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Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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Beitrag von Neusser » 22 Nov 2006 13:42

Hallo Ihr alle!!
Ich habe ein Problem, ich habe meine Fischereiprüfung am 16.02.1993, hatte habe auch den blauen Fischereischein. Mein Problem ist ich habe ihn seit 01.01.1998 nicht mehr verlängert. Meine Frage ist nun muß ich eine neue Prüfung ablegen oder kann ich den Schein einfach verlängern!! Bitte helft mir, da ich gerne wieder Angeln möchte!!
Bis dann!!

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Beitrag von Nachtangler » 22 Nov 2006 16:25

Mal nur so aus interesse wie es in anderen Bundesländern läuft.
Ich habe hier in Bremen auch einen blauen Fischereischein. Der gilt aber solange bis ich aus Bremen wegziehe.
Ausgewiesen habe ich mich damals mit meinem Fischerprüfungszeugnis und gekostet hat er 25 oder 30€.
Muss der Fischereischein in anderen Bundesländern jedes Jahr verlängert beantragt werden?
Das ist doch eigentlich nur Geldschneiderei oder hat das noch einen sinnvollen Hintergrund?

[ 22. November 2006: Beitrag editiert von: Nachtangler ]
Das Wissen des Anglers über Fisch und Gewässer fängt und nicht das Angelgerät.

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Beitrag von Thomas Kalweit » 22 Nov 2006 16:40

In Nordrhein-Westfalen muss jedes Jahr neu gezahlt werden, man kann auch auf einmal für 5 Jahre zahlen (30 Euro, wenn ich mich recht erinnere). Von dem Geld behält die Hälfte die Verwaltung, die andere Hälfte wird für Besatzmaßnahmen etc. investiert.
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Beitrag von EiziEiz » 22 Nov 2006 16:57

Bei uns in Bayern gibt es zum Einen den Fischereischein auf Lebenszeit (300€ einmalig) und zum Anderen den Schein auf 5 Jahre, den man dann eben alle 5 Jahre verlängern muss/kann (Weiß nicht wieviel der kostet).

Gruß
Stefan
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Beitrag von Thomas Kalweit » 23 Nov 2006 02:01

Du kannst ihn - trotz Angelpause - in NRW einfach bei Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt verlängern. Zur Sicherheit solltest Du auch das Prüfungszeignis mitnehmen.
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Beitrag von Neusser » 23 Nov 2006 02:07

Danke, ich hoffe das alles klahr geht und ich bald wieder am Gewässer sitze und die großen Fische angeln kann!!

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Beitrag von Daniel Müller » 23 Nov 2006 02:19

Hallo.

Thomas hat's bereits gesagt. Schnapp Dir einfach das Prüfungszeugnis, den alten Schein und beantrage eine Verlängerung. Falls es doch Komplikationen geben sollte, kannst Du dich gerne noch einmal melden, würde mich und die anderen User sicher interessieren.

Viel Glück!
Ach hört mer uff, verliebt zu sei, meist is des nur a Määrche, en Handkäs mit em Äppelwei, des is des wahre Päärche.

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Beitrag von Karsten » 23 Nov 2006 02:40

Bei uns wird der Schein für lebenslang ausgegeben, muß jeweils für ein Jahr gültig gemacht werden (Fischereiabgabe). Dabei ist es unerheblich, ob man hintereinandeweggeangelt hat, oder einige Zeit ausgesetzt hat.
Gruß Karsten
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Beitrag von Chinook » 23 Nov 2006 02:49

Bleibt die Frage, wie hast Du die letzten 8 Jahre gefischt?

Nehme diesen Thread zum Anlass für eine kleine bürokratische Anekdote. Ich wollte am Montag meinen Ausweis verlängern. Der läuft am 31.12., wie alle ab. Die Stadt Köln empfahl mir, erst ab 15.12. zu kommen, da vorher das jetzige Jahr nochmal mitgerechnet werden müsste und unterm Strich quasi nur vier Jahre eingetragen werden würden.
So ganz verstanden habe ich das nicht!?

C.

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Beitrag von Neusser » 23 Nov 2006 02:53

Ganz einfach, war fast 8 Jahre beruflich in Amerika und habe deshalb den Angelschein nicht verlängert!!

Heinzmann

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Beitrag von Heinzmann » 23 Nov 2006 10:27

Da kann ich auch etwas kurioses aus dem Bürokratenjungle beitragen.

Ich kannte mal jemanden, der lebte in Spanien, wo er auch das Angeln lieben lernte.
Eines Tages musste er, nennen wir ihn „Hugo“, wieder nach Deutschland und durfte somit auch nicht mehr angeln.
Schnell hatte Hugo sich Infos über Lehrgänge eingeholt und musste zu seinem erschrecken feststellen, dass landeseinheitlich in Ba-Wü nur einmal im Jahr Prüfungen sind.
Das Prüfungswochenende ist immer der 2. Freitag im November und die Kurse beginnen Ende August.
Da nun aber schon Anfang September war, sah es so aus, als müsste Hugo noch ein Jahr warten, da man ja als Einwohner Ba-Wüs auch in Ba-Wü die Prüfung ablegen muss.
So machte sich die besagte Person Gedanken, wie man denn trotzdem a.s.a.p. an das Objekt der Begierde kommen könnte.
Der nächste Termin zu einer Prüfung war in Bürstadt / Hessen, unweit seines Wohnortes.
Er hielt mit einem Freund Rücksprache, welcher im Nachbarort wohnte. Wie es der Zufall wollte lag der Nachbarort noch in Hessen.
Keine drei tage später stand Hugo auf der Stadtverwaltung des Nachbarortes und meldete seinen Wohnsitz bei seinem Freund an.
Jetzt war Hugo offizieller Bürger des Landes Hessen und meldete sich in Bürstadt zur Prüfung an, die er dann auch Anfang Dezember ablegte.
Das Prüfungsergebnis bekam Hugo direkt mitgeteilt, sowie alle benötigten Zeugnisse und Unterlagen.
Nach einer feucht-fröhlichen Feier zur bestandenen Fischerprüfung, schlappte Hugo am nächsten Tag völligst verkatert auf die Stadtverwaltung in Hessen und ließ sich einen Jahresfischereischein ausstellen.
Voller Glück düste er mit dem Schein 5 Km weiter in seinen Heimatort, um sich bei der hiesigen Stadtverwaltung das Einwohnerrecht des Landes Baden-Württemberg zurück zu erobern.
Keine zehn Minuten später hatte Hugo einen Aufkleber auf seinem Personalausweis, der ihm bestätigte, dass er jetzt wieder offizieller Bürger des Landes Baden-Württemberg ist.
Nun machte er sich auf den Weg in den ersten Stock des Verwaltungsgebäudes, um seinen hessischen Jahresfischereischein gegen einen 10-Jahresfischereischein des Landes Baden-Württemberg einzutauschen.
Somit kam Hugo noch im selben Jahr zu einem staatlich anerkannten Fischereischein, obwohl er doch eigentlich noch ein Jahr hätte warten müssen.

Hugo sagte immer: Die deutsche Bürokratie ist so undurchsichtig, dass selbst die ausführenden Kräfte nicht mehr durchblicken. – Und genau das muss man ausnutzen.

[img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Grüße

Heinzmann

[ 23. November 2006: Beitrag editiert von: Heinzmann ]

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Beitrag von Benny Dittmann » 23 Nov 2006 11:34

In Bayern kostet der 5 Jahres-Schein genau 40 Euro! Eigentlich recht kostengünstig - wenn die zusätzlichen 35 Euro für die ausstellende Behörde nicht wären.

So ganz stimmt das Verhältnis da meiner Meinung nach nicht.
Benny Dittmann
Redaktion FISCH & FANG
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Beitrag von SchindHsd » 23 Nov 2006 11:48

Hi,

hier in Niedersachsen braucht man noch gar keinen Schein. Der Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung reicht.
Wenn man trotzdem einen Schein möchte, da beantragt man diesen und zahlt ca. 45 Euro. Der gilt aber dann auch auf Lebenszeit oder bis man aus Niedersachsen weg zieht.

Gruß Patrick.
Die Wörter der Angler : Einfachheit ; Sanftmut ; Geduld.

Mitglied im Fischereiverein Hannover e.V.

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Beitrag von Raubfischangler » 23 Nov 2006 12:10

@Heinzmann,

ich habe als Einwohner NRWs auch meine Prüfung in Hessen abgelegt.
Dazu bin ich einfach zur zuständigen unteren Fischereibehörde meines Heimatortes gegangen und habe dort gefragt ob ich meine Prüfung in Hessen machen kann. Dort hatte man nichts dagegen und ich habe meine Prüfung in Hessen abgelegt. Mit dem erworbenen Prüfungszeugnis bin ich zum Einwohnermeldeamt gestapft und habe meinen 5 Jahresfischereischein ohne Probleme erhalten.
Ich glaube zwar auch, dass die Behörden in Deutschland oft träge reagieren. Aber in "Hugos" Fall war wohl eher der Prüfling sehr kompliziert.

Raubfischangler

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Beitrag von Heinzmann » 23 Nov 2006 12:21

Nö, in Ba-Wü werden Prüfungen nur aus Ba-Wü anerkannt.
Und schon gar nicht die hessische. Was glaubst du wohl, warum so viele "grenznahe" in Hessen ihr Abi machen. Hessen ist einfach einfacher. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Und glaube mir, Hugo hätte nicht die Behörden beschissen, wenn es nicht hätte sein müssen. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

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