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Was geschieht gerade wo, wie und warum?

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jabbadoo
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Beitrag von jabbadoo » 23 Nov 2006 15:49

NRW:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbe ... z-main.htm

§ 31

(4) In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte.

Heißt wohl auf Normaldeutsch: Jeder Schein in Deutschland wird anerkannt, wenn man in einem anderen Bundesland gelebt und dort die Prüfung gemacht hat.

Hab auch sonst mal geblättert, zum wiehern, äh, muhen.

§ 19
(1) Tritt ein Gewässer über seine Ufer, so ist der Fischereiausübungsberechtigte befugt, auf den überfluteten Grundstücken auf eigene Gefahr zu fischen. Von der Befischung sind überflutete fremde Fischgewässer, Hofräume, gewerbliche Anlagen und eingefriedete Grundstücke ausgeschlossen. Eingezäunte Viehweiden gelten insoweit nicht als eingefriedete Grundstücke.

Hehe, bei Hochwasser gehe ich mit ner Pilkrute auf Steakfang ;-)))))

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Beitrag von EiziEiz » 14 Dez 2006 16:04

Falls es noch jemanden interessiert. Das hat nicht so ganz gestimmt, was ich da erzählt habe. Die Kosten für den Fischereischein auf Lebenszeit betragen nicht immer 300€. Die Kosten errechnen sich aus folgender Formel:

(70 - Lebensalter) x 40 : 5

Das Lebensalter wird dabei um 5 Jahre auf bzw. abgerundet.
Jedoch ist die Höchstgrenze der Fischereiabgabe 300€. Man muss also z.B. als 20-Jähriger nicht 400€ sondern nur 300€ zahlen.

Nur so als kleine Korrektur [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Gruß
Stefan

[ 14. Dezember 2006: Beitrag editiert von: EiziEiz ]
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Beitrag von Karsten » 14 Dez 2006 22:16

Für den Fall ich wäre 70.....
70 - 70 x 40 : 5 = [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Gruß Karsten
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]

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Beitrag von mikesch » 14 Dez 2006 22:42

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von EiziEiz:
<STRONG>Falls es noch jemanden interessiert. Das hat nicht so ganz gestimmt, was ich da erzählt habe. Die Kosten für den Fischereischein auf Lebenszeit betragen nicht immer 300€. Die Kosten errechnen sich aus folgender Formel:

(70 - Lebensalter) x 40 : 5

Das Lebensalter wird dabei um 5 Jahre auf bzw. abgerundet.
Jedoch ist die Höchstgrenze der Fischereiabgabe 300€. Man muss also z.B. als 20-Jähriger nicht 400€ sondern nur 300€ zahlen.

Nur so als kleine Korrektur [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Gruß
Stefan

[ 14. Dezember 2006: Beitrag editiert von: EiziEiz ]</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>Hier gibt es eine Tabelle, für alle sie nicht rechnen wollen.

[img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Tabelle

[ 14. Dezember 2006: Beitrag editiert von: mikesch ]
Fishing isn't sport, it's a passion
Gruß
Michael

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Beitrag von EiziEiz » 15 Dez 2006 00:46

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karsten:
<STRONG>Für den Fall ich wäre 70.....
70 - 70 x 40 : 5 = [img]images/smiles/icon_biggrin.gif[/img]
Gruß Karsten</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Tja, Glück gehabt [img]images/smiles/icon_wink.gif[/img]

Gruß
Stefan
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