Geplante Neufassung des Waffenrecht

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau

Benutzeravatar
Thomas Kalweit
Administrator
Administrator
Beiträge: 7832
Registriert: 15 Okt 2002 03:01
Wohnort: Singhofen
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Thomas Kalweit » 21 Feb 2008 17:45

Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die Polizei zudem einen großen Ermessensspielraum, ein Angler oder Jager in Aktion wird wohl kaum betroffen sein. Es handelt sich ja nicht um eine Straftat, die angezeigt werden muss.

Und in der Fußgängerzone reicht eine stehende Klinge von 11,9 cm ja wohl vollkommen aus... :wink:
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

Niederbayer

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Niederbayer » 21 Feb 2008 17:46

Die 11,9cm reichen im positiven und negativen Sinne aus :shock:

lootock
User
User
Beiträge: 40
Registriert: 21 Jun 2007 11:14

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von lootock » 21 Feb 2008 17:54

auf den Ermessensspielraum würde ich mich aber nicht verlassen

Benutzeravatar
Thomas Kalweit
Administrator
Administrator
Beiträge: 7832
Registriert: 15 Okt 2002 03:01
Wohnort: Singhofen
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Thomas Kalweit » 21 Feb 2008 18:01

Immerhin erhält man ja mit dem Fischereischein auch die Erlaubnis nach der Tierschutz-Schlachtverordnung Wirbeltiere zu töten. Und da ist der Herzstich vorgeschrieben.
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de

Benutzeravatar
Iceman1
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2265
Registriert: 26 Jan 2006 03:01
Wohnort: Wassenberg ( NRW )
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Iceman1 » 21 Feb 2008 21:01

Ich finde das gut !
Ich werde meine Machete trozdem mit ans Wasser nehmen :wink:
Mann weiß ja nie wie groß der Fisch ist den man fängt :lol:
Wenn ich Hochsee angeln gehe werde ich auch mein Filetier Messer mit nehmen.
Das wird unter Garantie nicht verboten :!:

Gruss Iceman 8)
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]

http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png

Benutzeravatar
Ulli3D
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2036
Registriert: 10 Jul 2006 03:01
Wohnort: NRW/ Sankt Augustin
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Ulli3D » 21 Feb 2008 21:04

Nochmals, es soll das Mitführen verboten werden. Bei Schusswaffen ist dies schon ewig der Fall. Trotzdem darf ich meine Waffen nicht zugriffsbereit befördern.

Ich brauch mein Messer in der Öffentlichkeit nicht am Gürtel tragen, im Rucksack oder Angelkoffer reicht mir aus. Zumal ich, wenn ich auf Jagd bin, auch mal in die Verlegenheit kommen kann, eine Sau abzufangen (mit dem Messer zu töten) weil z. B ein Schuss ohne Gefährdung von Hunden nicht möglich wäre. Was meinst Du wie lang mein Messer bei der Jagd ist, das hat eine Klingenlänge von 25 cm und die braucht man auch. Aber das hab ich nicht in der Öffentlichkeit umgeschnallt.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

Benutzeravatar
Iceman1
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2265
Registriert: 26 Jan 2006 03:01
Wohnort: Wassenberg ( NRW )
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Iceman1 » 21 Feb 2008 21:13

Ulli3d ich bin immer bis zu den Zähnen Bewaffnet. :D :D

Gruss Iceman 8)
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]

http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png

Benutzeravatar
Illerfischer
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 169
Registriert: 14 Jul 2007 10:52
Wohnort: Allgäu

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Illerfischer » 21 Feb 2008 21:43

Zum Ersten reichen mir meine aktuell verwendeten Messer aus.
Zum Zweiten ist das eine der wenigen Entscheidungen unserer Regierung die ich für richtig halte.
Und drittens verwundert es mich etwas, daß ich mich für eine "Unterschriftenaktion" in einem Forum registrieren soll !!?!!
Grüße aus dem Allgäu
Roland

Benutzeravatar
Ulli3D
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2036
Registriert: 10 Jul 2006 03:01
Wohnort: NRW/ Sankt Augustin
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Ulli3D » 21 Feb 2008 22:44

Wie so oft wird hier wieder heiße Luft gequirlt und heraus kommt Sch...

Wenn ich mich recht erinnere hatten wir das doch schon mal mit dem Berliner Senator.

Hier nun mal ein Link zur Buntestagsdrucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf. Einfach mal auf Seite 96 gehen, die ersten Absätze lesen.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

hodi
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 263
Registriert: 28 Jan 2007 03:01
Wohnort: Erlenbach

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von hodi » 21 Feb 2008 23:17

Hallo lootock!
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die vorl. Änderungsfassung durchzulesen. Ich habe aber nichts gefunden, wo was von normalen Messern mit Klingenlänge über 12 cm steht.
Wo steht denn das, dass es in Zukunft verboten ist?
Einhandmesser ist klar, dies sind jedoch nicht Messer, die man in einer Hand halten kann, sondern diese Klappmesser, die man mit einer Hand öffnen kann (Fürs Schweizer braucht man zwei Hände).

Und wie Thomas schon sagte, was ist mit Brotmessern beim Camping?
Ich glaube, du hast da was falsch verstanden.
Stand da vielleicht so was wie "Bei öffentlichen Veranstaltungen" oder so ähnlich?

Und wegen einer Gesetzesänderung gleich pauschal auf den deutschen Staat
zu schimpfen? Naja ich weiß nicht.

Benutzeravatar
Chinook
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2301
Registriert: 10 Mai 2005 03:01

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Chinook » 21 Feb 2008 23:42

Vielleicht mal was zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes, wie auch Vertrauensbildung in unsere Rechtsstaatlichkeit.

Grundsätzlich bedeutet nicht die Einstufung eines Gegenstandes als Waffe auch ein Besitzverbot oder Berechtigungsnachweis.
Ein Brotmesser ist als Gebrauchsgegenstand eingestuft und darf in jeder Größe gekauft werden. Weiterhin ist das Führen eines Messers abhängig von der jeweiligen Übung (jur. für Üblichkeit), bedeutet für Angler das Mitführung in der Ausübung ist legal.
Dem Gesetzesgebern war es wichtig ob der Gegenstand (Messer) den Anschein einer Waffe hat also keinen nachvollziehbarer Zweck erkennen lässt. Das ist u.a. bei zweischneidigen Springmessern der Fall.
Dieses fällt schon durch seine Art auf und gibt einem möglichen Opfer Warnsignale.
Das Waffengesetz (nov.) definiert das Waffen-Messer nämlich nicht nach seiner Funktion oder nach erkennbaren Merkmalen, sondern, so wörtlich, nach ‘ihrem Wesen’, also nach dem, was man in den Gebrauch hineininterpretiert.
Angler, Jäger, wie auch Fechter und Schützenkönige (Brauchtum) werden also von dem Gesetz gar nicht erfasst.

Benutzeravatar
Ulli3D
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2036
Registriert: 10 Jul 2006 03:01
Wohnort: NRW/ Sankt Augustin
Kontaktdaten:

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Ulli3D » 21 Feb 2008 23:46

Chinook hat geschrieben: Angler, Jäger, wie auch Fechter und Schützenkönige (Brauchtum) werden also von dem Gesetz gar nicht erfasst.


Angler und Fechter stimmt, der Rest ist leider nicht richtig.
Petri Heil aus Sankt Augustin

Ulli

Benutzeravatar
Chinook
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2301
Registriert: 10 Mai 2005 03:01

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Chinook » 22 Feb 2008 00:03

Gewiss Ulli, Du hast natürlich recht. Ich wollte nur deren "Geschäft im Anschein" mit reinbringen.
Anders gesagt: ein offen getragenes Filet-Messer in einer Fussgängerzone hat nicht den Anschein der öffentlichen Übung (Üblichkeit). In der Regel gibt es da nichts zu filetieren (oder?). Am Wasser mit dem gleichen Filet-Messer, während des Angels, ändert sich der Anschein und kaum einer fühlt sich bedroht.
Viel spannender finde ich im Waffen-Gesetz die Einstufung von Nachtsichtgeräten ... ?????

hodi
Erfahrener User
Erfahrener User
Beiträge: 263
Registriert: 28 Jan 2007 03:01
Wohnort: Erlenbach

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von hodi » 22 Feb 2008 00:41

Der §1 des WaffG regelt die Begriffsbestimmung einer Waffe.
Der § 1 Abs.2 Nr 2 b bezeichnet auch solche Gegenstände als Waffe, die zwar nicht dafür bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitige, jedoch durch ihre Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise des Gegenstandes dazu geeignet sind.

Ein Brotmesser ist in der Wirkungsweise sehr wohl geeignet, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen und fällt somit rein rechtlich unter das Waffenrecht.



Die Nachtsichtgeräte sind nur verboten, wenn sie eine Montagevorrichtung für Schusswaffen haben (Anlage 1 WaffG)
Zuletzt geändert von hodi am 22 Feb 2008 02:28, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
Chinook
Treuer User
Treuer User
Beiträge: 2301
Registriert: 10 Mai 2005 03:01

Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht

Beitrag von Chinook » 22 Feb 2008 00:57

Das bezweifle ich. Maßgeblich für die Einstufung ist der
Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes. Dort ist geregelt, wie ein Gegenstand in waffenrechtlichem Sinne zu bewerten ist. Brotmesser kommen da nicht vor. Der Paragraph 1 sagt da nichts anderes. Es wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstände des täglichen Lebens nicht vom Gesetzt betroffen sind (siehe Einstufung Brieföffner usw.).
Nicht die Möglichkeit eines waffenmäßigen Gebrauchs eines Gegenstandes ist entscheident.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 67 Gäste