Befahren von Wegen

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Thomas Kalweit
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Befahren von Wegen

Beitrag von Thomas Kalweit » 18 Nov 2008 17:21

Es ist ja eine alte Streifrage, ob Angler Wege mit dem Schild "Landwirtschaft frei" befahren dürfen.

Grundsätzlich ist leider nein die Antwort, denn gesetzlich zählen nur berufsmäßiger Fischfang/Fischzucht zur Land- und Forstwirtschaft. Angler dürfen nach bisherigen Auslegung solche Wege nur befahren, wenn "die konkrete Fahrt einen geordneten und sinnvollen Beitrag zur Bewirtschaftung der Fischereigewässer zum Zwecke der Ertragserzielung leistet." Kurz gesagt: Fischereiaufseher und Lkw mit Besatzfischen dürfen fahren, der normale Angler nicht.

Wie wird das bei Euch gehandhabt???
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Re: Befahren von Wegen

Beitrag von Jondalar » 18 Nov 2008 17:45

Bei uns steht an den Schildern noch zusätzlich: Fischereiberechtigte frei

Somit gibts da keine Missverständnisse. Einzige Voraussetzung ist es die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu nutzen. Die sind aber so angelegt das man sehr gut ans Gewässer kommt.
Grüsse von der Donau

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Re: Befahren von Wegen

Beitrag von Illerfischer » 18 Nov 2008 19:21

Bei uns ist es ähnlich. Einige sonst gesperrte Strassen und Wege sind für die Fischreiberechtigten frei. Diese befahrbaren Wege sind auf einem Lageplan ausgewiesen und dem Erlaubnisschein beigelegt.
Zusätzlich gibt es noch Parkplätze die nur von Anglern benutzt werden dürfen.
Eine sinnvolle und großzügige Beigabe wie ich finde.
Grüße aus dem Allgäu
Roland

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Re: Befahren von Wegen

Beitrag von Karpfenfischer » 18 Nov 2008 21:39

Ist bei uns auch so, manche Wege sind freigegeben, die anderen nicht, aber dafür sind Parkplätze für Angler angelegt.
Gruß

Markus

www.sportangler-dietfurt.de

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Re: Befahren von Wegen

Beitrag von lelox » 19 Nov 2008 01:06

Ein paar Begebenheiten der letzten 3 Wochen. Wegen der Pegelabsenkung im Grand Canal d'Alsace habe ich mir den mal angeschaut.
An der Staustufe Fessenheim fuhr ich munter an dem Fahrverbotsschild vorbei, Hunde und Angelgerät dabei. Also gucken, angeln und die Hunde laufen lassen. Da kam die Gendarmerie und wolllte nur auf eine Zigarettenlänge ein Schwätzchen halten. Zwei Tage später ebenso, nur diesmal eine andere Streifenbesatzung. Hier dürfe man nicht hinfahren. Sicherheitsbereich wegen des Kraftwerks. Und die Hunde dürften auch nicht frei rumlaufen. In 5 Minuten müsse er mich aufschreiben...
Kurz darauf an der Staustufe Vogelgrun. Diesmal Kontrolle der Angelpapiere. Die Hunde dürften zwar nicht frei laufen, aber beim Angeln sei ein Fisch an der Leine besser als ein Hund an der Leine. Und als Angler sei es kein Problem den Uferweg zu befahren. Vielleicht liegt es an der ungenauen Präzision der Franzosen: 3 mal fast identische Situation, 3 Meinungen.
An der Staustufe Kembs traf ich dann einen Naturschutzwart der Petit Camargue Alsacienne. Dort darf man als Angler am Verbotsschild vorbei bis zum Parkplatz fahren (ein Parkplatz nach dem Schild...), aber nur am Kanal und nicht am Altrhein.
Zurück ans deutsche Ufer: Mit der Jahreskarte von Breisach gibt es es eine Erlaubniskarte um einige Waldwege zu befahren. Bis vor ca. 5 Jahren durfte auch der Betriebsweg des Wasser- und Schifffahrtsamtes entlang des Rheindammes befahren werden. Als allerdings eine Mähkolonne ihre Arbeit machen wollte und einige Angler darum bat ihre Autos auf die andere Seite des Weges zu stellen, war die Antwort, daß man dafür bezahlt habe dort zu parken und man ja auch morgen weitermähen könne. Seitdem ist der Weg gesperrt.

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