Köderfischangel

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teo2k
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Köderfischangel

Beitrag von teo2k » 29 Okt 2005 20:21

hallo,

konkrete frage: darf ich im land brandenburg im DAV gewässer mit 2 köderfischangeln angeln?

wenn ja wann wurde dies erlaubt bzw geändert. wenn hilfreiche links vorhanden dann bitte um antwort.

danke

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bundyman
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Köderfischangel

Beitrag von bundyman » 29 Okt 2005 20:41

Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten kannste dich natuerlich nicht auf mich berufen, aber es waren mal maximal zwei Angeln, davon aber nur nur eine Raubfischangel erlaubt.
Geaendert muesste dieser Passus worden sein, mit Einfuehrung der neuen Gewaesserordnung zum 01.01.2004.
Ist mir uebrigens noch nie Aufgefallen, dass das geaendert wurde....

Anbei der jetzt gueltige Passus der Gewaesserordnung:

3.1. Anzahl der Angelgeräte

Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen (§ 7 Abs. 2 BbgFischO). Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten. Inhabern von Sonder-, Begleit- bzw. Jugendfischereischeinen ist nur der Gebrauch von zwei Friedfischangeln gem. 3.2.1 oder einer Flugangel nach 3.2.3.1 gestattet.
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Köderfischangel

Beitrag von Harry1 » 29 Okt 2005 21:10

Wieso fragst du das teo2k? [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]

Wenn 2 Ruten als Ansitzangler erlaubt sind wären auch 2 Köderfischangeln erlaubt, es sei denn in der Gewässerordnung von dem Gewässer welches du beangelst gibt es irgend welche Klauseln die es verbieten.

Es ist für fast jedes Gewässer anders beschrieben in dieser Gewässerverordnung.

Oft steht da auch nur etwas davon, das du nur mit einer Rute mit 3er Haken angeln darfst, da fragt man sich wieso diese Beamten den Text nicht einmal für jeden Angler einfach verständlich schreiben können. [img]images/smiles/icon_razz.gif[/img]

Damit kann ein riesen Kunstköder mit 3 Drillingen gemeint sein, oder aber eine Köderfischangel mit nur einem Drilling, wer kann denn schon so gut raten, wenn dann ein scharfer Kontolleur etwas anderes meint ist der Angler wieder mal der Dumme. [img]images/smiles/icon_sad.gif[/img]
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Köderfischangel

Beitrag von teo2k » 29 Okt 2005 21:23

wieso mich das interessiert ?!
weil in der aktuellen ausgabe vom ESOX Nr.11
auf seite 5 oben links ein Artikel steht (Finger weg!) wo ein Vorsitzender eines Vereins genau das gegenteil beschreibt.

also entweder 2 friedfisch oder eine friedfisch und eine raubfisch (laut artikel)

was stimmt denn nun.


gruss

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Karsten
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Beitrag von Karsten » 29 Okt 2005 21:28

Hallo!
Soweit mir bekannt--- nur 2 (in Worten: Zwei ) Angeln. Davon darf eine mit Köderfisch bestückt sein. Köderfisch, heißt, auch Teile davon.

Der einzige unklare Passus dazu fällt mir bei unserer Gewässerordnung auf: da steht max. 3 Anbissstellen, aber nicht der Köder dazu. Somit wäre es theoretisch möglich, in unseren LVA- Gewässern mit 3 Köfi-angeln zu angeln.

Achtung: unsere Fischerreiordnung ist geändert worden. Mache mich kundig und gehe dann auf meiner Seite darauf ein.
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]

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Beitrag von bundyman » 30 Okt 2005 00:25

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karsten:
<STRONG>
Soweit mir bekannt--- nur 2 (in Worten: Zwei ) Angeln. Davon darf eine mit Köderfisch bestückt sein. Köderfisch, heißt, auch Teile davon.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Genauso war es ja auch. Genauso kenn ick das auch.
Nur steht in der zum 01.01.2004 geaenderten Gewaesserordnung davon eben nuescht mehr...

Eine sehr interessante Frage, die teo2k da aufgeworfen hat... [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
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Beitrag von teo2k » 01 Nov 2005 18:18

Ich war heute bei der unteren Fischereibehörde in Potsdam. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Passus mit den Handangeln geändert wurde, h. d. man darf mit zwei Handangeln bestückt mit Köderfisch angeln. Vorrausgesetzt natürlich Ansitzangeln und kein Flug- oder Spinnangeln.
Gruß, teo2k

[ 01. November 2005: Beitrag editiert von: teo2k ]

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