Geplante Neufassung des Waffenrecht
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Also ich kann mit einem Verbot dieser täuschend echt aussehenden Anscheinswaffen sehr gut leben. Ich hab die mir mal in einem Waffengeschäft aus der Nähe angeschaut, wer behauptet auf mehr als 50 cm Entfernung bzw. ohne die in der Hand gehabt zu haben diese Teile nicht als scharfe Waffen zu identifizieren, der lügt.
Die gibt es ja sogar in Ausführungen, da würde man normalerweise sagen, die fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Wenn wir früher als Jungs eine Knallplättchenpistole, ja, so etwas gab es auch mal, hatten, dann waren das doch Teile, die jeder als Spielzeug identifizieren konnte. Bei den Anscheinswaffen ist es nicht der Fall.
Ebenso, wer braucht ein Einhandmesser oder ein Messer mit feststehender Klinge mit mehr als 12 cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit? Niemand!
Es geht hier ja nicht um das Taschenmesser, das man in der Hosentasche mit sich führt und 4 bis 5 cm Klingenlänge hat. Es geht auch nicht um das Messer, das man mit ans Wasser führt oder auf der Jagd dabei haben muss.
Es geht ja auch nicht um Enteignung. Ein Handel und Besitz dieser Messer ist nicht verboten worden.
Und wer meint, dass er durch die Änderung des WaffG entmündigt wird, der muss auch damit leben, dass er durch z. B. die Straßenverkehrsordnung schon lange entmündigt wurde. Wer sonst beschränkt das Fahren in Städten auf 50 km/h?
Ich kann damit gut leben, wenn versucht wird, den Waffenmissbrauch etwas einzudämmen. Leider funktioniert es nicht so richtig, denn getroffen werden in der Regel nur die gesetzestreuen Bürger, die z. B. ihre Waffen legal besitzen und mit denen so gut wie nie etwas geschieht, wenn doch, dann ist es in allen Medien.
Wenn man bedenkt, wie viele legale Schusswaffen es in Deutschland gibt, ich hab mal gegoogelt und demnach schätzt man das auf 10 Millionen, gegenüber 20 Millionen illegalen Waffen.
Laut BKA gab es 1997 109 Straftaten mit legalen Waffen, von 2.251 erfassten Straftaten mit Schusswaffen. Leider ist die Statistik nicht weiter differenziert, denn zu den Straftaten gehört es auch, wenn jemand seine Waffe führt, obwohl er keine entsprechende Erlaubnis hatte usw.
1997 gab es rund 6,586 Mio registrierte Straftaten und 960.334 verurteilte Straftäter bei 21.729 Straftaten mit Schusswaffen (legal, illegal, erlaubnisfreie). Wenn man das alles in Relation setzt, dann ergibt sich eine Beteiligung von legalen Schusswaffen an allen Straftaten im Bereich von 0,003 %.
Ein großer Vorteil der Änderung des WaffG ist, wer jetzt so eine Waffe bei einem Überfall benutzt, der kommt aus der Statistik der legalen Waffen heraus.
Die gibt es ja sogar in Ausführungen, da würde man normalerweise sagen, die fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Wenn wir früher als Jungs eine Knallplättchenpistole, ja, so etwas gab es auch mal, hatten, dann waren das doch Teile, die jeder als Spielzeug identifizieren konnte. Bei den Anscheinswaffen ist es nicht der Fall.
Ebenso, wer braucht ein Einhandmesser oder ein Messer mit feststehender Klinge mit mehr als 12 cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit? Niemand!
Es geht hier ja nicht um das Taschenmesser, das man in der Hosentasche mit sich führt und 4 bis 5 cm Klingenlänge hat. Es geht auch nicht um das Messer, das man mit ans Wasser führt oder auf der Jagd dabei haben muss.
Es geht ja auch nicht um Enteignung. Ein Handel und Besitz dieser Messer ist nicht verboten worden.
Und wer meint, dass er durch die Änderung des WaffG entmündigt wird, der muss auch damit leben, dass er durch z. B. die Straßenverkehrsordnung schon lange entmündigt wurde. Wer sonst beschränkt das Fahren in Städten auf 50 km/h?
Ich kann damit gut leben, wenn versucht wird, den Waffenmissbrauch etwas einzudämmen. Leider funktioniert es nicht so richtig, denn getroffen werden in der Regel nur die gesetzestreuen Bürger, die z. B. ihre Waffen legal besitzen und mit denen so gut wie nie etwas geschieht, wenn doch, dann ist es in allen Medien.
Wenn man bedenkt, wie viele legale Schusswaffen es in Deutschland gibt, ich hab mal gegoogelt und demnach schätzt man das auf 10 Millionen, gegenüber 20 Millionen illegalen Waffen.
Laut BKA gab es 1997 109 Straftaten mit legalen Waffen, von 2.251 erfassten Straftaten mit Schusswaffen. Leider ist die Statistik nicht weiter differenziert, denn zu den Straftaten gehört es auch, wenn jemand seine Waffe führt, obwohl er keine entsprechende Erlaubnis hatte usw.
1997 gab es rund 6,586 Mio registrierte Straftaten und 960.334 verurteilte Straftäter bei 21.729 Straftaten mit Schusswaffen (legal, illegal, erlaubnisfreie). Wenn man das alles in Relation setzt, dann ergibt sich eine Beteiligung von legalen Schusswaffen an allen Straftaten im Bereich von 0,003 %.
Ein großer Vorteil der Änderung des WaffG ist, wer jetzt so eine Waffe bei einem Überfall benutzt, der kommt aus der Statistik der legalen Waffen heraus.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
@ hodi:
Meinst du diesen Vorfall:
"Am 20. September wurde in einem Waldstück bei Ulm ein 28-jähriger geistig behinderter Mann vietnamesischer Abstammung, in den deutschen Medien als Herr B. bezeichnet, von zwei Polizisten erschossen. Der Mann, der ein Spielzeuggewehr aus Plastik bei sich trug, lebte schon lange Zeit in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Dort hatte man ihn am frühen Nachmittag des 20. September als vermisst gemeldet. Die beiden Polizisten waren in das Waldstück gerufen worden, nachdem die Polizei einen Hinweis erhalten hatte, in dem Gebiet sei ein mit einem Gewehr bewaffneter Mann gesehen worden. Sie sollen 21 Schüsse auf ihr Opfer abgegeben haben, von denen acht ihr Ziel trafen. amnesty international äußerte sich gegenüber den Behörden besorgt darüber, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte."
Da haben die Beamten wohl wirklich etwas blass ausgesehen. Es ist aber schwer zu urteilen, wenn man nicht dabei war. Dieser extreme Ausnahmefall ist aber schon weit hergeholt.
Was ist dann mit den 1000 andern Sachen, von denen echte Gefahren ausgehen? Motorräder? Bei Autos kann man man noch argumentieren, dass sie gebraucht würden. Aber so schnell und so unsicher? Haushaltsleitern? Radioaktives Trinkwasser? Das sind Sachen, die wirklich Leute umbringen. Und deutlich mehr als einen alle 10 Jahre.
Meinst du diesen Vorfall:
"Am 20. September wurde in einem Waldstück bei Ulm ein 28-jähriger geistig behinderter Mann vietnamesischer Abstammung, in den deutschen Medien als Herr B. bezeichnet, von zwei Polizisten erschossen. Der Mann, der ein Spielzeuggewehr aus Plastik bei sich trug, lebte schon lange Zeit in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Dort hatte man ihn am frühen Nachmittag des 20. September als vermisst gemeldet. Die beiden Polizisten waren in das Waldstück gerufen worden, nachdem die Polizei einen Hinweis erhalten hatte, in dem Gebiet sei ein mit einem Gewehr bewaffneter Mann gesehen worden. Sie sollen 21 Schüsse auf ihr Opfer abgegeben haben, von denen acht ihr Ziel trafen. amnesty international äußerte sich gegenüber den Behörden besorgt darüber, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte."
Da haben die Beamten wohl wirklich etwas blass ausgesehen. Es ist aber schwer zu urteilen, wenn man nicht dabei war. Dieser extreme Ausnahmefall ist aber schon weit hergeholt.
Was ist dann mit den 1000 andern Sachen, von denen echte Gefahren ausgehen? Motorräder? Bei Autos kann man man noch argumentieren, dass sie gebraucht würden. Aber so schnell und so unsicher? Haushaltsleitern? Radioaktives Trinkwasser? Das sind Sachen, die wirklich Leute umbringen. Und deutlich mehr als einen alle 10 Jahre.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Den Fall meinte ich.
Ich will jetzt auch keinen in Schutz nehmen oder verteidigen.
21 Schuß hören sich viel an. 8 Treffer ebenfalls. Aber es ist kein Geheimnis, dass die Polizeimunition absolut ungeeignet war, und fast keine sog. Mannstoppwirkung hatte. Es ist auch ein Fall bekannt, da wurde ein bewaffneter Mann ca. 15 Mal getroffen und ist dennoch auf die Polizisten losgestürmt.
In einem anderen Fall wurde auf einen Autofahrer versehentlich das Feuer eröffnet. Zwei Polizisten gehen zum Auto mit gezogener Waffe. Der eine Kollege stürzt und es löst sich ein Schuß aus der Pistole. Der andere Kollege war der Meinung, dass der zu Kontrollierende geschossen hatte und eröffnete das Feuer auf den Mann. Der gestürzte Polizist sah, dass dies und eröffnete ebenfalls das Feuer auf den Mann, da er dachte, dass der Autofahrer geschossen hätte.
Situationen mit gezogener Schußwaffe sind Extremsituationen, weil du in Bruchteilen einer Sekunde entscheiden mußt, er oder ich. Und ein vorläufiges Erschießen gibt es nicht.
Dein Vergleich mit Autos und Motorrädern, Haushaltsleitern finde ich etwas sehr weit her geholt. Da hast du dann noch den Menschen an sich vergessen, denn es wurden schon mehr Leute in Deutschland erwürg, vor den Zug gestossen, unter Wasser gedrückt, als dass an radioaktivem Trinkwasser gestorben sind.
Ich will jetzt auch keinen in Schutz nehmen oder verteidigen.
21 Schuß hören sich viel an. 8 Treffer ebenfalls. Aber es ist kein Geheimnis, dass die Polizeimunition absolut ungeeignet war, und fast keine sog. Mannstoppwirkung hatte. Es ist auch ein Fall bekannt, da wurde ein bewaffneter Mann ca. 15 Mal getroffen und ist dennoch auf die Polizisten losgestürmt.
In einem anderen Fall wurde auf einen Autofahrer versehentlich das Feuer eröffnet. Zwei Polizisten gehen zum Auto mit gezogener Waffe. Der eine Kollege stürzt und es löst sich ein Schuß aus der Pistole. Der andere Kollege war der Meinung, dass der zu Kontrollierende geschossen hatte und eröffnete das Feuer auf den Mann. Der gestürzte Polizist sah, dass dies und eröffnete ebenfalls das Feuer auf den Mann, da er dachte, dass der Autofahrer geschossen hätte.
Situationen mit gezogener Schußwaffe sind Extremsituationen, weil du in Bruchteilen einer Sekunde entscheiden mußt, er oder ich. Und ein vorläufiges Erschießen gibt es nicht.
Dein Vergleich mit Autos und Motorrädern, Haushaltsleitern finde ich etwas sehr weit her geholt. Da hast du dann noch den Menschen an sich vergessen, denn es wurden schon mehr Leute in Deutschland erwürg, vor den Zug gestossen, unter Wasser gedrückt, als dass an radioaktivem Trinkwasser gestorben sind.
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Ich mag auch richtige Ballermänne ganz gern und habe auch immer gerne geschossen. Aber wenn ich nicht darf, dürfen auch andere Leute niht. Und das ist schlicht ein Zugewinn an Sicherheit.
Ist wie Wegfahrsperren an Autos. Ganz ausgeschlossen ist der Diebstahl damit nicht aber insgesamt ist es etwas schwieriger geworden.
Ich nehme weiter ein 17cm Messer mit ans Wasser - da macht es Sinn. Ansonsten bleibt es zuhause. Mich schränkt das in meiner Freiheit nicht ein.
Ist wie Wegfahrsperren an Autos. Ganz ausgeschlossen ist der Diebstahl damit nicht aber insgesamt ist es etwas schwieriger geworden.
Ich nehme weiter ein 17cm Messer mit ans Wasser - da macht es Sinn. Ansonsten bleibt es zuhause. Mich schränkt das in meiner Freiheit nicht ein.
...."May the holes in your net be no larger than the fish in it. ~Irish Blessing"
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- Iceman1
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Ob dieses Gesetz dem Verbrecher interessiert Bezweifel ich
Ich finde andere Gesetzte sind glaub ich wichtiger.
Gruss Iceman
Ich finde andere Gesetzte sind glaub ich wichtiger.
Gruss Iceman
[img]http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png[/img]
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
http://img50.imageshack.us/img50/3438/iceman1nt0.png
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Natürlich gibt es für Verbrecher immer eine Möglichkeit sein Werk auszuführen. Schließlich könnte man seinen Gegenüber auch ziemlich leicht (leicht ist da natürlich relativ) mit den Händen umbringenIceman1 hat geschrieben:Ob dieses Gesetz dem Verbrecher interessiert Bezweifel ich
Ich finde andere Gesetzte sind glaub ich wichtiger.
Gruss Iceman
Aber es gibt natürlich noch wichtigere Gesetzte, dan hast du Recht
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Ob dieses Gesetz dem Verbrecher interessiert Bezweifel ich
Schaffen wir also am besten alle Gesetze ab, weil derjenige, der etwas bestimmtes tun will es auch tun wird, egal ob erlaubt oder verboten.Wer eine Oma mit vorgehaltener Waffe bedroht, egal ob Softair oder scharf, wird davor auch keine Skrupel haben, wenn er die Waffe offizell nicht führen darf.
"Imagine all the people..."
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Neufassung des Waffengesetz beschlossen im deutschen Bundestag am 22.02.08
Hier der Wortlaut des neu gefassten:
§42a WaffG
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn:
Das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Welche bedeutung hat dieser Wortlaut nun für Angler etc. ?
1. Grundsätzlich dürfen Messer wie vorher auch geführt werden insofern sie einem allgemein anerkannten Zweck (Brötchen schmieren, waidgerechtes töten von Fischen etc. ) dienen. Also auf den ersten Blick alles in Ordnung, aber leider ist es nicht ganz so einfach.
Denn:
1. Wird hier nicht mehr Sicherheit für Bürger geschaffen sondern eine weitere Rechtsunsicherheit produziert (Gummiparagraph)
2. Bedeutet es das wir uns in Zukunft bei jeder Polizeikontrolle rechtfertigen müssen warum, weshalb und wieso wir ein Messer führen.
3. Leider ist es so das ca. 95% aller Polizisten vom Waffengesetz überhaupt keine Ahnung haben. (Ich habe zwar Verständnis für die Beamten, da Sie eine vielzahl von Gesetzen kennen müssten und das gar nicht geht, aber.....) Die Polizei wird sicherlich gleich wissen das dass Führen von Messern verboten ist, bei den Ausnahmen nach Abs. 2 sieht es dann aber gleich ganz anders aus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Da werden z.B. Messer mit einem sogenannten Bowie-Schliff (Spitze beidseitig geschliffen) als beidseitig geschliffenes Messer und somit Waffe nach WaffG definiert obwohl der Gesetzgeber von durchgängig geschliffener Klinge spricht, oder erzählt das Messer mit einer Klingenlänge breiter als die Handfläche eine Waffe wären, obwohl lt. WaffG Messer und Blankwaffen bis zu einer Klingenlänge von 60cm als Werkzeug definiert sind.
Hier ist in Zukunft eine vermehrte Anzahl von unberechtigten Sicherstellungen von Messern durch die Polizei zu erwarten. Dies wiederum führt zu unnötigen rechtlichen Streitereien um sein Eigentum wieder zurück zu erhalten.
Ich empfehle jedem sich den §42 WaffG auszudrucken und mit sich zu führen um den Beamten den genauen Wortlaut des WaffG bei einer Kontrolle zeigen zu können und so einer widderrechlichen Sicherstellung zu entgehen.
Da vielfach der Wunsch nach dem Wortlaut der Neufassung des WaffG geäußert wurde ist hier der Link zur entsprechenden Seite des deutschen Bundestag:
26.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Waffengesetz/Änd und weitere Vorschriften
- Drs 16/7717, 16/8224 -
26.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (4.A)
zum Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für ein schärferes Waffengesetz
- Drs 16/6961, 16/8224 -
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
Hier der Wortlaut des neu gefassten:
§42a WaffG
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Abs. 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn:
Das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Welche bedeutung hat dieser Wortlaut nun für Angler etc. ?
1. Grundsätzlich dürfen Messer wie vorher auch geführt werden insofern sie einem allgemein anerkannten Zweck (Brötchen schmieren, waidgerechtes töten von Fischen etc. ) dienen. Also auf den ersten Blick alles in Ordnung, aber leider ist es nicht ganz so einfach.
Denn:
1. Wird hier nicht mehr Sicherheit für Bürger geschaffen sondern eine weitere Rechtsunsicherheit produziert (Gummiparagraph)
2. Bedeutet es das wir uns in Zukunft bei jeder Polizeikontrolle rechtfertigen müssen warum, weshalb und wieso wir ein Messer führen.
3. Leider ist es so das ca. 95% aller Polizisten vom Waffengesetz überhaupt keine Ahnung haben. (Ich habe zwar Verständnis für die Beamten, da Sie eine vielzahl von Gesetzen kennen müssten und das gar nicht geht, aber.....) Die Polizei wird sicherlich gleich wissen das dass Führen von Messern verboten ist, bei den Ausnahmen nach Abs. 2 sieht es dann aber gleich ganz anders aus. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Da werden z.B. Messer mit einem sogenannten Bowie-Schliff (Spitze beidseitig geschliffen) als beidseitig geschliffenes Messer und somit Waffe nach WaffG definiert obwohl der Gesetzgeber von durchgängig geschliffener Klinge spricht, oder erzählt das Messer mit einer Klingenlänge breiter als die Handfläche eine Waffe wären, obwohl lt. WaffG Messer und Blankwaffen bis zu einer Klingenlänge von 60cm als Werkzeug definiert sind.
Hier ist in Zukunft eine vermehrte Anzahl von unberechtigten Sicherstellungen von Messern durch die Polizei zu erwarten. Dies wiederum führt zu unnötigen rechtlichen Streitereien um sein Eigentum wieder zurück zu erhalten.
Ich empfehle jedem sich den §42 WaffG auszudrucken und mit sich zu führen um den Beamten den genauen Wortlaut des WaffG bei einer Kontrolle zeigen zu können und so einer widderrechlichen Sicherstellung zu entgehen.
Da vielfach der Wunsch nach dem Wortlaut der Neufassung des WaffG geäußert wurde ist hier der Link zur entsprechenden Seite des deutschen Bundestag:
26.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Waffengesetz/Änd und weitere Vorschriften
- Drs 16/7717, 16/8224 -
26.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (4.A)
zum Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für ein schärferes Waffengesetz
- Drs 16/6961, 16/8224 -
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
- Ulli3D
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Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Das ist ja erstmal das Gesetz. Die entsprechenden Durchführungsverordnungen auf Länderebene lassen erfahrungsgemäß noch mindestens 6 - 12 Monate auf sich warten.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Ich verstehe überhaupt nicht, was man mit Anscheinswaffen will?
Sind doch völlig überflüssige Gegenstände! Wer sich mit solchen Geräten ausstattet, begibt sich wissentlich in Gefahr und wer sich in Gefahr begibt, kommt dabei in den meisten Fällen um !
Sind wohl eher die Psychotypen, die Anscheinswaffen brauchen um anzugeben, einen anderen Grund kann ich nicht erkennen.
Mein Messer (Gerber), führe es immer am Mann, hat eine Klingenlänge von 9,5 cm. Dies ist völlig ausreichend um bei jeden Fisch - den ich bisher gefangen habe - einen sauberen Herzstich zu setzen.
Auch gehen mir die laufenden Angriffe gegen unsere Polizei auf die Hutschnur.
Alles Trottel, haben keine Ahnung usw., tolle Einstellung kann ich nur sagen!
Auch stelle ich keinen permanenten Kontrolldruck durch die Polizei fest.
Da müssen sich ja einige in einer üblen Gegend aufhalten oder ein Verhalten an den Tag legen, der zu Kontrollen Anlaß gibt.
Ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern, wann ich das letzte Mal einer Kontrolle unterworfen worden bin. Muß wohl länger als 20 Jahre her sein.
Gruß und Petri Heil
Peter
Sind doch völlig überflüssige Gegenstände! Wer sich mit solchen Geräten ausstattet, begibt sich wissentlich in Gefahr und wer sich in Gefahr begibt, kommt dabei in den meisten Fällen um !
Sind wohl eher die Psychotypen, die Anscheinswaffen brauchen um anzugeben, einen anderen Grund kann ich nicht erkennen.
Mein Messer (Gerber), führe es immer am Mann, hat eine Klingenlänge von 9,5 cm. Dies ist völlig ausreichend um bei jeden Fisch - den ich bisher gefangen habe - einen sauberen Herzstich zu setzen.
Auch gehen mir die laufenden Angriffe gegen unsere Polizei auf die Hutschnur.
Alles Trottel, haben keine Ahnung usw., tolle Einstellung kann ich nur sagen!
Auch stelle ich keinen permanenten Kontrolldruck durch die Polizei fest.
Da müssen sich ja einige in einer üblen Gegend aufhalten oder ein Verhalten an den Tag legen, der zu Kontrollen Anlaß gibt.
Ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern, wann ich das letzte Mal einer Kontrolle unterworfen worden bin. Muß wohl länger als 20 Jahre her sein.
Gruß und Petri Heil
Peter
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Und dann die Fälle, wo unbeteiligte im Rückraum wegen der völlig ungeigneten Mun. verletzt oder getötet wurden. Dann alle paar Jahre eine Diskussion, man könnte den Beamten neben Vollmantel doch auch ein Magazin voll Glaser Sicherheitsmunition für solche Situationen spendieren...hodi hat geschrieben:Aber es ist kein Geheimnis, dass die Polizeimunition absolut ungeeignet war, und fast keine sog. Mannstoppwirkung hatte. Es ist auch ein Fall bekannt, da wurde ein bewaffneter Mann ca. 15 Mal getroffen und ist dennoch auf die Polizisten losgestürmt.
Aber mit so einer Regelung wäre ja evtl. was zu erreichen. Man könnte sogar Leben von Beamten und Unbeteiligten retten. Das geht nun wirklich nicht. Dann lieber Spielzeug verbieten...
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Wer die Diskussionen zwischen Gewässer und mir verfolgt hat, der weiß dass wir nicht immer einer Meinung sind. Aber an der Stelle muss ich ihm absolut recht geben!
Diese Anscheinswaffen sind der größte Humbug. Und sie sind saugefährlich! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Unsere Spielzeugwummen hatten früher am Rohr eine farblich abweichende Blockade. Daran konnte jeder leicht erkennen, dass es ein Spielzeug war. Heute sehen die Dinger aus wie Originalwaffen. Und ich kann verstehen, dass jemand wie die Polizei nicht in der Lage ist, die Dinger zweifelsfrei zu unterscheiden wenn er sie nicht selber in der Hand hat.
Aber wenn dann ein Kind getötet wurde, weil eine scheinbare Notwehrsituation geschaffen wurde, dann ist das Geschrei wieder groß.
Dass sich Leute auch illegal Waffen, Drogen oder sonst was verschaffen spricht nicht gegen die Gesetze allgemein. Meiner Meinung nach gehören die Dinger eingestampft. Wer sich in der Fußgängerzone mit einem Riesenmesser proflieren muss, der hat doch per se einen am Helm. Wenn sowas damit unterbunden werden kann, dann soll mir dieses Gesetz nur Recht sein weil es meine persönliche Sicherheit erhöht. Sei es, dass es nur dazu führt, dass die Jungs und Mädels von der Polizei jetzt das Recht haben, dass Ding einzukassieren weil es jetzt illegal ist.
Die Dinger gehören einfach nicht als Spielzeug in verantwortungslose Hände. Deswegen ist aus meiner Sicht diese ganze Diskussion völlig hanebüchen.
Dass wir unsere innere Sicherheit und viele andere Infrastrukturen in Grund und Boden sparen ist übrigens auch nix Neues. Das Thema mit der ungeeigneten Munition ist schon diskutiert worden als meinem Vater seine erste PPK ausgehändigt wurde. Der ist inzwischen seit 12 Jahren in Rente und das Thema trotz verschiedener Dienstwaffen, die er in der Zwischenzeit hatte, noch immer aktuell.
Spielzeug ist da Spielzeug wo es sicher als solches erkennbar ist.
Diese Anscheinswaffen sind der größte Humbug. Und sie sind saugefährlich! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Unsere Spielzeugwummen hatten früher am Rohr eine farblich abweichende Blockade. Daran konnte jeder leicht erkennen, dass es ein Spielzeug war. Heute sehen die Dinger aus wie Originalwaffen. Und ich kann verstehen, dass jemand wie die Polizei nicht in der Lage ist, die Dinger zweifelsfrei zu unterscheiden wenn er sie nicht selber in der Hand hat.
Aber wenn dann ein Kind getötet wurde, weil eine scheinbare Notwehrsituation geschaffen wurde, dann ist das Geschrei wieder groß.
Dass sich Leute auch illegal Waffen, Drogen oder sonst was verschaffen spricht nicht gegen die Gesetze allgemein. Meiner Meinung nach gehören die Dinger eingestampft. Wer sich in der Fußgängerzone mit einem Riesenmesser proflieren muss, der hat doch per se einen am Helm. Wenn sowas damit unterbunden werden kann, dann soll mir dieses Gesetz nur Recht sein weil es meine persönliche Sicherheit erhöht. Sei es, dass es nur dazu führt, dass die Jungs und Mädels von der Polizei jetzt das Recht haben, dass Ding einzukassieren weil es jetzt illegal ist.
Die Dinger gehören einfach nicht als Spielzeug in verantwortungslose Hände. Deswegen ist aus meiner Sicht diese ganze Diskussion völlig hanebüchen.
Dass wir unsere innere Sicherheit und viele andere Infrastrukturen in Grund und Boden sparen ist übrigens auch nix Neues. Das Thema mit der ungeeigneten Munition ist schon diskutiert worden als meinem Vater seine erste PPK ausgehändigt wurde. Der ist inzwischen seit 12 Jahren in Rente und das Thema trotz verschiedener Dienstwaffen, die er in der Zwischenzeit hatte, noch immer aktuell.
Spielzeug ist da Spielzeug wo es sicher als solches erkennbar ist.
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Besser geht es ohne TSKH
Besser geht es ohne TSKH
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
ich finde ja, wir brauchen gar kein spielzeug in waffenform!!! was soll denn der mist??? waffen sind nicht zum spielen da und sollen auch nicht den anschein erwecken!!! ich finde, hier sollte erstmal eine wende in den köpfen der eltern angeregt werden, dass diese darauf achten, dass ihre sprösslinge auch nicht mit spielzeugwaffen rumhantieren!!! als nächstes gibbet vielleicht spielzeug-wasserstoffbomben, für die kids die gerne ami spielen wollen
meiner meinung nach, dürften erst garkeine spiel/dekowaffen hergestellt werden!!!
dann kann auch jeder polizist sofort abdrücken, sobald er ne waffe beim kontrahenten in der hand sieht!
im zweifelsfall wär ich glaube ich auch der erste, der abdrückt!!!
kind hin oder her!!! auch kinder können andere menschen töten!
jetzt hab ich mich bestimmt wieder als arschloch der nation hingestellt, aber das stört mich wenig
gruß vom niederrhein
matthias
meiner meinung nach, dürften erst garkeine spiel/dekowaffen hergestellt werden!!!
dann kann auch jeder polizist sofort abdrücken, sobald er ne waffe beim kontrahenten in der hand sieht!
im zweifelsfall wär ich glaube ich auch der erste, der abdrückt!!!
kind hin oder her!!! auch kinder können andere menschen töten!
jetzt hab ich mich bestimmt wieder als arschloch der nation hingestellt, aber das stört mich wenig
gruß vom niederrhein
matthias
...mir ******* egal, wer dein Vater ist! Wenn ICH hier angel, geht NIEMAND übers Wasser!!!
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
Scheint wirklich schwer zu verstehen zu sein.
Ich versuch es mal andersrum: Für die meisten Leute ist Angeln überflüssig wie ein Kropf. Es kommt dabei jedes Jahr zu schweren Verletzungen, ja sogar Todesfällen. Und Tierquälerei ist es auch noch.
Müsste doch unbedingt sofort verboten werden, oder?
Evtl. erleichtert das den Blick darauf, worum es in einer Demokratie geht. (Oder zumindest gehen sollte.)
Ich versuch es mal andersrum: Für die meisten Leute ist Angeln überflüssig wie ein Kropf. Es kommt dabei jedes Jahr zu schweren Verletzungen, ja sogar Todesfällen. Und Tierquälerei ist es auch noch.
Müsste doch unbedingt sofort verboten werden, oder?
Evtl. erleichtert das den Blick darauf, worum es in einer Demokratie geht. (Oder zumindest gehen sollte.)
Re: Geplante Neufassung des Waffenrecht
@ mzg...ich finde, der vergleich hinkt ein wenig...
hier gehts ja nicht um die ausübung unseres hobbys... was haben wir mit waffen zutun(außer bei einigen die denken, sie müssten am wasser ne wildsau aufbrechen, oder sowas in der art ausgenommen und filetiert wird zuhause! )??? nagut, die futterschleuder wird an einigen orten als waffe gesehen(z.b. niederlande), aber in wie fern betrifft uns das gesetz sonst noch??? eigentlich garnicht, oder?
bei jedem anderen sport kann man sich auch verletzen, oder gar töten(auch beim schach? )... dann müsste man ja alles verbieten, was spaß macht...
bei spielzeug/dekowaffen, haben diese nur den sinn, auszusehen wie eine echte waffe. und warum??? für sammler vielleicht, das wars aber auch schon! kinder MÜSSEN(besser gesagt, sollten) nicht mit spielzeugwaffen spielen! sie ziehlen auf einander und stellen sich vor, sie würden wirklich schießen! DARÜBER sollte man mal nachdenken!!! dann hat sich das mit spielzeug/dekowaffen eh sofort erledigt! wir erziehen unsere kinder ja quasi zu kleinen gangstern! und die vorbildfunktion der usa(rap/hiphop), ist nicht gerade das wahre vom ei für unsere kids... heute ist es doch COOL, nen ballermann oder ähnliches dabei zu haben... und noch COOLER wirds, wenn er dann sogar noch eingesetzt wurde
da kanns einem doch nur kalt den rücken runterlaufen!
deswegen finde ich, können waffengesetze, garnicht hart genug sein!
gruß vom niederrhein
matthias
hier gehts ja nicht um die ausübung unseres hobbys... was haben wir mit waffen zutun(außer bei einigen die denken, sie müssten am wasser ne wildsau aufbrechen, oder sowas in der art ausgenommen und filetiert wird zuhause! )??? nagut, die futterschleuder wird an einigen orten als waffe gesehen(z.b. niederlande), aber in wie fern betrifft uns das gesetz sonst noch??? eigentlich garnicht, oder?
bei jedem anderen sport kann man sich auch verletzen, oder gar töten(auch beim schach? )... dann müsste man ja alles verbieten, was spaß macht...
bei spielzeug/dekowaffen, haben diese nur den sinn, auszusehen wie eine echte waffe. und warum??? für sammler vielleicht, das wars aber auch schon! kinder MÜSSEN(besser gesagt, sollten) nicht mit spielzeugwaffen spielen! sie ziehlen auf einander und stellen sich vor, sie würden wirklich schießen! DARÜBER sollte man mal nachdenken!!! dann hat sich das mit spielzeug/dekowaffen eh sofort erledigt! wir erziehen unsere kinder ja quasi zu kleinen gangstern! und die vorbildfunktion der usa(rap/hiphop), ist nicht gerade das wahre vom ei für unsere kids... heute ist es doch COOL, nen ballermann oder ähnliches dabei zu haben... und noch COOLER wirds, wenn er dann sogar noch eingesetzt wurde
da kanns einem doch nur kalt den rücken runterlaufen!
deswegen finde ich, können waffengesetze, garnicht hart genug sein!
gruß vom niederrhein
matthias
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