Krebsfang
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Krebsfang
Bei uns im Main gibt es viele Kamberkrebse.
Ich will mal versuchen, ob ich einige Fangen kann.
Kann mir jemand sagen, welche Hilfsmittel zum Fang von Krebsen zugelassen sind (für einen Erlaubnisscheininhaber)? Ich habe schon mal bei der Fischer-und Schifferzunft, die das Fischrecht hat und Erlaubnisscheine verkauft, nachgefragt. Dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen. Auf dem Erlaubnisschein steht drauf, dass der Fang von Krebsen erlaubt ist.
Ich will mal versuchen, ob ich einige Fangen kann.
Kann mir jemand sagen, welche Hilfsmittel zum Fang von Krebsen zugelassen sind (für einen Erlaubnisscheininhaber)? Ich habe schon mal bei der Fischer-und Schifferzunft, die das Fischrecht hat und Erlaubnisscheine verkauft, nachgefragt. Dort konnte man mir auch nicht weiterhelfen. Auf dem Erlaubnisschein steht drauf, dass der Fang von Krebsen erlaubt ist.
- Thomas Kalweit
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In welchem Bundesland liegt die Mainstrecke?
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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- Thomas Kalweit
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Schau mal, ob Du hier was findest:
http://by.juris.de/by/FischGAV_BY_2004_rahmen.htm
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Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Krebsfang
Das habe ich auch schon von hinten bis vorne studiert. Aber die Fangtechniken und Methoden sowie die verbotenen Methoden beziehen sich alle auf Fische. Auf meinem Erlaubnisschein stehen auch nur Verbote bezüglich Fische drauf.
"Verboten...die Verwendung des Hebenetzes zum Fang von Köderfischen."
Fange ich Krebse damit, ist es dann erlaubt? Was nicht verboten ist, ist erlaubt?
Ich habe auch schon bei der Fachberatung für Fischerei des Landesverband Unterfranken angefragt, und Herr Dr. Wondrack konnte mir nur sagen, erlaubt ist, was im bayerischen Fischereigestz steht, aber da steht über Krebsfang nix drin.
Gibt es hier im Forum jemanden, der Krebse fängt? Welche Hilfsmittel verwendet ihr?
[ 19. März 2007: Beitrag editiert von: hodi ]
"Verboten...die Verwendung des Hebenetzes zum Fang von Köderfischen."
Fange ich Krebse damit, ist es dann erlaubt? Was nicht verboten ist, ist erlaubt?
Ich habe auch schon bei der Fachberatung für Fischerei des Landesverband Unterfranken angefragt, und Herr Dr. Wondrack konnte mir nur sagen, erlaubt ist, was im bayerischen Fischereigestz steht, aber da steht über Krebsfang nix drin.
Gibt es hier im Forum jemanden, der Krebse fängt? Welche Hilfsmittel verwendet ihr?
[ 19. März 2007: Beitrag editiert von: hodi ]
Krebsfang
Oh, ich hab was gefunden. Im § 9 AVFiG heist es "Neunaugen,Fische,Krebse und Muscheln (Fische)..."
Also werden die Krebse nach diesem Gesetz wie Fische behandelt und alle Fangvorschriften für Fische zählen auch für Krebse.
O.k. was für Hakengrösse und Vorfachstärke wähle ich für Krebse?????
Oder wie gross darf eigentlich ein Futterkorb sein? Könnte ja sein, dass in einem XXXXL Futterkorb sich auch mal ein Krebs verläuft.
Thomas, ich danke dir für deine Mühe. Vielleicht versuch ich es ja doch mal mit dem Krebsfang per Hand bei Dunkelheit und Taschenlampe. Halt, § 12 Abs.1b schließt ja den Fischfang unter Verwendung von Lichtquellen aus.
Na gut, ihr lieben Gliederfüssler, dann krabbelt weiter unbehelligt durch den Main.
Also werden die Krebse nach diesem Gesetz wie Fische behandelt und alle Fangvorschriften für Fische zählen auch für Krebse.
O.k. was für Hakengrösse und Vorfachstärke wähle ich für Krebse?????
Oder wie gross darf eigentlich ein Futterkorb sein? Könnte ja sein, dass in einem XXXXL Futterkorb sich auch mal ein Krebs verläuft.
Thomas, ich danke dir für deine Mühe. Vielleicht versuch ich es ja doch mal mit dem Krebsfang per Hand bei Dunkelheit und Taschenlampe. Halt, § 12 Abs.1b schließt ja den Fischfang unter Verwendung von Lichtquellen aus.
Na gut, ihr lieben Gliederfüssler, dann krabbelt weiter unbehelligt durch den Main.
Krebsfang
Hallo Hodi,
genau richtig. Krebse zählen im Sinne des Gesetztes zu den Fischen. (Juristenkram halt).
Als Erlaunisscheininhaber ist dir das erlaubt, was auf dem Erlaubnisschein vereinbart ist (natürlich im Rahmen des Gesetzes). Wenn da steht Angelfischerei und Handangel, dann ist dir das erlaubt und nicht mehr. Also nichts mit Krebsreusen.
Da wirst du dich wohl um eine erweiterte Erlaubnis bemühen müssen, die auch Krebsreusen (und evtl. Krebsteller) einschließt. Der gesetzliche Rahmen für diese Fanggeräte ist bei Thomas Link unter §14 zu finden.
Sinnvoll wäre eine mögl. intensive Befischung der Kamberkrebse allemal. Evtl. lässt die Zunft ja über eine allgemeine Erweiterung der Regelungen im Schein "Erlaubt ist die Befischung von nicht heimischen Krebsarten (z.B. Kamberkrebs und Siganlkrebs) mit geeigneten Krebsreusen mit den maximalen Abmessunten a x b x c)" reden.
Evtl. könnte Dr. Wondrack eine diesbezügliche Empfehlung abgeben. Das würde bei dem Gespräch sicher helfen.
Viele Grüße,
Manfred
[ 22. März 2007: Beitrag editiert von: mzg ]
genau richtig. Krebse zählen im Sinne des Gesetztes zu den Fischen. (Juristenkram halt).
Als Erlaunisscheininhaber ist dir das erlaubt, was auf dem Erlaubnisschein vereinbart ist (natürlich im Rahmen des Gesetzes). Wenn da steht Angelfischerei und Handangel, dann ist dir das erlaubt und nicht mehr. Also nichts mit Krebsreusen.
Da wirst du dich wohl um eine erweiterte Erlaubnis bemühen müssen, die auch Krebsreusen (und evtl. Krebsteller) einschließt. Der gesetzliche Rahmen für diese Fanggeräte ist bei Thomas Link unter §14 zu finden.
Sinnvoll wäre eine mögl. intensive Befischung der Kamberkrebse allemal. Evtl. lässt die Zunft ja über eine allgemeine Erweiterung der Regelungen im Schein "Erlaubt ist die Befischung von nicht heimischen Krebsarten (z.B. Kamberkrebs und Siganlkrebs) mit geeigneten Krebsreusen mit den maximalen Abmessunten a x b x c)" reden.
Evtl. könnte Dr. Wondrack eine diesbezügliche Empfehlung abgeben. Das würde bei dem Gespräch sicher helfen.
Viele Grüße,
Manfred
[ 22. März 2007: Beitrag editiert von: mzg ]
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