Probleme.
Zelte sind allgemein nicht gestattet.
Carpe diem

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Zelten verboten?

Beitrag von Sieg-Angler » 14 Jun 2004 19:48

An meinem Hausgewässer (8,5 km Sieg) ist so ziemlich alles erlaubt, solange man sich ordentlich verhält. Die Zufahrt zur Fischerhütte ist durch eine Furt an der zusätzlich eine abschließbare Schranke steht. Nur Inhaber eines Jahresscheines erhalten gegen Kaution einen Schlüssel dafür. Die Schranke ist aufgrund zu wilder Parties von "Gesöckse" angebracht worden.
Will man an einem anderen Platz zelten, genügt meist eine kurze Anfrage beim zuständigen Bauern, dem die Wiese gehört.
Gruß Guido
eat, sleep, go fishing

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Zelten verboten?

Beitrag von myArt » 14 Jun 2004 20:08

Hallo Thomas,

das ist wirklich eine gute Frage :-0 ???
an einem unserer Gewässer kontroliert auch das hiesige Ordnungsamt.
Mit den Zweien haben wir auch schon diskutiert was nu ein Zelt ist und was ein Unterstand, von meinem Kollegen das teil schaut aus wie ein Zelt auch wenn es keinen Boden hat, reizt es jeden Beamten.. und wenn Du als " Tierschänder" dann noch mit schlauen sprüchen kommst, beharren Sie natürlich auf "Ihre" auslegung der sache.
Ich habe mir nen Großen 3,0m schirm geholt, bei dem der Überwurf sogar auf 3,40m am Boden Geht und das bei einer standhöhe von gut 1,90m.
Ist Locker platz für 2 liegen und am Morgen mache ich den Eingang auf voller breite auf, so schaut es aus wie ein Windfang.
Nicht ganz billig aber es hat immer noch die Form eines Schirmes !!! und nicht eines Zeltes.
Ist wohl immer noch ein bischen wilkür der Beamten.

und stell ich mich nicht direkt auf frei Flur sonder bisl in die Büche..sieht mich auch keiner so schnell....

Doch wenn jemand hier einen Gestzes ähnlichen Text verlinken tut, wäre das auch ne ganz dolle Sache
Beim Tanzen tritt man sich öfter mal auf die Füsse, bricht aber deshalb nicht gleich den Abend ab und geht nach Hause.

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Beitrag von Matze Koch » 14 Jun 2004 20:22

Die Diskussion mit Zelt oder Schirm ist altbekannt. Schirme werden ja in aller Regel geduldet. Ein Zelt braucht ein Angler in der Regel auch nicht. Bei ein oder zwei Übernachtungen reicht ein Schirm allemal, dann treibts mich ohnehin nach Hause unter die Dusche [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]

Aber viel interessanter finde ich den Aspekt mit der Notdurft. Wer will denn kontrollieren, ob ich wirklich seit 24 Stunden da bin? Und nicht vielleicht zwischendrin eine Stunde zu Hause war? Muss Herr Orndungsamt mir das nachweisen? Oder muss ich das Gegenteil beweisen?

Ist schon wieder mal echt interessant, die deutsche Bürokratie. Vor allem wenn man bedenkt, das die Hunde unsere Städte und auch so ziemlich alles andere munter vollscheißen dürfen, wohlgemerkt, ohne es zu vergraben, wie Katzen oder anständige Angler es tun. [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
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Beitrag von Karsten » 14 Jun 2004 21:52

Hallo!
Von solchen Problemen, Zelt oder Unterstand, habe ich in unserer Gegend noch nichts gehört, obwohl an einigen Seen die Angler auch übernachten. In unserer GWO ist das ebenfalls nicht definiert.
Notdurft? - machste halt so, das es keiner sieht. Ich habe für diesen Zweck extra einen Klappspaten dabei. Kam schon vor, das ich ihn nach einer Stunde brauchte [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] , aber auch in 24h nicht [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] .
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]

Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.

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Beitrag von buddyblack » 14 Jun 2004 22:13

Hey Leute.
In Holland an der Maas, werden nur Schirme ohne Überwurf geduldet.
Die sind da ganz Rigoros. Sehen die einen schirm mit Überwurf oder einen Windfang der einem Iglu ähnelt,bist du mit bis zu 60,-€ dabei.
Das schlimme an der ganzen Sache ist aber das nicht nur von der Polizei zu lande, sondern auch von der Wassersc hutzpolizei kontrolliert wird.
An einem schlechten Tag bist 120,-€ quitt.
Weil die eine behörde nicht das Protokoll von der anderen anerkennt.
Gruss Kevin.#
Nur der frühe Angler fängt den Zander!!!!!

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Beitrag von Flo86 » 14 Jun 2004 22:47

Bei uns ist "wildes Campen" verboten, dass heißt, das Aufstellen eines Zeltes auserhalb spezieller Plätze, auf denen das Angeln jedoch wenig Freude macht, da sich dort allerhand Gesocks herumtreibt [img]images/smiles/icon_redface.gif[/img] .
Wie es mit Schirm und Überwurf bestellt ist, weiß ich allerdings nicht.
"In einer Million Jahren, ja schon in tausend wird der Mensch wieder Kohlenstoff sein", [...] "Weil er dumm ist. Und auch Gentechnik wird ihm nicht helfen."
-Steve Jones-

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Beitrag von sbirulino » 15 Jun 2004 02:42

Hallo,

bei uns in den Rheinauen ist das Zelten schon immer verboten. Wenn ich Nachtangeln gehe,baue ich mein Bivvy erst sehr spät auf und am nächsten Morgen wieder ab. Wir hatten auch schon Anzeigen, obwohl hier nur Schirm und Überwurf benutzt wurden. Gute Frage, wer weis wo es steht, ist ein Schirm mit Überwurf (ohne Boden)ein Zelt?

Gruß
www.anglerfreunde-speyer.de

[url=http://imageshack.us][img]http://img181.imageshack.us/img181/4940/klfische0138av.gif[/img][/url]

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Zelten verboten?

Beitrag von bundyman » 16 Jun 2004 23:51

Brandenburg hat an den DAV-Gewässern folgende Regelungen:
-------------------------------------------
6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt,
sofern diese Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.

Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.
-------------------------------------------
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]

rst-feeling
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Zelten verboten?

Beitrag von rst-feeling » 24 Jun 2004 21:30

Quelle: wissen.de
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Zelt

eine leicht auf- und abbaubare und transportierbare Behelfsunterkunft aus Leinwand oder Kunststoff, die mit Hilfe von ineinandersteckbaren Zeltstangen aufgeschlagen und durch Zeltpflöcke (sog. Heringe) am Erdboden verankert wird. Zelte werden z. B. beim Militär, beim Wandersport (Camping) und auf Expeditionen verwendet. Für besondere Zwecke gibt es Großzelte (Zirkus, Jahrmarkt).<HR></BLOCKQUOTE>

Verdammt [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_mad.gif[/img]
Mit nem Schirm+Überwurf is man gegen behördliche Haarspalter denk ich mal in der noch besten Position...wenn überhaupt!
Gänzlich verloren hat man, wenn Campieren verboten ist! Streng genommen erfüllt man den Tatbestand des Campierens bereits dann, wenn man bei einer längeren Rast/Aufenthalt in freier Natur Nahrung zu sich nimmt und erst recht, wenn ein Feuer unterhalten wird...dazu zählt auch ein kleiner Grill!
[img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img] Warum gilt in Deutschland nicht auch das "Jedermannsrecht" wie in Schweden... [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]

[ 24. Juni 2004: Beitrag editiert von: rst-feeling ]
...und Petrus sprach: Ist mir egal wer dein Vater ist, solange ich hier fische, latscht du mir nicht übers Wasser!

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