angeln: hobby mit widerhaken NDR TV
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Re: angeln: hobby mit widerhaken NDR TV
JA DASS STIMMT HAST DU RECHT wenn in Deutschland 5 seen gibe und 82 millionen angeln dann sind ja auch die vorräte weg. Bei und in allein in MAnitoba sind über tausend gewässer was die province 4- 5 mal grosser als Deutschland ist und nur vielleicht 1 million angeln hat man doch die alternatieve.
Ein man ein Wort, eine Frau ein Woeterbuch, ein man ein Fisch eine Frau besser nicht mit nehmen sonnst angelt sie alles weg.
Re: angeln: hobby mit widerhaken NDR TV
In der Sache gegen den Betreiber der Vredener Anlage ist nun ein (für alle Angler nicht unbedeutender) (noch nicht rechtskräftigem) Beschluss ergangen, welches hohe Wellen schlägt:
http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp
http://www.angelpiloten.de/recht/2000-e ... elease-648
Ich zitiere mal einen User mit Rechtskenntnissen aus einem anderen Forum, da die Analyse gelungen ist:
"Wenn es zu einem Urteil kommt und das wird es wohl, wenn der Kläger nicht die Klage zurücknimmt, dann werden ausgehend von dem schon im Beschluß dargestellten Problemkreisen Rechtssätze geschaffen, die die Zulässigkeit des Angeln in Abgrenzung zum Tierschutzgesetz aktuell klar definieren werden.
Dazu wird gehören, aus welchen Gründen das Angeln (nur) zulässig ist und welcher Umgang mit dem Tier angemessen ist.
Und die Tendenz lässt sich dem Beschluß schon deutlich entnehmen!
Es ist zu befürchten, dass es richtig rappelt!
Den Angelgegnern wird damit voraussichtlich ein sehr scharfes und schneidendes Schwert in ihrem Kampf gegen die Angelei allgemein und insgesamt in die Hand gegeben werden.
Ein solches Urteil kann und wird dann als Auslöser für weitere gesetzgeberische Einschränkungen der Ausübungsfreiheit dienen.
Betrachtet man sich dazu zu dem die aktuell geänderten und sich in Überarbeitung befindliche Landesfischereigesetze werden die Freiheitsrechte jedes Einzelnen im Verhältnis zum Schutz des Tieres weiter eingeschränkt werden.
Und es wird sich rächen, dass der VDSF und nun der tatenlose DAFV leichtfertig jegliche andere Rechtfertigung der Angelei aufgegeben haben und nun in Agonie verfallen.
Der Beschluß befasst sich inhaltlich allein schon nur mit einem rechtfertigenden Grund in Gestalt der Nahrungsbeschaffung.
Damit ist und wird die Luft ganz dünn! Siehe die Diskussionen zu Gewässerbelastungen und Verbot der Verwertungen.
Der Kläger sollte im Interesse aller Angler seine Klage zurückziehen. Mir ist nicht recht klar, welches Ziel er eigentlich bei realistischer Betrachtung der Angelegenheit erreichen will.
Mit dem Beschluß ist er eh gezwungen, sein Verhalten zu ändern! Na gut, er könnte noch Beschwerde einlegen, die aber auch eher wenig Aussicht auf Erfolg hätte."
http://www.juris.de/jportal/portal/page ... hricht.jsp
http://www.angelpiloten.de/recht/2000-e ... elease-648
Ich zitiere mal einen User mit Rechtskenntnissen aus einem anderen Forum, da die Analyse gelungen ist:
"Wenn es zu einem Urteil kommt und das wird es wohl, wenn der Kläger nicht die Klage zurücknimmt, dann werden ausgehend von dem schon im Beschluß dargestellten Problemkreisen Rechtssätze geschaffen, die die Zulässigkeit des Angeln in Abgrenzung zum Tierschutzgesetz aktuell klar definieren werden.
Dazu wird gehören, aus welchen Gründen das Angeln (nur) zulässig ist und welcher Umgang mit dem Tier angemessen ist.
Und die Tendenz lässt sich dem Beschluß schon deutlich entnehmen!
Es ist zu befürchten, dass es richtig rappelt!
Den Angelgegnern wird damit voraussichtlich ein sehr scharfes und schneidendes Schwert in ihrem Kampf gegen die Angelei allgemein und insgesamt in die Hand gegeben werden.
Ein solches Urteil kann und wird dann als Auslöser für weitere gesetzgeberische Einschränkungen der Ausübungsfreiheit dienen.
Betrachtet man sich dazu zu dem die aktuell geänderten und sich in Überarbeitung befindliche Landesfischereigesetze werden die Freiheitsrechte jedes Einzelnen im Verhältnis zum Schutz des Tieres weiter eingeschränkt werden.
Und es wird sich rächen, dass der VDSF und nun der tatenlose DAFV leichtfertig jegliche andere Rechtfertigung der Angelei aufgegeben haben und nun in Agonie verfallen.
Der Beschluß befasst sich inhaltlich allein schon nur mit einem rechtfertigenden Grund in Gestalt der Nahrungsbeschaffung.
Damit ist und wird die Luft ganz dünn! Siehe die Diskussionen zu Gewässerbelastungen und Verbot der Verwertungen.
Der Kläger sollte im Interesse aller Angler seine Klage zurückziehen. Mir ist nicht recht klar, welches Ziel er eigentlich bei realistischer Betrachtung der Angelegenheit erreichen will.
Mit dem Beschluß ist er eh gezwungen, sein Verhalten zu ändern! Na gut, er könnte noch Beschwerde einlegen, die aber auch eher wenig Aussicht auf Erfolg hätte."
Re: angeln: hobby mit widerhaken NDR TV
Bitte einmal auf den Beitrag vom 08.05.2015 schauen.
Noch kein Ende in Sicht.
http://www.lsfv-nds.de/index.php?option ... Itemid=129
Jetzt leiden auch nicht nur die Fische, wie hier beschrieben:
http://www.weser-kurier.de/region/verde ... 19864.html
Noch kein Ende in Sicht.
http://www.lsfv-nds.de/index.php?option ... Itemid=129
Jetzt leiden auch nicht nur die Fische, wie hier beschrieben:
http://www.weser-kurier.de/region/verde ... 19864.html
- andreas b.
- Erfahrener User
- Beiträge: 653
- Registriert: 22 Aug 2012 16:18
- Wohnort: im Osten (da wo die Sonne aufgeht)
Re: angeln: hobby mit widerhaken NDR TV
Und damit diese Sendung beim nichtangelnden Publikum auch schön in Erinnerung bleibt wird sie am Montag, 18.05.2015, 22:00 Uhr vom NDR erneut gesendet.
Viele Grüße aus'm Osten
Andreas
Deutscher Hechtangler-Club e.V.
Catch & Decide
"My worst nightmare is, when I am dead, that my wife sell my Fishingstuff for what I said I paid"
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