Nur noch 15 Kilo!
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
Nur noch 15 Kilo!
Ausfuhrbegrenzung mal aus anderen Sichten:
An der schwedischen Grenze auf schwedischer Seite, gibt es viele Möglichkeiten seine 15 Kilo einzulagern, wieder nach Norwegen einzureisen und wieder von vorne zu beginnen. Die norwegische Regierung ist dagegen machtlos. Heimreise alsdann über Schweden bis die Achse bricht.
Und nun ...
Kleines Rätsel zum Pfingstende. Wieviel Fisch darf man nach Deutschland einführen?
Und? ... Wer hats erfunden?
Kleiner Tipp: www.zoll.de
An der schwedischen Grenze auf schwedischer Seite, gibt es viele Möglichkeiten seine 15 Kilo einzulagern, wieder nach Norwegen einzureisen und wieder von vorne zu beginnen. Die norwegische Regierung ist dagegen machtlos. Heimreise alsdann über Schweden bis die Achse bricht.
Und nun ...
Kleines Rätsel zum Pfingstende. Wieviel Fisch darf man nach Deutschland einführen?
Und? ... Wer hats erfunden?
Kleiner Tipp: www.zoll.de
Nur noch 15 Kilo!
Ich dachte immer, die skandinavischen Länder halten zusammen... [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img]
Trotzdem: Gutes Beispiel für noch schlechteres Benehmen!!!
Gruß
OLE
Trotzdem: Gutes Beispiel für noch schlechteres Benehmen!!!
Gruß
OLE
- Karsten
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- Registriert: 03 Feb 2002 03:01
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Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Eisangler:
<STRONG>Ich dachte immer, die skandinavischen Länder halten zusammen... [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img]
Trotzdem: Gutes Beispiel für noch schlechteres Benehmen!!!
Gruß
OLE</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Zwischen Norwegen und Schweden soll es nicht so doll sein, hat wohl noch mit Geschehnissen zur Zeit des "wilden Österreicher" zu tun.
Gruß Karsten
P.S. Ohne Nachzuschauen: ich glaube 1 Kilo Frischfisch darf man einführen
<STRONG>Ich dachte immer, die skandinavischen Länder halten zusammen... [img]images/smiles/icon_eek.gif[/img]
Trotzdem: Gutes Beispiel für noch schlechteres Benehmen!!!
Gruß
OLE</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Zwischen Norwegen und Schweden soll es nicht so doll sein, hat wohl noch mit Geschehnissen zur Zeit des "wilden Österreicher" zu tun.
Gruß Karsten
P.S. Ohne Nachzuschauen: ich glaube 1 Kilo Frischfisch darf man einführen
[url=http://www.mueritzanglers.de]www.mueritzanglers.de[/url]
Christus ist ein Weg.
Der rechte Weg führt zur Wahrheit.
Der Schlüssel zur Wahrheit ist der freie Geist.
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Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lengalenga:
<STRONG>
Da Fische ab einer Tiefe von 50m nicht mehr zurückzusetzen sind, wird es massenhaft Möwenfutter geben.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Man koennte auch nur soviel angeln, wie man Essen kann?
Unmoeglich?
Oder faehrt man deswegen nicht nach Norwegen?
<STRONG>
Da Fische ab einer Tiefe von 50m nicht mehr zurückzusetzen sind, wird es massenhaft Möwenfutter geben.
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Man koennte auch nur soviel angeln, wie man Essen kann?
Unmoeglich?
Oder faehrt man deswegen nicht nach Norwegen?
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bundyman:
<STRONG>
Man koennte auch nur soviel angeln, wie man Essen kann?
Unmoeglich?
Oder faehrt man deswegen nicht nach Norwegen?</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Tja, das werde ich wohl auch nie verstehen...
Gruß
OLE
[ 05. Juni 2006: Beitrag editiert von: Eisangler ]
<STRONG>
Man koennte auch nur soviel angeln, wie man Essen kann?
Unmoeglich?
Oder faehrt man deswegen nicht nach Norwegen?</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Tja, das werde ich wohl auch nie verstehen...
Gruß
OLE
[ 05. Juni 2006: Beitrag editiert von: Eisangler ]
Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus Norwegen und Island. (gleiche Seite)
Gilt nun der komplette selbstgefangene Fisch oder Fischfilet als Fischereierzeugnis?
Wer kann Chinooks Rätsel lösen?
Gute Nacht!
Ohne veterinärrechtliche Dokumente gilt für diese Produkte eine Höchstgrenze von maximal einem Kilogramm.(gesehen auf Seite 54)Wieviel Fisch darf man nach Deutschland einführen?
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus Norwegen und Island. (gleiche Seite)
Gilt nun der komplette selbstgefangene Fisch oder Fischfilet als Fischereierzeugnis?
Wer kann Chinooks Rätsel lösen?
Gute Nacht!
-
- Erfahrener User
- Beiträge: 375
- Registriert: 09 Okt 2003 03:01
Nur noch 15 Kilo!
@bundyman: Klar könnte man nur so vie angeln, wie man essen kann. Das geht aber an der Realität vorbei, denn in Norwegen wäre der Angeltag dann u. U. schon nach 5 Min. vorbei. Das kann man dann wohl kaum noch Angelurlaub nennen, oder? Und gegen die Filetmitnahme in mäßigen Mengen ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden.
Wie gesagt, ich fürchte, dass die Regelung auch die normalen Norwegenfahrer trifft. Jene, die sich korrekt verhalten und auf die sowohl der norwegische Tourismus als auch die Reiseveranstalter dringend angewiesen sind. Wenn die deswegen zu Hause bleiben, ist niemandem geholfen.
Wie gesagt, ich fürchte, dass die Regelung auch die normalen Norwegenfahrer trifft. Jene, die sich korrekt verhalten und auf die sowohl der norwegische Tourismus als auch die Reiseveranstalter dringend angewiesen sind. Wenn die deswegen zu Hause bleiben, ist niemandem geholfen.
Immer dicke Fische!
Georg
Georg
- Thomas Kalweit
- Administrator
- Beiträge: 7832
- Registriert: 15 Okt 2002 03:01
- Wohnort: Singhofen
- Kontaktdaten:
Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Darf ich mir aus dem Urlaub Fisch oder Muscheln mitbringen?
Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln unterliegt strengen hygienischen Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Einfuhrmaßnahmen gelten für frische, bearbeitete, tiefgefrorene und verarbeitete Fischereierzeugnisse (Fische, sonstige Meeres- oder Süßwassertiere, Teile dieser Tiere, einschließlich Rogen und Milch und Erzeugnisse aus diesen Tieren, auch in Verbindung mit anderen Lebensmitteln, soweit deren Anteil nicht überwiegt) und lebende Muscheln.
Erzeugnisse tierischer Herkunft (z.B. Lachs aus Alaska) dürfen ohne veterinärrechtliche Dokumente nur bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden.
Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart.
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, insbesondere aus Norwegen und Island. Für Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen zum Verbringen von Fischereierzeugnissen mit Ursprung aus den Mitgliedstaaten der EG.
Neben den veterinärrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr und die artenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
<HR></BLOCKQUOTE>
Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln unterliegt strengen hygienischen Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Einfuhrmaßnahmen gelten für frische, bearbeitete, tiefgefrorene und verarbeitete Fischereierzeugnisse (Fische, sonstige Meeres- oder Süßwassertiere, Teile dieser Tiere, einschließlich Rogen und Milch und Erzeugnisse aus diesen Tieren, auch in Verbindung mit anderen Lebensmitteln, soweit deren Anteil nicht überwiegt) und lebende Muscheln.
Erzeugnisse tierischer Herkunft (z.B. Lachs aus Alaska) dürfen ohne veterinärrechtliche Dokumente nur bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden.
Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart.
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, insbesondere aus Norwegen und Island. Für Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen zum Verbringen von Fischereierzeugnissen mit Ursprung aus den Mitgliedstaaten der EG.
Neben den veterinärrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr und die artenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.
<HR></BLOCKQUOTE>
Online-Redaktion FISCH & FANG / DER RAUBFISCH
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
den 15 Kilo liegen. Hat, glaube ich, was mit dem Anschein von Gewerblichkeit zu tun und den Lebensmittelgesetzen.
... und da gibt es, denke ich, auch Höchstgrenzen, die unterFür Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen
den 15 Kilo liegen. Hat, glaube ich, was mit dem Anschein von Gewerblichkeit zu tun und den Lebensmittelgesetzen.
Nur noch 15 Kilo!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Georg Baumann:
<STRONG>@bundyman: Klar könnte man nur so vie angeln, wie man essen kann. Das geht aber an der Realität vorbei, denn in Norwegen wäre der Angeltag dann u. U. schon nach 5 Min. vorbei. Das kann man dann wohl kaum noch Angelurlaub nennen, oder? ...</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Daher ja auch meine Frage, ob es sonst keine Gruende gaebe, nach Norwegen zu fahren...
Scheinbar ja nicht, obwohl ick auch Leute kenne, die nach Norge zum angeln fahren, garkeinen Fisch mit nach Hause nehmen und trotzdem unvergessliche Urlaube da verbringen...
<STRONG>@bundyman: Klar könnte man nur so vie angeln, wie man essen kann. Das geht aber an der Realität vorbei, denn in Norwegen wäre der Angeltag dann u. U. schon nach 5 Min. vorbei. Das kann man dann wohl kaum noch Angelurlaub nennen, oder? ...</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>
Daher ja auch meine Frage, ob es sonst keine Gruende gaebe, nach Norwegen zu fahren...
Scheinbar ja nicht, obwohl ick auch Leute kenne, die nach Norge zum angeln fahren, garkeinen Fisch mit nach Hause nehmen und trotzdem unvergessliche Urlaube da verbringen...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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