Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img] Hallo Leute,
in England wird "Poaching" meist als Kavalliersdelikt angesehen, weil die schwarz geangelten Fische ja wieder unbeschadet zurückgesetzt werden. Einige berühmte Angler (z.B. der Hechtangler John Watson wurden bereits erwischt).
Bei uns ist es ein Akt der Wilderei, weil die Schwarzangler ungerechtfertigter Weise Beute machen wollen und quasi am Eigentum anderer Diebstahl und Raubbau begehen.
Ich kann als Fischereiaufseher ein Lied davon singen: Trotzdem werden Anzeigen von Fischereiaufsehern von der Staatsanwaltschaft oft eingestellt, bzw. von der Polizei erst gar nicht ernsthaft verfolgt.
Ich habe aber auch irgendwie Verständnis dafür, wenn Kinder ohne Angelschein mit einem Haselnußstecken ihr Glück versuchen (haben wir doch auch alle gemacht [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] ). Sollte man da mit der Keule des Gesetzes zuschlagen...
Auch ältere Übersiedler da jahrzehntelang in ihrer Heimat problemlos fischen konnten, können unsere Regelmentierungen kaum nachvollziehen...
Also: Schwarzangeln - Frevel oder Kavalliersdelikt???
in England wird "Poaching" meist als Kavalliersdelikt angesehen, weil die schwarz geangelten Fische ja wieder unbeschadet zurückgesetzt werden. Einige berühmte Angler (z.B. der Hechtangler John Watson wurden bereits erwischt).
Bei uns ist es ein Akt der Wilderei, weil die Schwarzangler ungerechtfertigter Weise Beute machen wollen und quasi am Eigentum anderer Diebstahl und Raubbau begehen.
Ich kann als Fischereiaufseher ein Lied davon singen: Trotzdem werden Anzeigen von Fischereiaufsehern von der Staatsanwaltschaft oft eingestellt, bzw. von der Polizei erst gar nicht ernsthaft verfolgt.
Ich habe aber auch irgendwie Verständnis dafür, wenn Kinder ohne Angelschein mit einem Haselnußstecken ihr Glück versuchen (haben wir doch auch alle gemacht [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] ). Sollte man da mit der Keule des Gesetzes zuschlagen...
Auch ältere Übersiedler da jahrzehntelang in ihrer Heimat problemlos fischen konnten, können unsere Regelmentierungen kaum nachvollziehen...
Also: Schwarzangeln - Frevel oder Kavalliersdelikt???
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E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
wie du schon sagtest, als kinder haben wir das fast alle mal gemacht. in diesem alter finde ich es auch o.k.! schadet ja keinem großartig.
bei erwachsenen "ältere übersiedler" etc. finde ich schon, dass auch sie sich an die regeln halten müssen. wie heißt es immer so schön: andere länder, andere sitten.
also ich meine jetzt alle leute die fischen möchten. nicht das mir jemand unterstellt ich hätte was gegen unsere netten nachbarn aus den ostblock-staaten [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
bei erwachsenen "ältere übersiedler" etc. finde ich schon, dass auch sie sich an die regeln halten müssen. wie heißt es immer so schön: andere länder, andere sitten.
also ich meine jetzt alle leute die fischen möchten. nicht das mir jemand unterstellt ich hätte was gegen unsere netten nachbarn aus den ostblock-staaten [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Ich denke auch das es bei Kindern kein Problem ist, aber Erwachsene sollten sich schon an die Gesetze halten!
Bis jetzt ist mir auch noch kein berühmter Schwarzangeler aus Deutschland bekannt geworden!
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- Thomas Kalweit
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
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@fingolfin: Kürzlich las ich im Spiegel, dass unser Bundeskanzler demnächst mal mit dem fanatischen Angler George Bush in Deutschland Angeln gehen will. Ein Bundesfischereischein hat Schröder glaube ich nicht [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] ! Schwarzangeln bleibt doch Schwarzangeln, oder...Bis jetzt ist mir auch noch kein berühmter Schwarzangeler aus Deutschland bekannt geworden!
Hier der Link!
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vorausgesetzt schröder und busch haben keine "anglerische ausbildung", was ja keiner so genau wissen kann..........und sie würden wirklich angeln gehen, wäre das mal wieder ein beweis dafür was sich die feinen herren der oberen 10.000 wieder herausnehmen dürfen.
puh, war das ein langer satz [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img]
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- Thomas Kalweit
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@griffin: Bush braucht ja auch keine "Anglerische Ausbildung" als Amerikaner. Der bekommt eine Sondergenehmigung für Urlauber von der Fischereibehörde. Aber bei Schröder als deutschem Staatsbürger besteht keine Möglichkeit zur Ausnahme, der müsste 'ne Prüfung ablegen. Verrückte Welt [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] ...
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- mikesch
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Ich glaub, das Teil wurde damals von RH aus S. besorgt.
Wenn er mit der Fliege fischt, kann er die Rute verwenden, die sein Papa bei seinem Deutschlandbesuch geschenkt bekam.Der bekommt eine Sondergenehmigung für Urlauber von der Fischereibehörde.
Ich glaub, das Teil wurde damals von RH aus S. besorgt.
Fishing isn't sport, it's a passion
Gruß
Michael
Gruß
Michael
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Hehe also wenn der Schröder an ein Gewässer in meiner Nähe käme! [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img] [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Ich wette da würden auch die Tageskartenpreise in horrende gehen! [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
Ich wette da würden auch die Tageskartenpreise in horrende gehen! [img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung bekommen demnach auch ...
"Mitglieder diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder der Staats - oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind" § 2a Abs.3 FiG
Dürfte für ihn doch nicht schwer sein, zu sagen: "Joschka, lass mal so einen Wisch rüberwachsen!" - oder?
Und zu den Aussiedlern: auch für sie gibt es in Bayern eine Klausel im FiG:
Einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung bekommen demnach auch ...
"Personen, die urkundlich nachweisen können, dass sie ... in der Zeit vom 1. Januar 1961 bis zum 31. Dezember 1970 in Deutschland einen Fischereischein erhalten oder als Aussiedler innerhalb dieser Frist in einem der in § 1 Abs.2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebiete den Fischfang zulässigerweise ausgeübt hatten und deshalb in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1998 einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten haben.
§ 2a Abs. 1c FiG Bayern.
Muss er nicht. Für Leute wie ihn gibt es eine Gesetzesklausel (zumindest im FiG Bayern):Aber bei Schröder als deutschem Staatsbürger besteht keine Möglichkeit zur Ausnahme, der müsste 'ne Prüfung ablegen.
Einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung bekommen demnach auch ...
"Mitglieder diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes oder der Staats - oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind" § 2a Abs.3 FiG
Dürfte für ihn doch nicht schwer sein, zu sagen: "Joschka, lass mal so einen Wisch rüberwachsen!" - oder?
Und zu den Aussiedlern: auch für sie gibt es in Bayern eine Klausel im FiG:
Einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung bekommen demnach auch ...
"Personen, die urkundlich nachweisen können, dass sie ... in der Zeit vom 1. Januar 1961 bis zum 31. Dezember 1970 in Deutschland einen Fischereischein erhalten oder als Aussiedler innerhalb dieser Frist in einem der in § 1 Abs.2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebiete den Fischfang zulässigerweise ausgeübt hatten und deshalb in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1998 einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten haben.
§ 2a Abs. 1c FiG Bayern.
- petrijuenger
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Hallo!Das ist ja interessant, dann könnte ich in Bayern ja auch einen Fischereischein ohne Prüfung / Lehrgang erhalten, denn zu dem genannten Zeitpunkt hatte ich schon lange einen (hamburger)Angelschein!Das macht mir die Bayern noch sympatischer, honorieren sie doch langjährige Erfahrung.Wenns die "Grünen" hier in NRW zu heftig treiben (mit Naturschutz, Angelverboten usw), bleibt mir ja doch noch die Auswanderung!Petri! [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Aber Schwarzangeln finde ich nicht lustig!Denn die Angelschein-Inhaber tragen direkt (bei den Vereinen mit Pachtung und Arbeiten) und indirekt (durch Kostenerstattung) zur Erhaltung der Gewässer, Fische und Angelmöglichkeiten bei!Petri!
[ 30. September 2003: Beitrag editiert von: petrijuenger ]
Aber Schwarzangeln finde ich nicht lustig!Denn die Angelschein-Inhaber tragen direkt (bei den Vereinen mit Pachtung und Arbeiten) und indirekt (durch Kostenerstattung) zur Erhaltung der Gewässer, Fische und Angelmöglichkeiten bei!Petri!
[ 30. September 2003: Beitrag editiert von: petrijuenger ]
Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit.
Grüße und petriheil vom Petrijuenger !
Der Mensch braucht die Natur, die Natur den Menschen nicht !!!
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Oder Sie gehen an ein Privatgewässer. [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]
Zurück zum Thema: Bei Kindern reicht sicherlich das böse Dudu aber bei Erwachsenen hätte ich auch wenig Verständnis.
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Petri
Pennator Lengalenga
www.norwegen-angelforum.de
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- Karsten
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Hallo!
Bei Kindern bis etwa 10 - 11 Jahren würde ich nicht einmal von Schwarzangeln, sondern von Schnupperangeln reden. Ich glaube in den meisten B.-Ländern dürfen sie auch ohne F.-Schein angeln. Auch ältere Aussiedler ohne Schein angeln lassen? Nein! Denn oft wird gerade von ihnen das Reißangeln ausgeübt. Ich wurde 3 - mal vom gleichen Fischerreiaufseher in kurzen Abständen kontrolliert( 3 verschiedene Tage). Beim dritten Mal sagte ich zu ihm , das er mich doch schon kennen müsste und weis, das ich einen gültigen F.-Schein sowie Angelberechtigung habe. Er sagte zu mir er müsse kontrollieren, ob ich die auch bestimmungsgemäß bei mir habe, wenn nicht müsste ich zahlen. Das sagt ja schon alles. Im Übrigen finde ich das Schwarzangelei auch mich persöhnlich schädigt, denn mit meiner bei der Fischerei gekauften Angelberechtigung soll Besatz durch geführt werden, ebenso mit der Fischereiabgabe, die ich an das Land Mecklenburg/Vorpommern zahle.
Gruß Karsten
Bei Kindern bis etwa 10 - 11 Jahren würde ich nicht einmal von Schwarzangeln, sondern von Schnupperangeln reden. Ich glaube in den meisten B.-Ländern dürfen sie auch ohne F.-Schein angeln. Auch ältere Aussiedler ohne Schein angeln lassen? Nein! Denn oft wird gerade von ihnen das Reißangeln ausgeübt. Ich wurde 3 - mal vom gleichen Fischerreiaufseher in kurzen Abständen kontrolliert( 3 verschiedene Tage). Beim dritten Mal sagte ich zu ihm , das er mich doch schon kennen müsste und weis, das ich einen gültigen F.-Schein sowie Angelberechtigung habe. Er sagte zu mir er müsse kontrollieren, ob ich die auch bestimmungsgemäß bei mir habe, wenn nicht müsste ich zahlen. Das sagt ja schon alles. Im Übrigen finde ich das Schwarzangelei auch mich persöhnlich schädigt, denn mit meiner bei der Fischerei gekauften Angelberechtigung soll Besatz durch geführt werden, ebenso mit der Fischereiabgabe, die ich an das Land Mecklenburg/Vorpommern zahle.
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]
Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
Wir hatten das Thema schonmal, und zwar hier, sind zwar tlw. etwas vom Thema abgewichen (wo wird das nicht ? ), aber diese Abweichung hat inzwischen Früchte getragen [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img] also ein durchaus postiver "Offtopic".
Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
@Petrijünger:
Besitzer eines gültigen, in einem anderen Bundesland ausgestellten Fischereischeins können nach § 2 Abs.1 AVFiG mit diesem auch in Bayern einen Erlaubnisschein zur Ausübung des Fischfangs erhalten. Fischereischeine anderer Bundesländer sind, soweit deren Inhaber zum Zeitpunkt von dessen Ausfertigung ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hatten, den Bayerischen Fischereischeinen gleichgestellt.
Besitzer eines gültigen, in einem anderen Bundesland ausgestellten Fischereischeins können nach § 2 Abs.1 AVFiG mit diesem auch in Bayern einen Erlaubnisschein zur Ausübung des Fischfangs erhalten. Fischereischeine anderer Bundesländer sind, soweit deren Inhaber zum Zeitpunkt von dessen Ausfertigung ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hatten, den Bayerischen Fischereischeinen gleichgestellt.
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Schwarzangeln ein Kavalliersdelikt?
ALSO, ICH BIN SELBST FISCHEREIAUFSEHER UND SEHE AUCH DAS ANGELN VON KINDERN NICHT SO ENG. DA REICHEN EIN PAAR SCHÄRFERE TÖNE UND DIE DROHUNG, ZU DEN ELTERN ZU GEHEN, DANN SIND SIE ERST MAL KURIERT.
BEI DEN ERWACHSENEN BIN ICH RIGOROS. VOR ALLEM SPÄTAUSSIEDLER NEHMEN ES IMMER ALS VORWAND,, DAS SIE ES JA SCHON IMMER DURFTEN.
ERSCHRECKEND FINDE ICH VOR ALLEM DIE GEWALTBEREITSCHAFT DIESER KLIENTEL, WENN MAN SIE AUF IHR VERGEHEN ANSPRICHT. ICH HABE MITTLERWEILE VON RAUFEREIEN BIS ZU MESSERATTACKEN SCHON EINIGES HINTER MIR.
SEIT GERAUMER ZEIT GEHE ICH NUR NOCH MIT GASPISTOLE KONTROLLIEREN. (NATÜRLICH MIT DEM ERFORDERLICHEN KLEINEN WAFFENSCHEIN).
MUSSTE ES SO WEIT KOMMEN, DAS WIR UM UNSER lEBEN UND GESUNDHEIT FÜRCHTEN MÜSSEN, WENN WIR UNS FÜR DEN SCHUTZ UNSERER GEWÄSSER UND FISCHBESTÄNDE EINSETZEN?
PETRI
WALLERHUNTER
BEI DEN ERWACHSENEN BIN ICH RIGOROS. VOR ALLEM SPÄTAUSSIEDLER NEHMEN ES IMMER ALS VORWAND,, DAS SIE ES JA SCHON IMMER DURFTEN.
ERSCHRECKEND FINDE ICH VOR ALLEM DIE GEWALTBEREITSCHAFT DIESER KLIENTEL, WENN MAN SIE AUF IHR VERGEHEN ANSPRICHT. ICH HABE MITTLERWEILE VON RAUFEREIEN BIS ZU MESSERATTACKEN SCHON EINIGES HINTER MIR.
SEIT GERAUMER ZEIT GEHE ICH NUR NOCH MIT GASPISTOLE KONTROLLIEREN. (NATÜRLICH MIT DEM ERFORDERLICHEN KLEINEN WAFFENSCHEIN).
MUSSTE ES SO WEIT KOMMEN, DAS WIR UM UNSER lEBEN UND GESUNDHEIT FÜRCHTEN MÜSSEN, WENN WIR UNS FÜR DEN SCHUTZ UNSERER GEWÄSSER UND FISCHBESTÄNDE EINSETZEN?
PETRI
WALLERHUNTER
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The worst day fishing is better than the best day working!
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