Und von solchen "Besatzregeln" wären natürlich auch Vereine betroffen, wenn sie fangfähige Fische besetzen.
http://www.lav-union-nord.de/infoverans ... chutz.html
Kurze Zusammenfassung:
Auf einer Tagung der Obersten Fischereibehörde in Kiel zum Thema 'tierschutz- und fischereirechtskonformer Betrieb von Angelteichen in S-H' kam es zum Eklat. Es wurde eine Anleitung & ein Gutachten präsentiert, die vorschreiben sollen, dass Besatz mit Fischen zum "alsbaldigen Wiederfang" (= fangfähige Fische) verboten ist;
die Fische müssen mindestens 2 Wochen Zeit haben, Gewicht zu zulegen oder Qualität zu verbessern.
Daher ist sowohl in Teichanlagen wie bei Angelvereinen sicher zu stellen, dass Gewässer in welche fangfähige Fische händisch eingebracht werden, mindestens 2 Wochen gesperrt sein müssen für Angler.
Das "händische" einbringen (Besatz mittels Kescher, Umsetzen aus im Gewässer befindlichen Netzgehegen, etc.) ist deswegen ein Problem, weil sich damit der Fisch bereits im Besitz des Bewirtschafters befindet und sofort zum Verzehr getötet werden könnte - Angeln wäre unnötig und somit nicht erlaubt, weil ohne Gewichtszunahme/Qualitätsverbesserung kein sinnvoller Grund gegeben wäre (Angeln ja nur zum Verzehr!).
Die anwesenden Forellenseebetreiber verließen wutentbrannt unter Protest die Veranstaltung, die anwesenden Vertreter von Landesfischereiverbänden sollen kein Wort dazu verloren haben...
Weitere Infos:
Informationen für Betreiber - Tierschutz- und fischereirechtskonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... onFile.pdf
Gutachten - Fischereirechts- und tierschutzrechtskonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... onFile.pdf
Wenn diese Nummer so kommt, wird sie für viele Angelvereine Einschränkungen - und für die meisten Angelanlagen das "Aus" bedeuten.
Zunächst mal nur in Schleswig-Holstein, aber morgen vielleicht auch in...
