Nachtangelverbot

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Hartmut
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Nachtangelverbot

Beitrag von Hartmut » 20 Sep 2007 18:24

Hi all,

in Baden Württemberg gibt es eine Verordnung, die das Nachtangeln untersagt.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. gibt es in Baden Württemberg Vereine die das Nachtangeln dulden und Fischgewässer, die die ganze Nacht hindurch beangelt werden dürfen?
2. Ist das Nachtangeln in anderen Bundesländern erlaubt?
3. Schreibt doch bitte alle Infos zu diesem Thema, damit ich mir einen Überblick verschaffen kann.
4. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße

Hartmut

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Moselpiker » 20 Sep 2007 18:33

Bei uns ist es auch verboten, erlaubt bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ,dann wieder erlaubt ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
Der Klang eines Lachens ist für mich
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bundyman
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von bundyman » 20 Sep 2007 18:37

Kann man so nicht generell festmachen, daher immer die gueltige Karte beachten...
Fuer Berlin beispielsweise fuer Gewaesser des DAV Nachtangeln erlaubt (ausser Spree Oberbaumbruecke bis Britzer Zweigkanal sowie einige Seen), bei Gewaessern vom Fischer i.d.R. verboten. Brandenburg DAV Gewaesser erlaubt, beim Fischer je nach Laune, bei Fischer der an DAV verpachtet hat, i.d.R. erlaubt...
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Spanier » 20 Sep 2007 18:37

Hi,

in Nordrhein Westfalen ist das Nachtangeln generell erlaubt.

Gruss Guenter
Hab' Sonne im Herzen.......

A bad day fishing is better than a good day working!!!!!!!!

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bundyman
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von bundyman » 20 Sep 2007 18:38

Moselpiker hat geschrieben:Bei uns ist es auch verboten, erlaubt bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ,dann wieder erlaubt ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
1 Stunde vor Sonnenaufgang, oder?
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Matze_71 » 20 Sep 2007 20:06

Hallo Hartmut,

bei uns ist es auch Verboten (Rhein bei Iffezheim und Vereinsgewässer).

Grüße

Matthias

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Karsten
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Karsten » 20 Sep 2007 20:06

Hallo!
Bei uns generell erlaubt, ist gleich auf der Angelkarte mit eingetragen.
Im Brandenburgischen muß zum Teil zugekauft werden. (Wissensstand 2006).
Gruß Karsten
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Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Moselpiker » 20 Sep 2007 20:18

bundyman hat geschrieben:
Moselpiker hat geschrieben:Bei uns ist es auch verboten, erlaubt bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ,dann wieder erlaubt ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
1 Stunde vor Sonnenaufgang, oder?
genauso wie es da steht.
Der Klang eines Lachens ist für mich
immer die kultivierteste Musik der Welt gewesen... Sir Peter Ustinov

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Fischmäx » 20 Sep 2007 20:44

Auszug aus der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg
§ 3 Fischerei mit Angeln
Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels -, und Krebsfang bis 24 Uhr für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet
.

Hallo Hartmut,
bei uns in BW weisen die Vereine auf die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften hin.
In der Praxis bedeutet dies, wenn ich mit Wurm oder Köderfisch abends/nachts offiziell auf Aal oder Wels gehe, will keiner was.
D. h., insoweit kann ich auch schöne Abende am Wasser verbringen.
Wenn dann eben was anderes beißt, müsste ich das andere wieder
schwimmen lassen :wink:
Gruß und Petri
Mäx

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Barta0815 » 20 Sep 2007 20:54

hallo hartmut...das muss ja ein trauerspiel für die karpfenangler sein...

hier in nrw ist das nachtangeln auf jeden fall erlaubt, wie guenter schon schrieb...zum glück! :wink:
es gibt aber auch hier vereine, die dir das nachtangeln an den vereinsgewässern verbieten...ist aber eher die ausnahme...

gruß vom niederrhein

matthias
...mir ******* egal, wer dein Vater ist! Wenn ICH hier angel, geht NIEMAND übers Wasser!!!

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Fischmäx » 20 Sep 2007 21:11

Zum Nachtangelverbot in BW fällt mir gerade noch ein, daß es doch vor
ein oder zwei Jahren einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung der
Bürokratie in BW gegeben hat. Dieser hat auch die Aufhebung des Nachtangelverbotes und die Einführung eines lebenslangen Fischereischeines beinhaltet.
Leider ist das wohl irgendwo im Sande verlaufen, denn ich habe nichts mehr davon gehört. Meine tel. Anfragen bei Kreis- und Landesverbänden haben ergeben, daß es keine Zuständigen gibt, die eine vernünftige Information geben können. In Bayern (herzlichen Glückwunsch) ist das Gesetz durchgegangen.
@Redaktion Fisch&Fang (vielleicht liest's wer)
Wäre hierzu nicht ein Interview mit der BW-Landesbehörde für eine große Angelzeitschrift interessant. Muss ja nicht mit Druck sein, sondern rein informativ.
Gruß und Petri
Mäx

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von bundyman » 20 Sep 2007 21:14

Moselpiker hat geschrieben:
bundyman hat geschrieben:
Moselpiker hat geschrieben:Bei uns ist es auch verboten, erlaubt bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ,dann wieder erlaubt ab 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
1 Stunde vor Sonnenaufgang, oder?
genauso wie es da steht.
Also nur 2 Stunden am Tag? Eine Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang?? :shock:
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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Matze_71 » 20 Sep 2007 21:16

Fischmäx hat geschrieben:@Redaktion Fisch&Fang (vielleicht liest's wer)
Wäre hierzu nicht ein Interview mit der BW-Landesbehörde für eine große Angelzeitschrift interessant. Muss ja nicht mit Druck sein, sondern rein informativ.
Finde ich auch gut. Warum fumktioniert das in Bayern und in Bw nicht.
Naja Bürokratie eben.

Gruß

Matthias

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Hartmut » 20 Sep 2007 21:29

Hi zusammen,

vielen Dank für Eure Antwort. Das Interesse an einer gleichlautenden Lösung in der BRD liegt offensichtlich vielen Fischern am Herzen.

@Fischmäx, erinnerst Du Dich an dieses Schreiben Nachtangeln in BaWü ?

Wie können wir die Politik noch einmal auf dieses dringende Problem aufmerksam machen?

Auf der Suche nach Argumenten, die für ein Nachtangelverbot sprechen, wurde ich bis jetzt noch nicht fündig. Vielleicht könnt Ihr mir sagen, was ich übersehen habe?

Grüße

Hartmut

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Re: Nachtangelverbot

Beitrag von Spanier » 20 Sep 2007 22:04

Hallo Hartmut,

ich glaube die Hauptbegruendung fuer das Nachtangelverbot ist, die Schwarzangelei einzudaemmen. So hiess es zumindest in frueheren Jahren einmal. Meine Meinung dazu ist: Bietet den Schwarzanglern erst gar nicht die Moeglichkeit zu ihrem Frevel sondern seid zu jeder Zeit am Wasser praesent.

Gruss Guenter :lol: :lol: :lol:
Hab' Sonne im Herzen.......

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