Geplante Neufassung des Waffenrecht
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Chinook, du hast recht gehabt.
Ich habe die Anlage 1 falsch interpretiert. Da steht nämlich drin, Nach § 1... sind
2 tragbare Gegenstände
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen...
Und ich dachte, dies bezieht sich auf alle Messer. Ist aber nicht so. Es bezieht sich nur auf Messer, die diese Eigenschaften erfüllen.
Ich hoffe, du hast dich nicht zu arg geärgert, über den hodi, den Depp.
Ich habe die Anlage 1 falsch interpretiert. Da steht nämlich drin, Nach § 1... sind
2 tragbare Gegenstände
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen...
Und ich dachte, dies bezieht sich auf alle Messer. Ist aber nicht so. Es bezieht sich nur auf Messer, die diese Eigenschaften erfüllen.
Ich hoffe, du hast dich nicht zu arg geärgert, über den hodi, den Depp.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Dieses Forum erstaunt mich immer wieder!
Sehr interessante Diskussion. Da habe ich mal wieder was gelernt
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...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
Besser geht es ohne TSKH
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- Ulli3D
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Das ist ja das grandiose an Foren, da wird das Wissen und die Erfahrung vieler zur Verfügung gestellt.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
In der Schweiz sind Einhandmesser schon ein paar Jahre verboten, es sei denn man hat einen "kleinen Waffenschein". So zumindest sagte mir das ein Basler Angelhändler. Ermessensspielraum soll es wohl beim Sport geben z.B. für Bergsteiger. Aber den Militärkarabiner zuhause im Schrank haben.
Hierzulande kann man die Jäger wohl aussen vor lassen, denn die haben ja die Erlaubnis für Waffen die mehr Schaden anrichten können.
Hierzulande kann man die Jäger wohl aussen vor lassen, denn die haben ja die Erlaubnis für Waffen die mehr Schaden anrichten können.
Squamaeus herbosas capito interlucet arenas.
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Und ich vermute sogar, dass diese Anscheinswaffen durch die EU wieder freigegeben werden. Ist doch schon mal passiert, da diese Teile im Rest der EU erlaubt sind.
Ich hab mir diese Soft-Air Teile mal angeschaut, die sind auch auf 1m Entfernung nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Wenn die zum "totschießen spielen" sein sollen, dann brauchen die nicht so naturgetreu sein.
Ich hab mir diese Soft-Air Teile mal angeschaut, die sind auch auf 1m Entfernung nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Wenn die zum "totschießen spielen" sein sollen, dann brauchen die nicht so naturgetreu sein.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Ich möchte kein Polizist sein und auf 5m entscheiden müssen, ob das Ding echt ist, oder nicht.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Wahr, wahr!
Ich bin nur froh, dass wir Angler allgemein als friedliebend in der Gesellschaft angesehen sind. Ausnahme aussen vor.
Ich bin nur froh, dass wir Angler allgemein als friedliebend in der Gesellschaft angesehen sind. Ausnahme aussen vor.
- Thomas Kalweit
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Alles halb so wild! Hier eine aktuelle Stellungnahme der Messerfirma Böker:
http://www.djz.de/447,1389/
http://www.djz.de/447,1389/
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Das wäre ja im Zusammenhang mit Messern für´s Angeln etwas weit hergeholt, da Verbote auszusprechen...
Wer übrigens Interesse an Angelmessern der Fa. Herbertz hat, der schicke mir ne PN.
Ich komme da etwas günstiger ran, im kleinen Rahmen könnte ich da über einen Mitarbeiter der Firma etwas besorgen, selbstredend ohne Gewinnabsichten... Und wenn´s nicht zuviel wird...
Wer übrigens Interesse an Angelmessern der Fa. Herbertz hat, der schicke mir ne PN.
Ich komme da etwas günstiger ran, im kleinen Rahmen könnte ich da über einen Mitarbeiter der Firma etwas besorgen, selbstredend ohne Gewinnabsichten... Und wenn´s nicht zuviel wird...
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Sagt mal, geht`s noch?
Als Politker sollte man mit dem Grundgesetz vertraut sein.
Demnach braucht es sehr gute Gründe, um die Rechter der Bürger einzuschränken.
Ein Jugendlicher kann mit mit einem 10 cm Messer genau so gut abstechen wie mit einem 15 cm Messer. Der Sicherheitsgewinn durch dieses Verbot ist gleich Null.
Wenn jemand einen Anscheinswaffe führt, ist das allein sein Problem. Wer damit einem Polizisten vor der Nase herumfuchtelt muss eben damit rechnen, sich eine Kugel einzufangen. Für die öffentliche Sicherheit bringt so ein Verbot gar nichts.
Worum geht es dann: Man ist nicht in der Lage, den Problemen mit der Jugendkriminalität Herr zu werden, muss aber so tun. Also verhängt man im Aktionismus grundgesetzwidrig (da kein guter Grund vorliegt) solche Verbote.
Wollen wir wetten:
In spätestens 5 Jahren kommt als nächster der Schritt das Verbot aller feststellbaren Einhandmesser zu führen. Auch unter 12 cm Klingenlänge.
Letztes Beispiel:
Vor längerer Zeit hat man 18 jährigen Sportschützen den Besitz einer eigenen Großkaliberwaffe verboten, aus Gründen der Inneren Sicherheit.
Dann hat man mit Großem Erstaunen festgestellt, dass sich null und garnichts an der inneren Sicherheit geändert hat. Welche Überraschung.
Da ist selbst Schäuble (man höhre und staune) auf die Idee gekommen, diese grundgesetztwiderige Regelung wieder rückgängig zu machen.
Das Ergebnis dieses Vorschlags war vor einigen Wochen in der Presse zu sehen...
Ein Recht, dass einem Volk einmal genommen ist, lässt sich nur sehr sehr schwer wieder zurückholen.
Als Politker sollte man mit dem Grundgesetz vertraut sein.
Demnach braucht es sehr gute Gründe, um die Rechter der Bürger einzuschränken.
Ein Jugendlicher kann mit mit einem 10 cm Messer genau so gut abstechen wie mit einem 15 cm Messer. Der Sicherheitsgewinn durch dieses Verbot ist gleich Null.
Wenn jemand einen Anscheinswaffe führt, ist das allein sein Problem. Wer damit einem Polizisten vor der Nase herumfuchtelt muss eben damit rechnen, sich eine Kugel einzufangen. Für die öffentliche Sicherheit bringt so ein Verbot gar nichts.
Worum geht es dann: Man ist nicht in der Lage, den Problemen mit der Jugendkriminalität Herr zu werden, muss aber so tun. Also verhängt man im Aktionismus grundgesetzwidrig (da kein guter Grund vorliegt) solche Verbote.
Wollen wir wetten:
In spätestens 5 Jahren kommt als nächster der Schritt das Verbot aller feststellbaren Einhandmesser zu führen. Auch unter 12 cm Klingenlänge.
Letztes Beispiel:
Vor längerer Zeit hat man 18 jährigen Sportschützen den Besitz einer eigenen Großkaliberwaffe verboten, aus Gründen der Inneren Sicherheit.
Dann hat man mit Großem Erstaunen festgestellt, dass sich null und garnichts an der inneren Sicherheit geändert hat. Welche Überraschung.
Da ist selbst Schäuble (man höhre und staune) auf die Idee gekommen, diese grundgesetztwiderige Regelung wieder rückgängig zu machen.
Das Ergebnis dieses Vorschlags war vor einigen Wochen in der Presse zu sehen...
Ein Recht, dass einem Volk einmal genommen ist, lässt sich nur sehr sehr schwer wieder zurückholen.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Mit den meisten Deiner Aussagen kann ich mich ja noch anfreunden, aberWenn jemand einen Anscheinswaffe führt, ist das allein sein Problem. Wer damit einem Polizisten vor der Nase herumfuchtelt muss eben damit rechnen, sich eine Kugel einzufangen. Für die öffentliche Sicherheit bringt so ein Verbot gar nichts.
mit dem Satz hier nicht.
Wieso müssen solche Softairwaffen, o.ä. überhaupt auf dem Markt sein?
Denkst Du, ein 13-jähriger Bengel ist sich der Tragweite wirklich bewusst, wenn er anderen Leuten damit vor der Nase rumfuchtelt ?
Was soll mit dem Polizisten werden, der so einen Burschen "irrtümlich" über den Haufen schiesst? Haben die´s nicht schon schwer genug?
Und ein Verbot würde meiner Ansicht schon etwas bringen: nämlich die Chance minimieren, daß irgendein Hobbygangster die nächstbeste Oma mit vorgehaltener Waffe ausraubt...
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Dass kann evtl. in Nordkorea die Frage sein, aber nicht in einem freiheitlichen Staat. Hier kann man nur fragen: Gibt es sehr gute Gründe, dieses Spielzeug zu verbieten? (Bei 13-jährigen reden wir ja von "Waffen" mit unter 0,08 Joule.)Eisangler hat geschrieben:Wieso müssen solche Softairwaffen, o.ä. überhaupt auf dem Markt sein?
Hast du schon mal jemanden gesehen, der in der Öffentlichkeit eine Softair führt? (Zumal das führen "freier Waffen" also die mit F-Kennzeichen und über 0,5 Joule sowieso schon verboten ist.). Ich noch nicht. Wohl aber in der Schule einen Mitschüler (ganz nebenbei Sohn des Chefs einer örtlichen Polizeiwache), der eine scharfe Faustfeuerwaffe seines Vaters sammt Munition mit in die Schule gebracht hat. Natürlich klamm heimlich und nur im engsten Angeb-Kreis gezeigt, wie auch die Hardcore-Pornos seines Vaters.
Wer eine Oma mit vorgehaltener Waffe bedroht, egal ob Softair oder scharf, wird davor auch keine Skrupel haben, wenn er die Waffe offizell nicht führen darf. Allen schon ob er sie bis 30 Sec. vor der Tat nicht zugriffsbereit im Rucksack oder im Hosenbund hatte ist sowas von egal...
Wenn ein 13-jähriger noch nicht kapiert hat, dass man in Grenzsituationen wie einer Poliziekontrolle die Knarre, ob Spielzeug oder nicht, besser stecken lässt, der ist eh ein Anwärter für den Darwin-Award.
Für den Polizisten tut es mir natürlich sehr leid, wenn er so etwas erleben muss. Aber wie oft kommt das in der Realität vor? Kennst du einen Fall, wo so was in der Öffentlichkeit (nicht bei einem Polizeieinsatz in der Wohnung) passiert ist? Hier wird ja so getan, als müsste die Polizei deshalb jede Woche einen Jugendlichen erschießen.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Hallo mzg!
Ich kenne leider genau so einen Fall!
Eswar keine Softair, sondern ein "Gasfeuerzeug" in täuschend echter Pistolenimmitation.
Die zwei sind damit durch den Flughafen gelaufen und dies haben einige Passagiere gesehen.
Flughafen - Pistole = Panik
Die Aufregung kannst du dir ja sicherlich vorstellen.
Die zwei hatten riesiges Glück, dass wir sie von hinten zu Boden bringen konnten.
Ich bin auch heil froh, dass diese zwei Schwachköpfe nur ein paar blaue Flecken am Körper hatten, und sich keine Kugel von mir gefangen haben!!!!
Um in einem freiheitlichen, demokratischen Staat zu leben und seine Grundrechte wahrzunehmen, braucht kein Mensch auf dieser Welt eine Nachbildung einer Waffe, egal in welcher Form!
Ich kenne leider genau so einen Fall!
Eswar keine Softair, sondern ein "Gasfeuerzeug" in täuschend echter Pistolenimmitation.
Die zwei sind damit durch den Flughafen gelaufen und dies haben einige Passagiere gesehen.
Flughafen - Pistole = Panik
Die Aufregung kannst du dir ja sicherlich vorstellen.
Die zwei hatten riesiges Glück, dass wir sie von hinten zu Boden bringen konnten.
Ich bin auch heil froh, dass diese zwei Schwachköpfe nur ein paar blaue Flecken am Körper hatten, und sich keine Kugel von mir gefangen haben!!!!
Um in einem freiheitlichen, demokratischen Staat zu leben und seine Grundrechte wahrzunehmen, braucht kein Mensch auf dieser Welt eine Nachbildung einer Waffe, egal in welcher Form!
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Hm... Du fandest das bestimmt nicht so witzig wie ich gerade beim lesen.
Wäre spannend zu wissen, welche rechtlichen Folgen das hatte.
Aber ich meinte eigentlich Fälle, wo ein Kind/ein Jugendlicher von der Polizei getötet wurde, weil er eine Anscheinswaffe bei sich hatte.
Aber noch mal: Es geht nicht darum, was jemand nicht braucht.
Aus meiner Sicht z.B. braucht niemand eine Auto, dass schneller als 130 fahren kann. (und die Dinger töten viel mehr Menschen als Spielzeugwaffen) Es braucht auch niemand nach Malle zu fliegen und dabei die Umwelt zu verpesten etc.
Wirklich brauchen würde der Mensch evtl. nur eine 10 Quadratmeter-Zelle und was zu futtern. (Schon klar, sehr extrem formuliert). Der Staat hat in erste Linie die Aufgabe, die Rechte seiner Bürger zu sichern. Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Auch wenn das ab und an mit etwas Nervenkitzel für die Polizei verbunden ist. Evtl. hat das ja sogar einen positiven Effekt und hilft beim nächsten ernsten Angriff auf einen Polizisten dessen Leben zu retten.
Da wäre es mir schon lieber, wenn z.B. bei Verkehrskontrollen die Eigensicherung der Beamten verbessert würde. Das brächte m.E. mehr als Spielzeug zu verbieten.
Wäre spannend zu wissen, welche rechtlichen Folgen das hatte.
Aber ich meinte eigentlich Fälle, wo ein Kind/ein Jugendlicher von der Polizei getötet wurde, weil er eine Anscheinswaffe bei sich hatte.
Aber noch mal: Es geht nicht darum, was jemand nicht braucht.
Aus meiner Sicht z.B. braucht niemand eine Auto, dass schneller als 130 fahren kann. (und die Dinger töten viel mehr Menschen als Spielzeugwaffen) Es braucht auch niemand nach Malle zu fliegen und dabei die Umwelt zu verpesten etc.
Wirklich brauchen würde der Mensch evtl. nur eine 10 Quadratmeter-Zelle und was zu futtern. (Schon klar, sehr extrem formuliert). Der Staat hat in erste Linie die Aufgabe, die Rechte seiner Bürger zu sichern. Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Auch wenn das ab und an mit etwas Nervenkitzel für die Polizei verbunden ist. Evtl. hat das ja sogar einen positiven Effekt und hilft beim nächsten ernsten Angriff auf einen Polizisten dessen Leben zu retten.
Da wäre es mir schon lieber, wenn z.B. bei Verkehrskontrollen die Eigensicherung der Beamten verbessert würde. Das brächte m.E. mehr als Spielzeug zu verbieten.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Nein, ich fands mit Sicherheit nicht lustig!
Vor ein paar Jahren wurde doch ein behinderter Junge in einem Wald erschossen, weil er mit einem "Spielzeuggewehr" hantierte und "besorgte" Spaziergänger die Polizei riefen.
Da der Junge eine geistige Behinderung hatte, konnte er offenbar die Tragweite seines Handelns nicht einschätzen.
Die Polizei wusste aber auch nicht, dass der Junge eine geistige Behinderung hatte.
Das traurige Ende war, dass der Junge mit dem Spielzeuggewehr auf die Polizisten zielte und er dann erschossen wurde.
Im nachhinein wurde dann von Staatsanwälten und Richtern monatelang darüber debattiert, ob die Polizisten rechtmäßig handelten.
Die Polizisten mussten in Bruchteilen einer Sekunde über schießen oder nicht schießen entscheiden. Und das in einer absoluten Stresssituation, wie es schlimmer nicht sein kann. (Unter der Uniform stecken nämlich auch nur Mernschen!)
Und wenn in Zukunft auch nur ein Leben dadurch gerettet werden kann, dass man etwas völlig unnötiges verbietet, dann ist es sogar die Pflicht eines Staates, in die (wie du sagst) Grundrechte des Volkes einzugreifen.
Vor ein paar Jahren wurde doch ein behinderter Junge in einem Wald erschossen, weil er mit einem "Spielzeuggewehr" hantierte und "besorgte" Spaziergänger die Polizei riefen.
Da der Junge eine geistige Behinderung hatte, konnte er offenbar die Tragweite seines Handelns nicht einschätzen.
Die Polizei wusste aber auch nicht, dass der Junge eine geistige Behinderung hatte.
Das traurige Ende war, dass der Junge mit dem Spielzeuggewehr auf die Polizisten zielte und er dann erschossen wurde.
Im nachhinein wurde dann von Staatsanwälten und Richtern monatelang darüber debattiert, ob die Polizisten rechtmäßig handelten.
Die Polizisten mussten in Bruchteilen einer Sekunde über schießen oder nicht schießen entscheiden. Und das in einer absoluten Stresssituation, wie es schlimmer nicht sein kann. (Unter der Uniform stecken nämlich auch nur Mernschen!)
Und wenn in Zukunft auch nur ein Leben dadurch gerettet werden kann, dass man etwas völlig unnötiges verbietet, dann ist es sogar die Pflicht eines Staates, in die (wie du sagst) Grundrechte des Volkes einzugreifen.
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