Der Unterschied besteht darin, dass Herr Klein nicht wider besseren Wissen in den Iran gereist ist, sondern er ist von einem anderen Land aus in See gestochen und durch einen Navigationsfehler zu nah an Irans Küste geraten.
Wenn jemand nach Syrien fliegt, um in der Wüste herum zu fahren, dann weis derjenige schon vorher, dass er evtl. (eher wahrscheinlich) entführt wird. Also setzt sich der Syrienurlauber bewusst der Gefahr einer Entführung aus und der Herr Klein ist unbeabsichtigt, also fahrlässig in die fremden Hoheitsgewässer eingedrungen.
Und Vorsatz und Fahrlässigkeit ist schon ein Unterschied.
Hoffnung für Donald Klein
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Hoffnung für Donald Klein
Ja, lieber Kollege, dann gibt es da noch die "Grobe Fahrlässigkeit"! Ein Blick auf die Landkarte besagt schon alles.
Gruß und Petri Heil
Peter
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Peter
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