Fischwilderei

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Matze Koch
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Fischwilderei

Beitrag von Matze Koch » 20 Dez 2002 21:59

Hm!

Bild
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There´s a fine line between fishing and sitting there looking stupid!

mzg
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Fischwilderei

Beitrag von mzg » 21 Dez 2002 00:45

Hallo Jackie,

Du musst noch das Leerzeichen zwischen .jpg und [/IMG] weglassen. Dann sieht es so aus:

Bild

Dummerweise ist dein Bild entweder nicht da, oder auf irgendeine Art für die Öffentlichkeit gesperrt. Sonst würde man es jetzt sehen.

Zur Übung empfehle ich ein Bild von der Fisch und Fang Seite hier reinzustellen. Auf der Startseite findet sich das Bild des aktuellen Heftes. Wenn du die Maus auf dieses Bild bewegst und mit der rechten Maustaste klickst, öffnet sich auf dem deinem Bildschirm ein Fenster, dass verschieden Optionen anbietet. Wenn du die Option "Eigenschaften" anklickst, erhältst du die Daten des Bildes angezeigt. Dabei auch die Adresse (URL). In diesem Fall lautet sie: http://www.fischundfang.de/aktuelleshef ... e86a7b.jpg

Die URL kannst du kopieren, indem du mit festgehaltener linker Maustaste die ganze URL blau markierst, dann die linke Taste loslassen, die Maus auf die blaue Markierung bewegen und die rechte Taste drücken. Kopieren anklicken.

Jetzt kannst du ins Forum wechseln und einen neuen Beitrag/Antwort erstellen. Dann im Eingabefenster mit der rechten Maustaste klicken, Einfügen anklicken, dann hast du die URL in das Fenster kopiert.

Jetzt schreibst du vor die URL Bild
Dabei keine Leerzeichen vor und nach der URL lassen.

Dann hast du dein erstes Bild eingefügt:

Bild

Falls dir meine Anleitung zu ausfühlich ist, bitte einfach überlesen. Ich wollte nur keinen Schritt auslassen.
Wenn ich morgen Zeit habe melde ich mich mal bei lycos an und versuche rauszufinden, woran das Adressenproblem bei deinem Bild liegt.

Gruß, mzg

[ 20. Dezember 2002: Beitrag editiert von: mzg ]

mzg
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Fischwilderei

Beitrag von mzg » 21 Dez 2002 03:30

Test:

Bild

Hallo Jackie,
ich grenze gerade die Fehler ein:

Der Name deines hochzuladenten Bildes auf deiner Festplatte darf nicht enthalten:
-Umlaute: z.B. Grün.jpg
-Leerzeichen: z.B. enten jagd.jpg

Beim Angeben der URL musst du Groß- und Kleinschreibung genau beachten:

Bei lycos steht .JPG und du schreibst .jpg -> geht nicht.
Bei lycos steht Gruen und du schreibst gruen -> geht nicht.

Ich habe versucht dein Bild mit verschiedenen Schreibweisen hier reinzukriegen, es hat nicht gefunzt. Ich schlage vor, du versuchst nochmal dein Bild bei lycos hochzuladen. Vorher solltest du es auf deiner Festplatte in Entenjagd.jpg umbenennen.
Wenn du das Bild hochgeladen hast klicke einmal mit der linken Maustaste auf den Namen. Er wird dann braun hinterlegt. Dann gehe mit der Maus auf das Symbol "Blatt mit Lupe" oben rechts auf dem Monitor und klicke es mit der linken Maustaste einmal an.
Wenn du das Bild richtig hochgeladen hast erscheint dein Bild jetzt im Vorschaufenster.
Wenn du jetzt mit der Maus auf das Vorschaubild gehst und rechts klickst, kommt wieder das Optionsfenster. Unter Eigenschaften Adresse (URL) wird jetzt die URL angezeigt. Einfach wie oben beschrieben markieren, kopieren, ins F&F-Forum wechseln, Thema erstellen, Link Reinkopieren (dann stimmt die ganze Groß/Kleinschreiberei, Bild dahinter, keine Leerzeichen dazwischen. Funzt.

Viel Erfolg, mzg

[ 21. Dezember 2002: Beitrag editiert von: mzg ]

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Beitrag von GeFue1 » 21 Dez 2002 08:50

Hallo Just,

bitte erlaube mir einen kleinen rechtlichen Hinweis. Der Versuch der Fischwilderei ist nicht strafbar. Strafbar sind Versuche, ein Verbrechen (das sind die Taten, bei denen das Gesetz ein Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht) zu begehen. Versuche, ein Vergehen zu begehen, sind nur dann strafbar, wenn es im Gesetz ausdrücklich angeordnet ist. Fischilderei ist lediglich ein Vergehen (keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sondern lediglich Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; der Richter kann also auf Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr erkennen)und in § 293 des Strafgesetzbuches ist der Versuch nicht mit Strafe bedroht.

Grüße
Jürgen

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Beitrag von Just » 21 Dez 2002 11:37

Danke für den Hinweis, Jürgen, das macht es ja noch schwieriger, einen potentiellen Täter zu überführen. Was muss der denn dann veranstalten, damit man ihm vollendete Wilderei nachweisen kann ?
Wie schon geschrieben, mir ist mindestens ein ein Freispruch bekannt, trotz Ertappens beim Heben der Reuse - "ich wollte ja nur mal nachschauen, was das ist ..."
Die Jungz von der Trachtengruppe sprachen aber auch vom Tatbestand der versuchten Fischwilderei, wenn ich die Reuse im Wasser gefunden hätte ?!

Just
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Fischwilderei

Beitrag von Just » 21 Dez 2002 12:04

@jackie und mzg
Lasst uns das Thema in "Offtopic" weiterführen, ich habe einen Thread angelegt "Probs und Tipps beim virtuellen Fischen", da bleiben die fachlichen Diskussionsthreads "sauber" [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]

@Admin-Sven
Vielleicht kannst Du die entsprechenden Beiträge umbetten ?! Dann wird's wieder übersichtlicher, sowohl für die einen, als auch für die anderen [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] Danke

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Beitrag von Matze Koch » 21 Dez 2002 13:08

Jungs von der Trachtengruppe?

Hihihohohaha! Wenn Du Dich damit man nicht schon wieder Strafbar gemacht hast, Just, hihihi! [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]

(Bei uns heißen die "Werder-Fans"!)
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Beitrag von mzg » 21 Dez 2002 13:10

Hallo Jackie,
bin auch gerade online, lass uns das mit den Bildern mal versuchen.

mzg

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Beitrag von GeFue1 » 28 Dez 2002 09:32

Hallo Just,

leider komme ich erst jetzt dazu, Deine Frage zu beantworten. Die Kollegen (wessen Kollegen?) von der Trachtengruppe tun sich etwas schwer mit Fischwilderei oder Diebstahl von Fischen. Die haben da wenig Erfahrung. Juristisch gesehen gibt es den Tatbestand des Versuchs der Fischwilderei, dieser Tatbestand ist aber nicht mit Strafe bedroht. Wann der (straflose) Versuch in strafbares Fischen (Fischwilderei) übergeht, ist eine Tatfrage. Ein Urteil dazu gibt es. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 7. Oktober 1983 (Beschluss, Aktenzeichen 2 Ss 398/83, NJW 1984 S. 812)einen Angler frei gesprochen, der ohne im Besitz einer Fischereierlaubnis zu sein, unmittelbar am Gewässer eine Angel montierte und "beköderte". Dies sei noch kein Fischen (im Sinne des § 293 Abs. 1 StGB a.F.), Fischen erfordere vielmehr eine räumliche Beziehung zwischen Täterhandlung und Gewässer. Am besten also mit Zeugen auf frischer Tat ertappen. Dann Strafanzeige (in bestimmten Fällen Strafantrag)erstatten und warten bis die Staatsanwaltschaft wegen fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung das Verfahren einstellt. So geschieht es jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft, die für unseren Bereich zuständig ist. Das anschließende Bußgeldverfahren führt dann in der Regel auch nicht zu einem Bußgeldbescheid.

Grüße
Jürgen

Just
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Fischwilderei

Beitrag von Just » 28 Dez 2002 12:21

Moing Jürgen, da ich als Wähler Mitglied der Gewaltenteilung bin, kann ich die Jungs von der exekutiven Trachtengruppe doch durchaus als Kollegen bezeichnen [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] Im übrigen war ich selbst einmal "Mitglied" in diesem "Verein" [img]images/smiles/icon_cool.gif[/img]
Leider muss ich Dir da zustimmen, die allermeisten Fälle, die mir bekannt sind, wurden wegen Geringfügigkeit oder mit ähnlichen fadenscheinigen Begründungen eingestellt. Allerdings wurden die Fälle, die nicht eingestellt wurden mit knackigen Strafen belegt.
Unterm Strich bleibt also stehen - warum sich irgendwelchen Mühen machen, lass sie wildern, denn es passiert sowieso nix. Übrigens hat sich unsere PI, obwohl zugesichert, nicht mehr bei mir gemeldet [img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]

Rüdiger Klose
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Beitrag von Rüdiger Klose » 22 Jan 2003 20:24

Noch mal zur Fischwilderei !
Ich habe gerade 2 Leute im Kurs die im Jahr 2000 / 2001 wegen Fischwilderei rechtskräftig verurteilt wurden . Beide haben nach ihren Einkommensverhältnissen entsprechende Strafen gezahlt , das waren 2100 Euro / 2800 Euro . Nun könnte die Untere Fischereibehörde beide nach dem Hessischen Fischereigesetz nicht zur staatlichen Fischerprüfung zulassen . Als Ausbilder werde ich dann gefragt welchen Eindruck ich von den beiden habe und ob wir ... Ich sage mal einfach : wenn wir die beiden nicht Prüfen und so zu verantwortungsbewussten und auch regulären Anglern machen -- gehen beide wieder schwarz Angeln weil es ihnen im Blut liegt wie uns auch . Ihre Strafe hatten beide , habens eingesehen , warum dem ganzen noch einen Rattenschwanz voll Ärger anhängen .
Gruß und Petri Hei , Rüdiger
wer mit kleinen Fischen zufrieden ist wird ein großer Angler

Meine Hompage : [url=http://www.angelklose.wb3.de]www.angelklose.de[/url]

reverend
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Beitrag von reverend » 22 Jan 2003 21:00

Ich sehe es eigentlich ganz genauso:
Die beiden wollen die Prüfung ablegen, um ihrer Leidenschaft ganz legal nachgehen zu können. Und wahrscheinlich waren sie zum ersten Mal verurteilt worden. Also: Resozialisation statt Ächtung.
Bei notorischen Wilderern sieht's freilich anders aus.

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Beitrag von Walleye » 22 Jan 2003 23:14

Stimmt Fischereiaufsicht mache ich auch nicht, weil mir einer abgeht, wenn ich jemanden erwische oder ich Leute herum kommandieren kann. Das meiste läßt sich mit ein bisschen Pychlogie und Einfühlungsvermögen händeln. Aber die Kandidaten, die schon in ihrer früheren Heimat alles tot geschlagen haben, was nicht schnell genug flüchten kann, die bekommen nen zünftigen Ansitz, damit sie verstehen was es heißt gejagt zu werden und Angst zu haben.
Die dunkle Seite der Psychologie.
Leider darf man ja das Kind nicht mehr beim Namen nennen, ich denke Ihr wisst welche ich meine, hier weiss es der ganze Landesverband.

Gruß Jens

Achim.D
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Fischwilderei

Beitrag von Achim.D » 23 Jan 2003 00:12

bin auch fischerei aufseher (zwar kein offiezeller hab aber vom besitzer einen paß ausgestellt bekommen) an einem stück bach da sind ab und zu ein paar kids aber die sind nicht so schlimm die fangen vielleicht 3-4 forellen im monat wenn sie heufig gehen aber ich hab denen gesagt die sollen sich nicht von anderen erwischen lassen über mindesmaß und schonzeit auf geklärt sollen sie mal was für die zukunft üben aber wenn ich manchmal leute sehe die da mit der spinn rum laufen dan gibts ne verwarnung und wenn ich sie noch mal erwische gibts knüppel aus dem sack dann kommen die meisten nicht mehr aber da gibts leute die wollens einfach nicht lernen dann gibts ne anzeige forteil der pächter von dem bach ist selber polizist und auch noch ein hohes tier und bei dem ist noch keine anzeige fallen gelassen kennst du auch tohmas dieter schneider der dad michael und christoph schneider schönen gruß achim

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