Rechtliche Frage
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- Silas
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Rechtliche Frage
Ich wollte mal fragen für meinen Jugendwart, ab wann man alleine fischen darf als Angler der den Fischerschein schon besitzt.
Und ab wann man mit 2 Handangeln fischen darf.
Ich weiß das die Fragen jetzt nicht besonders schön geschrieben sind aber ich kenn mich in diesem Gebiet wirklich viel zu wenig aus um das schön schreiben zu können.
Er will es wissen, damit er uns Jugendangler eben auch dann bescheid sagen kann ab wann (Alter) wir mit dem Fischereischein alleine fischen dürfen und ab wann wir mit 2 Angeln fischen dürfen.
Und ab wann man mit 2 Handangeln fischen darf.
Ich weiß das die Fragen jetzt nicht besonders schön geschrieben sind aber ich kenn mich in diesem Gebiet wirklich viel zu wenig aus um das schön schreiben zu können.
Er will es wissen, damit er uns Jugendangler eben auch dann bescheid sagen kann ab wann (Alter) wir mit dem Fischereischein alleine fischen dürfen und ab wann wir mit 2 Angeln fischen dürfen.
- Daniel Müller
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Re: Rechtliche Frage
Hi Silas.
Irgendwie les ich etwas falsch oder steh einfach nur auf dem Schlauch
Weil wenn Du schreibst: ...alleine fischen (Alter)............und mit 2 Handangeln....
Das sind ja 2 komplett unterschiedliche Themen. Bei dem einen gehts um das Alter, bei dem anderen um Vorschriften für das jeweilige Gewässer. Ich wüsste jetzt nicht das es generell vom Alter her Einschränkungen gibt, die es verbieten, mit 2 Handangeln zu fischen. Wenn ist das wohl nur bei euch im Verein eine Vorschrift!?
Irgendwie les ich etwas falsch oder steh einfach nur auf dem Schlauch
Weil wenn Du schreibst: ...alleine fischen (Alter)............und mit 2 Handangeln....
Das sind ja 2 komplett unterschiedliche Themen. Bei dem einen gehts um das Alter, bei dem anderen um Vorschriften für das jeweilige Gewässer. Ich wüsste jetzt nicht das es generell vom Alter her Einschränkungen gibt, die es verbieten, mit 2 Handangeln zu fischen. Wenn ist das wohl nur bei euch im Verein eine Vorschrift!?
Ach hört mer uff, verliebt zu sei, meist is des nur a Määrche, en Handkäs mit em Äppelwei, des is des wahre Päärche.
- Silas
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Re: Rechtliche Frage
Also das es 2 verschiedene Sachen/Themen sind weiß ich wollt ich beides eigentlich getrennt fragen aber egal.
Er (mein Jugendwart) will das ja wissen,dass er weiß wie er das Vereinsgesetz (nennt man das so ) für die Jugend ändern darf.
Also kann mir vielleicht bitte jemand sagen was das minimum ist an dem was der Verein für die Jugend bieten kann.Also ab wann man frühestens mit 2 Angeln fischen darf und ab wann man alleine fischen darf.
Er (mein Jugendwart) will das ja wissen,dass er weiß wie er das Vereinsgesetz (nennt man das so ) für die Jugend ändern darf.
Also kann mir vielleicht bitte jemand sagen was das minimum ist an dem was der Verein für die Jugend bieten kann.Also ab wann man frühestens mit 2 Angeln fischen darf und ab wann man alleine fischen darf.
- Ulli3D
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Re: Rechtliche Frage
Alleine darfst Du (man) wenn man einen Fischereischein hat, also frühestens mit 14 Jahren. Da das aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, kann man wahrscheinlich keine allgemein gültige Aussage machen.
Die Anzahl der erlaubten Angeln ist abhängig vom Inhaber des Fischereirechtes, er regelt das, ob 1 oder 5, ganz nach seinem Belieben.
Die Anzahl der erlaubten Angeln ist abhängig vom Inhaber des Fischereirechtes, er regelt das, ob 1 oder 5, ganz nach seinem Belieben.
Petri Heil aus Sankt Augustin
Ulli
Ulli
Re: Rechtliche Frage
Servus Silas
Also,erst zum Alter: Hier in Baden-Württemberg darf man alleine angeln gehen, wenn man den Fischereischein hat - um den zu bekommen, muss man am Prüfungsdatum das 11. Lebensjahr vollendet haebn. Damit wäre diese Frage ja geklärt.
Zum Angeln mit 2 Ruten: Das ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich, ich darf ja, wie du ja auch schon weißt, am Neckar auch schon mit 2 Handangeln fischen.
Bei uns ist es deshalb am Neckar so geregelt: Jugendfischer mit gültigem Fischereischein dürfen mit 2 Handangeln fischen, d.h. auch hier wäre 11 Jahre das Anfangsmaß
Also,erst zum Alter: Hier in Baden-Württemberg darf man alleine angeln gehen, wenn man den Fischereischein hat - um den zu bekommen, muss man am Prüfungsdatum das 11. Lebensjahr vollendet haebn. Damit wäre diese Frage ja geklärt.
Zum Angeln mit 2 Ruten: Das ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich, ich darf ja, wie du ja auch schon weißt, am Neckar auch schon mit 2 Handangeln fischen.
Bei uns ist es deshalb am Neckar so geregelt: Jugendfischer mit gültigem Fischereischein dürfen mit 2 Handangeln fischen, d.h. auch hier wäre 11 Jahre das Anfangsmaß
- Silas
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Re: Rechtliche Frage
Ok danke !
Aber wenn mein Verein jetzt wollte das Jugendfischer (mit Fischereischein)2 oder 3 oder 4 oder 5
Ruten fischen dürfen dann könnten sie das schon machen oder?
Aber wenn mein Verein jetzt wollte das Jugendfischer (mit Fischereischein)2 oder 3 oder 4 oder 5
Ruten fischen dürfen dann könnten sie das schon machen oder?
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Re: Rechtliche Frage
Hallo Silas,
das Fischereirecht ist Ländersache. Das heisst jedes Bundesland hat andere Regelungen. Bei mir in Bayern ist es z.B, so, dass im Gesetz steht, dass höchstens mit 2 Ruten gefischt werden darf. Daran sind die Vereine gebunden. Können also nicht 3 Ruten oder mehr erlauben. Die Vereine dürfen aber selbständig strengere Bestimmungen für ihre Gewässer erlassen, also festlegen, dass nur mit 1 Rute gefischt werden darf. Musst Dich halt schlau machen wie die Bestimmungen speziell in Baden-Wür. sind.
Übrigens kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Jugendwart nicht weiss unter welchen Voraussetzungen Jungfischer im Verein selbständig und mit 2 Ruten fischen dürfen. Kann es sein, dass er Dir vielleicht (aus unbekannten Gründen?) ausweichende Antworten gibt?
Irgendwie ist die Sache komisch.
Grüsse
Innfischer
das Fischereirecht ist Ländersache. Das heisst jedes Bundesland hat andere Regelungen. Bei mir in Bayern ist es z.B, so, dass im Gesetz steht, dass höchstens mit 2 Ruten gefischt werden darf. Daran sind die Vereine gebunden. Können also nicht 3 Ruten oder mehr erlauben. Die Vereine dürfen aber selbständig strengere Bestimmungen für ihre Gewässer erlassen, also festlegen, dass nur mit 1 Rute gefischt werden darf. Musst Dich halt schlau machen wie die Bestimmungen speziell in Baden-Wür. sind.
Übrigens kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Jugendwart nicht weiss unter welchen Voraussetzungen Jungfischer im Verein selbständig und mit 2 Ruten fischen dürfen. Kann es sein, dass er Dir vielleicht (aus unbekannten Gründen?) ausweichende Antworten gibt?
Irgendwie ist die Sache komisch.
Grüsse
Innfischer
Re: Rechtliche Frage
wie die anderen es schon sagten ,die regelungen für die fischereigesetze sind länder sache...das fischereiamt in deinen bundesland wird dir auskunft geben können wie es bei euch ist.eigentlich sind meistens zwei ruten erlaubt ...für den jugendfischereischein darf kein köfi oder kunstköder verwendet werden so ist es im berliner fischreigesetz...produktionsgwässer (wo z.b. ein fischer drauf ist ) ist es individuel ,ob nachtangel und anzahl der ruten das legt der pächter fest ich hoffe du hast ein bissel licht in deine fragen bekommen
Re: Rechtliche Frage
Joa, da es Ländersache ist, hab ich Silas ja mal geschrieben wie es bei uns ist (zumindest hier bei mir). Naja, da er ja sowieso meistens mit der Spinnrute unterwegs ist, würde es ihm sowieso nichts bringen, wenn er mit 2 Ruten fischen dürfte, da in Ba-Wü sowieso meist nur eine Rute erlaubt ist, wenn man zum Spinnen geht
- Silas
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Re: Rechtliche Frage
So kann man das nicht sagen joscha !
Sehr effektiv ist es auch eine Rute mit einem toten Köderfisch auszulegen und neben her noch mit der Spinnrute den anderen Bereich abzufischen.
@Innfischer:
Es ist nicht so wie du befürchtest !
In den Verein in den ich geganen bin war es so, dass einige den verein verraten haben und in einen anderen sind.Jetzt gibt es ziemlich viele neue Stellen.Unterandrem auch als Jugendwart, diese Stelle hat er eben angenommen und informiert sich gerade über die Bestimmungen und Recht.
Also wenn ich das jetzt recht verstanden hab, darf man mit einem Fischereischein so wieso alleine angeln egal in welchem Alter.
Und mit wievielen angeln man fischen darf ist je nach bundesland anderst aber der verein kann das Gezetz des Laneds nur strenger machen und nicht erweitern !
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Sehr effektiv ist es auch eine Rute mit einem toten Köderfisch auszulegen und neben her noch mit der Spinnrute den anderen Bereich abzufischen.
@Innfischer:
Es ist nicht so wie du befürchtest !
In den Verein in den ich geganen bin war es so, dass einige den verein verraten haben und in einen anderen sind.Jetzt gibt es ziemlich viele neue Stellen.Unterandrem auch als Jugendwart, diese Stelle hat er eben angenommen und informiert sich gerade über die Bestimmungen und Recht.
Also wenn ich das jetzt recht verstanden hab, darf man mit einem Fischereischein so wieso alleine angeln egal in welchem Alter.
Und mit wievielen angeln man fischen darf ist je nach bundesland anderst aber der verein kann das Gezetz des Laneds nur strenger machen und nicht erweitern !
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Re: Rechtliche Frage
a) tja, leider oft nicht möglich Wer gerne mit der Spinnrute hier unterwegs ist, muss leider auf eine zweite Rute verzichtenSilas hat geschrieben:So kann man das nicht sagen joscha !
Sehr effektiv ist es auch eine Rute mit einem toten Köderfisch auszulegen und neben her noch mit der Spinnrute den anderen Bereich abzufischen.
Also wenn ich das jetzt recht verstanden hab, darf man mit einem Fischereischein so wieso alleine angeln egal in welchem Alter.
Und mit wievielen angeln man fischen darf ist je nach bundesland anderst aber der verein kann das Gezetz des Laneds nur strenger machen und nicht erweitern !
Hab ich das soweit richtig verstanden?
b) jup, in Ba-Wü darf man mit einem Fischereischein alleine angeln
c) joa, der Verein darf in Ba-Wü die Bestimmungne nicht erweitern, nur strenger machen
- Silas
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Re: Rechtliche Frage
Dann sind meine Fragen soweit geklärt !
Aber nein doch nicht ganz =)
Nett wäre es noch wenn mir jemand sagen könnte,
wie es Baden Würtemberg geklärt hat mit den Ruten.
Also wie viel man höchstens als verein festlegen kann.
Aber nein doch nicht ganz =)
Nett wäre es noch wenn mir jemand sagen könnte,
wie es Baden Würtemberg geklärt hat mit den Ruten.
Also wie viel man höchstens als verein festlegen kann.
Re: Rechtliche Frage
Soweit ich weiß liegt es derzeit bei 2 Ruten, allerdings bin ich mir da nicht ganz sicher
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