Hallo!
Gibt es jemanden, der die aktuelle Rechtslage zum Thema Catch&Release und Hältern in Setzkescher oder Karpfensack kennt? Es kommt halt schon ab und zu vor dass man noch weiter fischen möchte obwohl man sein Kontingent schon erfüllt hat. Ich möchte auch nicht wenn ich mal 2-3 Tage am Wasser bleibe meine Fische schon am ersten Tag schlachten müssen.
Wäre super, wenn sich jemand in den Bereichen auskennen und hier sein Wissen mit den anderen teilen würde.
Petri Heil aus Mittelfranken!
BigFoot
Rechtslage
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hi bigfoot
hiersteht einiges zum thema gesetze.
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- Thomas Kalweit
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[img]images/smiles/icon_smile.gif[/img]Hallo Bigfoot,
Fische zuerst zu hältern, um sie dann zurückzusetzen ist natürlich grundsätzlich nach dem Tierschutzgesetz verboten. Auch eine Hälterung über meherer Tage ist ziemlich fragwürdig.
Das Hältern in Setzkeschern ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt (Landesfischereigesetze). In NRW ist es nicht verboten, aber auch nicht erlaubt [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]. In Hessen ist es wohl seit neuestem erlaubt...
Dort wo es erlaubt ist, darf nur in sehr großen Setzkeschern (3 Meter x 50 cm) gehältert werden (Karpfensäcke no!).
Das grundlegende Gutachten zum Thema Hältern findest Du hier beim DAV.
Liebe Grüße,
Thomas
Fische zuerst zu hältern, um sie dann zurückzusetzen ist natürlich grundsätzlich nach dem Tierschutzgesetz verboten. Auch eine Hälterung über meherer Tage ist ziemlich fragwürdig.
Das Hältern in Setzkeschern ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt (Landesfischereigesetze). In NRW ist es nicht verboten, aber auch nicht erlaubt [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]. In Hessen ist es wohl seit neuestem erlaubt...
Dort wo es erlaubt ist, darf nur in sehr großen Setzkeschern (3 Meter x 50 cm) gehältert werden (Karpfensäcke no!).
Das grundlegende Gutachten zum Thema Hältern findest Du hier beim DAV.
Liebe Grüße,
Thomas
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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