Harte Strafen

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Thomas Kalweit
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Beitrag von Thomas Kalweit » 28 Okt 2003 13:57

[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img] Hallo Leute,
lest mal die neue Meldung auf der Startseite: "USA: Drakonische Strafen für Schwarzangler"

In den USA werden Schwarzangler offenbar gezielt verfolgt und hart bestraft. Wäre das auch ein Zukunftsmodell für unser Land?
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
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Harry1
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Beitrag von Harry1 » 28 Okt 2003 15:20

8 Schwarzangler – 680 Euro Bußgeld
500 kg Barsch – 46320 Euro
1 kg Barsch = 92,64 Euro
Na wenn das nicht ein fairer Preis ist. [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

Die Frage ist nur wofür die Gelder verwendet werden. Kommt es der Fischerei am Eriesee zugute?

Wenn es auf diesem Wege funktioniert, könnten sich die dort heimischen Angler freuen. [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

Ich fände ein Arbeitsstrafe am Eriesee, z.B. Umweltprojekt auch sinnvoller.
mfG. Harry1

Just
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Beitrag von Just » 28 Okt 2003 16:04

Ich bin da auch Andals Ansicht, Arbeitsdienst an der Allgemeinheit hinterlässt bleibendere Eindrücke, als ein paar Euros in irgendeine Kasse.

reverend
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Beitrag von reverend » 29 Okt 2003 02:11

Ich bin der Meinung, dass es genügt, die bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Das bedeutet u.A. konsequente Unterstützung unserer Fischereiaufseher durch die Polizei; v.a. beim Vorgehen gegen die organisierte Fischwilderei.

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Beitrag von Grotius » 29 Okt 2003 02:18

Wenn man den Artikel genau durchliest, wird man merken, dass die eigentliche Strafe nur 100$ war sowie ein dreijähriges Angelverbot. Das ist für eine Gesetzesübertretung oder Ordnungswidrigkeit ziemlich wenig.

Der Rest sind Schadensersatzansprüche der Gewässerpächter oder der Berufsfischer. Ich glaube nicht, dass die Schadensersatzsprüche bei uns geringer ausfielen, wenn sie denn geltend gemacht würden.

Ob wir allerdings eine Schwarangler-Hotline brauche, wage ich zu bezweifeln. Wiederholte Tipps an die Polizei und Gewässerpächter tun es da auch. Eine anonyme Hotline würde beliebiger Denunziation Tür und Tor öffnen.

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Beitrag von andalG » 29 Okt 2003 02:35

Im Ansatz finde ich drakonische Strafen für Schwarzangler ja ganz gut, aber wenn er nichts hat, dann kann man ihm auch schlecht in die Tasche greifen u.s.w..

Für wesentlich sinnvoller halte ich da schon das ausgiebige Verhängen von Arbeitsstrafen. Beispielsweise 20 Wochenenden in Folge Müllsammeln unter Aufsicht. Der allgemeine Nutzen wäre sicher ein größerer!

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Beitrag von Coachman » 29 Okt 2003 11:26

Moin zusammen,
ich finde das kommt immer auf den jeweiligen Fall an. Ich für meinen Teil hab eigentlich keine Lust mich erst bei der Kontrolle masiv/agressiv anmachen zu lassen und dann beim Arbeitseinsatz noch auf die Burschen aufzupassen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist das meist anders. Da würde ich dann auch ein Entgegenkommen befürworten in der Art: Du hilfst z.B. 20 Stunden am Wasser, dafür kannst Du dann vielleicht am Vorbereitungskurs günstiger teilnehmen.
Mit sowas könnte ich gut leben.
Was meint Ihr denn dazu?

[ 29. Oktober 2003: Beitrag editiert von: Coachman ]
Walter[img]http://www.saalefischer.de/webpics/ff.gif[/img]

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Beitrag von andalG » 29 Okt 2003 11:55

Dazu müssten erst mal Kontrollen stattfinden!

In den vergangenen 10 Jahren wurde ich genau zweimal kontrolliert. Einmal von einem Polizisten. Aber auch nur deshalb, weil er selber Angler ist und einen Ratsch halten wollte.

Das zweite Mal war es ein eher verwirrtes Männlein, das obendrein gar keinen Ausweis dabei hatte. Den habe ich höflich, aber bestimmt nach Hause geschickt.

Aber große Kulleraugen machen, weil es so viele Schwarzfischer gibt!

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Beitrag von Just » 29 Okt 2003 12:09

Ich kontrolliere in meinem Abschnitt schon, aber die wirklich bösen Buben, Reusen- und Schnurleger, sind zu einer Zeit aktiv, an der ich nicht am Wasser bin.
Bei uns ist ausserdem der Nachteil, das die Gewässertrecken meistens von Wiesen umgeben und somit vom Wasser aus weithin einsehbar sind, da haste eigentlich keine Chance, jemand auf frischer Tat zu ertappen.
Ich hatte dieses Jahr einen solchen Fall, der "Kumpel" war seelenruhig am Fischen, sah mich auf 100 Meter kommen, packte in aller Seelenruhe ein, verstaute den Kram im Auto und fuhr davon. Da zwischen uns auch noch ein Wehr lag, was ich überqueren musste, hatte ich nicht die Spur einer Chance, ihm auf die Pelle zu rücken.

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Beitrag von Wallerhunter » 05 Nov 2003 13:31

Hallo Just.
Ich wende sehr viel Zeit mit der Kontrolle unseres Sees auf. Bis jetzt gab es keine Methode der Schwarzfischer, der ich nicht auf die Schliche kam. Dazu gehörten natürlich auch intensive versteckte Ansitze mit Fernglas und sogar Nachtsichtgerät.
Aber es zahlt sich aus. Vor allem ausserhalb meiner eigentlichen Angelzeiten habe ich damit Erfolg, da sie sich sicher fühlen. Die kennen unsere Gewohnheiten genau, vorallem deshalb, weil wir nur einige Angler sind.
Enttäuschend ist allerdings, das eigentlich nie richtige Strafen verhängt werden.
Wenn das Fischereigesetz für Bayern richtig ausgeschöpft würde, dann gäbe es weniger Schwarzangler.
Da steht: "FISCHWILDEREI KANN MIT GELDBUSSE BIS 5000 EURO ODER FREIHEITSSTRAFE GEAHNDET WERDEN".
Aber es läuft meistens nur auf Verfahrenseinstellung oder lächerliche Verwarnungsgelder hinaus.
Aber wehe einer hinterzieht 1000 Euro Steuern, dann tobt die Staatsanwaltschaft sich richtig aus.

Anscheinend sind unsere Fische und Gewässer nur minderwertiges Gut.

Gruß Wallerhunter
Eat, sleep go fishing!

The worst day fishing is better than the best day working!

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Beitrag von Grotius » 05 Nov 2003 19:41

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dabei muss unterschieden werden zwischen der Ordnungswidrigkeit des Fischens ohne Fischereischein und der privatrechtlichen Klage des Gewässerbesitzers auf Schadensersatz. Falls es auf ein Eigentumsdelikt parallel zum Diebstahl z.B. rauslaufen würde, hätte man empfindlichere Strafen zu erwarten. Aber ich glaube kaum, dass die Gewässerpächter, also meist Vereine, dafür einen Rechtsanwalt engagieren. Außer er angelt vielleicht und bekommt eine Jahreskarte gratis ...

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Beitrag von Just » 05 Nov 2003 22:08

Hi Grotius, dazu musst Du kein Jurist sein, ich bin auch keiner [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Fischen ohne gültige Erlaubnis in einem Fliessgewässer ist keine Ordnungswidrigkeit, siehe § 293 STGB und auch das Fischen ohne Erlaubnis in einem geschlossenen Gewässer ist keine Ordnungswidrigkeit, siehe § 242 STGB, beides sind Straftatbestände, wobei es sich allerdings tlw. um Antragsdelikte handelt - deswegen kann man einen erwischten Bengel, nach einer Ermahnung, auch ohne Weiteres ziehen lassen.
Mir wäre eine drakonische Anwendung der vorhandenen Gesetze in vielen Fällen auch lieber, neue Gesetze bauchen wir jedenfalls nicht.

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Beitrag von andalG » 06 Nov 2003 02:05

Das muss man doch verstehen. Die deutschen Gerichte haben sich schließlich mit so unglaublich wichtigen Dingen, wie falsch platzierten Gartenzwergen zu beschäftigen. Was zählt da schon der der Frevel an Fischen!? Was tun? Back to the Roots und Knüppel frei?

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Beitrag von Chris74 » 06 Nov 2003 09:27

Und wenn man mal ein höheres Bußgeld verhängt, rduziert es der "überlastete" Amtsrichter in einem Gefühl von Machtüberlegenheit. Sowas motiviert ungemein.


Chris
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Beitrag von Coachman » 06 Nov 2003 10:48

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Just:
<STRONG>Hi Grotius, dazu musst Du kein Jurist sein, ich bin auch keiner [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Fischen ohne gültige Erlaubnis in einem Fliessgewässer ist keine Ordnungswidrigkeit, siehe § 293 STGB und auch das Fischen ohne Erlaubnis in einem geschlossenen Gewässer ist keine Ordnungswidrigkeit, siehe § 242 STGB, beides sind Straftatbestände, wobei es sich allerdings tlw. um Antragsdelikte handelt - deswegen kann man einen erwischten Bengel, nach einer Ermahnung, auch ohne Weiteres ziehen lassen.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Hallo Just,
leider hast Du mit dem "ziehen lassen" nur bedingt Recht, als staatl. bestätigter Fischereiaufseher unterliegst Du in als Hilfsbeamter der Verfogungspflicht [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
Da ist der Ermessensspielraum recht eng.
Wenn Du also streng nach Gesetz vorgehst, müsstest Du den Kurzen erst anzeigen und dann bei der Verfolgungsbehörde einen begründeten Antrag auf Einstellung des Verfahrens einbringen oder Versuchen auf das Strafmass per Vorschlag einzuwirken.
Wenn Du Dir bekannte Fälle nicht zur Anzeige bringst machst Du Dich sonst der Strafvereitelung im Amt strafbar.
Ja, ich weiss, dass das Schwachsinn ist, aber so ists halt [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
Walter[img]http://www.saalefischer.de/webpics/ff.gif[/img]

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