Gesetzliche Schonzeiten

Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von Chinook » 13 Feb 2007 17:29

Klar,
Schonzeiten sind Ländersache. Klar auch, dass die Zeiten von Beginn und Ende unterschiedlich sind. Aber, wie sind so gravierende Datumsabweichungen in den Bundesländern zu erklären? Was ist der Grund?

Beispiel Äsche:
NRW = 1.3. - 30.4.
BAYERN = 1.1. - 30.4.

Gruss C.

Eisangler

Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von Eisangler » 13 Feb 2007 19:52

Sowas verwirrt mich auch immer wieder.
Der wahre Grund wird wohl die Politik sein und weniger die Biologie!
Interessant wird es , in den nächsten Jahren die Verschiebung der Laichzeit im Zusammenhang mit der klimatischen Umstellung zu beobachten. Die ersten Ausläufer sind doch jetzt schon deutlich spürbar!!!
Mal sehen, ob, wann und wie die Verbandsoberen da wohl reagieren werden...
Gruß
OLE

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Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von Jondalar » 13 Feb 2007 20:19

Na ja Bayern ist eben ein Äschenfreundliches Bundesland. Es macht ja auch wenig Sinn, Fische die schon Laich im Bauch haben noch zu beangeln. Da wird sich ein findiger Beamter aus dem Fischereiwesen schon seine Gedanken gemacht haben.
Grüsse von der Donau

Harry1
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Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von Harry1 » 13 Feb 2007 21:16

Es gibt Bundesländer wo die Äsche eine noch längere Schonzeit wie in Bayern hat.
Aber wie viele Gewässer (Flüsse) in NRW gibt es denn, wo die Äsche vorkommt und die Gewässer noch vom Land betreut werden?
Vereine regulieren die Schonzeit in fast allen Fällen eigenständig und das macht dann wirklich Sinn.
Vereine können eine bestimmte Fischart auch ganzjährig schonen wenn dafür Bedarf ist.
Was bringt es wenn für wenige schwierige Gewässer nun für alle Gewässer im Land reguliert und die Schonzeit gleich lange geregelt wird?
Aber das ist sicher ein Thema wo auch die Emotionen einiger Betroffener aufkochen. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Nur bei den Empfehlungen der Politik habe ich so meine Bedenken, wenn ich da an Sachen denke wie 'Jeder maßige Fisch muß entnommen werden'.
In NRW können wir froh sein das wir so viel Vereine haben die Schonzeiten eigenständig regeln. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

[ 13. Februar 2007: Beitrag editiert von: Harry1 ]
mfG. Harry1

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Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von bundyman » 13 Feb 2007 22:55

Hier in Brandenburg uebrigends 01.12.-31.05.
Wobei ick mir nicht sicher bin, dass es die hier ueberhaupt gibt...
Hauptgrund wird wohl hauptsaechlich Schonung sein, so sich doch mal so ein Exemplar hierher verirrt.
Wobei ick mir kaum vorstellen kann, dass Aeschen hier ueberhaupt beanglet werden, drum wird sich auch keiner ueber die Schonzeit beschweren...
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Gesetzliche Schonzeiten

Beitrag von bundyman » 13 Feb 2007 23:04

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Harry1:
<STRONG>
Nur bei den Empfehlungen der Politik habe ich so meine Bedenken, wenn ich da an Sachen denke wie 'Jeder maßige Fisch muß entnommen werden'.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Rufe nach Politik, wo sie unnoetig sind...
Wird nicht stets und staendig erklaert, es gaebe zuviel an Gesetzen und Verordnungen? Und dann doch nach der Politik rufen, wenn die dafuer garnicht zustaendig ist?
Das versteh wer will...
Zustaendig fuer die Entnahmeregelungen ist einzig die zustaendige Gewaesserordnung.
Diese Gewaesserordnung wird erlassen vom zustaendigen Fischereirechteinhaber.
Und dies sind groesstenteils Fischer, oder Verbaende.
Und nur diese koennen die gueltige Gewaesserordnung aendern.
Wer also die Politik fordert, verschiebt Zustaendigkeiten dahin, wohin sie nicht gehoeren!
Also wenn ihr etwas aendern wollt, aendert etwas.
So wie die Angler des LAVB.
Aber wie oft schrieb ick das schon?...

[img]images/smiles/icon_rolleyes.gif[/img]
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[Al Bundy]

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