Seit letzter Woche ist es amtlich. Das Bundesverkehrsministerium hat die Leistungsbegrenzung bei Boots - Verbrennungsmotoren auf 15 PS, ohne Sportbootführerschein, erhöht. Das gilt auf Binnengewässern für Boote bis maximal 15 Metern, im Seebereich gilt keine Längenbeschränkung. Auch eine im Vorfeld diskutierte Geschwindigkeitsbegrenzung ist vom Tisch. Laut Bundesminister Ramsauer, hat man sich mit der neuen Gesetzesregelung an den Vorschriften vieler, europäischen Partnerländern angepaßt, in denen die höhere Leistungklasse eine Selbstverständlichkeit ist.
Für mich persönlich ergibt sich an meinem Karl - Anton - Gewässer keinen Vorteil. Mein Boot und natürlich auch die der Kameraden haben E-Motoren. Das ist Vorschrift und auch gut so.
Petri
Ronald
Bootsführerscheinfreigrenze bis 15 PS
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