Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

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Team Hiroshi
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Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von Team Hiroshi » 10 Mär 2015 20:06

Hallo zusammen!

Seit heute liegt mir das Magazin des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. vor in welcher beim Fischen mit Wobbler darauf hingewiesen wird, dass seit Dezember 2014 eine geänderte Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz beschlossene Sache sei...

....eine exakte Definition des Begriffes "Anbissstelle", die es bis zu diesem Beschluss vorher noch nicht gab. Eine Anbissstelle ist jetzt ganz eindeutig entweder ein Einfach-, ein Doppel-, oder ein Drillingshaken. Die in der Regel mit "gar" 2 Stck. oder 3 Stck. ausgestatteten Wobbler gelten jeweils "als je EINE" Anbissstelle,- auch wenn damit in der Praxis kaum 2 oder 3 Fische zu fangen sind.

Tja,- da sollte man bei KuKö also nur noch "EINEN" Drilling oder Einzelhaken vorzugsweise am Schwanzende belassen dürfen - alles andere kann einen künftig teuer zu stehen kommen und will beachtet werden!

Da sollte man doch nochmal seine KuKö prüfen um sie "abzuspecken" auf EINE Anbissstelle und vor allem neu und richtig austarieren.

Was meine KuKö-Ausrüstung und mich selbst anbelangt habe ich sowieso die meisten Köder auf Einzelhaken
abgeändert - neu ist jedoch für mich auch das neben Wobbler & Co jeder Haken ob nun Einzelhaken oder Drilling als jeweils EINE Anbissstelle gewertet wird.

In der Verbandszeitung wird wörtlich auf "Fischen mit Wobbler" hingewiesen - logisch,- dass dies auch für´s GuFi-Fischen oder den Ansitz gilt.... 1 Haken = 1 Anbissstelle

Umbauen oder Umrüsten ist jetzt wohl angesagt und neue Strategien zu probieren.... Wo hängt man am besten DEN Einzelhaken,- Zwilling oder Drilling ein und welche KuKö "leiden" nicht so sehr am Umbau,- oder wo oder wie ist welches Ausgleichsgewicht an den z.T. teuren Exemplaren dann anzubringen. Das könnte ganz spannend werden.... aber auch eine Köderboxenpleite.... :? :D

Die Industrie muss es halt auch wieder "richten oder richtig machen" - sich hier einzustellen und was Neues bringen - wohlgemerkt: Mit oder für eine Anbissstelle.

Petri Euch allen,- und Gruß! :wink:

Florian
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kati48268
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Re: Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von kati48268 » 10 Mär 2015 20:17

Die haben doch nicht alle Latten am Zaun :!:

Team Hiroshi
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Re: Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von Team Hiroshi » 11 Mär 2015 09:19

Nicht nur die Latten Kati - auch das Kantholz an dem die Latten festgenagelt sind :(

Scheinbar dreht jetzt alles durch....<kopfschüttel> :roll:
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andreas b.
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Re: Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von andreas b. » 11 Mär 2015 13:31

Moin Florian,

grundsätzlich trau ich den Bayern ja jeglichen Unsinn zu, siehe "Abknüppelgebot", aber das ist schon heftig. Ich hab mir mal die Seite eures Landesverbandes aufgerufen und finde zur Änderung der Ausführungsverordnung folgendes:

"Die Hegene ist bisher als eine besondere Art der Handangel definiert. Die Bauart der Hegene hat sich in Bayern unterschiedlich entwickelt. Die Beschreibung führte zu verschiedensten Auslegungen und Unsicherheiten hinsichtlich der zugelassenen Verwendung. Eine eigene Beschreibung der Bauart der Hegene ist nicht erforderlich, wenn die Definition der Handangel entsprechend erweitert wird. Der Begriff der Hegene wird gestrichen. Eine Handangel darf künftig bis zu fünf Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen auch künftig maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden. Ebenso bleibt die maximale Zahl an Anbissstellen auf sechs begrenzt. Wird also mit zwei Handangeln geangelt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen."
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
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Re: Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von e$$oxX » 11 Mär 2015 19:44

Hallo!

ja genau, ich habe die gleiche Erklärung wie Andreas gefunden. Somit ist das keine Einschränkung der Möglichkeiten, sondern sogar eine Erweiterung! Es wird da nicht mehr zwischen Hegene und nicht-Hegene unterschieden, sondern ganz allgemein gesagt: 3 Anbiss-Stellen pro Angel sind erlaubt - Sprich, man könnte beispielsweise ein Dropshot-System mit 3 oder sogar 5 Ködern montieren.

Gruß,
Simon
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Re: Neue Auslegung des Begriffs "Anbissstelle"

Beitrag von lelox » 11 Mär 2015 22:24

In weiten Teilen Frankreichs gilt, daß pro Montage 2 Haken das Maximum ist. Ausnahmen werden für 2 Springerfliegen und Hegenen für Felchen gemacht.
Gummi mit Jighaken und zwei Stingern ist nicht, ebenso Wobbler mit 3 Haken.

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