Urteil zum Zurücksetzen; Verwertungspflicht!

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kati48268
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Urteil zum Zurücksetzen; Verwertungspflicht!

Beitrag von kati48268 » 17 Jul 2015 10:02

In Sachen Angelparadies Zwillbrock (die NDR-TV-Doku "Hobby mit Widerhaken", ihr erinnert euch) ist es zu einem weiteren Beschluss durch das OVG MS gekommen (kein Dorf-Amtsgericht).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 50703.html
Das ist noch nicht die Entscheidung in der Hauptsache, sondern erst der Beschluss gegen eine Beschwerde vom Betreiber.

Trotzdem zeigt das OVG darin bereits deutlich auf, wohin die Entscheidung in der Hauptsache gehen wird …und es ist eine Katastrophe für das Angeln allgemein!

Denn das Urteil wird sich nicht auf diesen einen Fall oder nur auf Paylakes beschränken, sondern weitergehend allgemein juristisch zur Rechtfertigung des Angelns betrachtet werden.
Und als alleiniger Grund des Angelns sehen die OVG-Richter das Verwerten des Fanges und werden dies so festschreiben.

Generell knien sich die Verwaltungsrichter tief in die allgemeine(!) anglerische Materie; „Abhakreihenfolge, Leidensfähigkeit, Stressempfinden, C&R pauschal(!) nicht tierschutzgesetzkonform, usw. usw.…“.
Und das scheinbar bisher ohne gutachterliche Stellungnahmen!
Die rechtliche Vertretung vom Betreiber scheint ein Dorfanwalt zu sein, denn es erscheinen in dessen Argumentationen überhaupt keine Hinweise auf bisherige Erkenntnisse a la Schreckenbach, Jendrusch, Arlinghaus u.a.
Wie dümmlich die bisherige Verteidigungsstrategie lief, ist sogar für Laien zu erkennen.

Da sich das kommende Urteil auf das TierSchG (=Bundesgesetz) bezieht, hat das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage hier in NRW, sondern wird bundesweite Bedeutung für alle Bewirtschafter & Angler bekommen.

Zukünftige Verfahren werden sich auf das OVG-Urteil berufen und damit droht, dass
- selbst die selektive Entnahme durch den Angler als nicht tierschutzgesetzkonform betrachtet wird (von C&R reden wir sowieso nicht mehr)
- im Vorfeld des Angelns eine Verwertungsabsicht & -möglichkeit bestehen muss & beim Erreichen von Fanglimits das Angeln schlichtweg einzustellen ist
- die Bewirtschafter (also auch Vereine) mit in die Haftung genommen werden (analog zum Paylakebetreiber wie i.d. Fall)

Ein endgültiges Festschreiben von Verwertung als alleinigem Grund zum Angeln ist der Sargnagel für die Angelei wie wir sie kennen und ausüben.
Die nächsten potentiell möglichen Schritte für Angelgegner wären auch absehbar; Angelverbot bei durch Schadstoffen belasteten Fischen, Angelverbot da Kontrolle einer evtl. Weitergabe der evtl. belasteten 'Lebensmittel' nicht machbar ist (Einbindung des Lebensmittelrechts), Abschaffung der Angelei generell wenn der 'Bedarf an Frischfisch' auch anders (=TierschutzkonformER) gedeckt werden kann.

Noch ist in der Hauptsache Luft für neue Vorträge & Beweismittel.
Es ist jedoch nichts in Sicht.
Verständlich, dass niemand dem Betreiber (der sich eh nach NL absetzen will) die Haut retten will, nachdem was er uns allen eingezwillbrockt hat.
Doch das 'höhere Ziel' geht bei diesem Prozess gleich mit den Bach runter.
Wo bleibt das Einschreiten der Verbände?

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Fishermanslure
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Re: Urteil zum Zurücksetzen; Verwertungspflicht!

Beitrag von Fishermanslure » 17 Jul 2015 15:16

Welche Verbände??? Die, die sich so nennen, stoßen ja doch sowieso ins selbe Horn von wegen Verwertungspflicht usw. Was mich schon eher wundert, ist dass auch Anglemedien und Gerätehersteller keinen Finger rühren... Die sollten doch wenigstens ein gesteigertes Interesse am Fortbestand der deutschen Angelfischerei haben...
Grüßle
Rainer
Ein echter Spinner vor dem Herrn...

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Re: Urteil zum Zurücksetzen; Verwertungspflicht!

Beitrag von Uwe Pinnau » 21 Jul 2015 17:35

Bitter :(
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