Spinnen/Schonzeiten
Moderatoren: Thomas Kalweit, Uwe Pinnau
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Spinnen/Schonzeiten
jetzt muss ich auch noch mal (blöd?)fragen: wenn in meinem erlaubnisschein schonzeiten für hecht (15.2.bis30.4.) und zander (1.4. bis 31.5.) angegeben sind, darf ich währenddem überhaupt spinnen? [img]images/smiles/icon_confused.gif[/img]
fishfriend
Spinnen/Schonzeiten
Wenn das nicht dabei steht, ist es nicht verboten.
[img]http://www.oyla16.de/userdaten/87784384/bilder/fufsig.JPG[/img]
"Die Jagd nach dem Jäger beginnt dort wo die Beute ist" [BladeII]
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Spinnen/Schonzeiten
Hallo,
Schonzeit heisst in der Regel nur Entnahmeverbot. Bei manchen Gewässern steht ggf. ausdrücklich Angelverbot (!).
Gruss
Chinook
Schonzeit heisst in der Regel nur Entnahmeverbot. Bei manchen Gewässern steht ggf. ausdrücklich Angelverbot (!).
Gruss
Chinook
Spinnen/Schonzeiten
In manchen Gewaesserordnungen ist auch explizit die Verwendung bestimmter Angelarten reglementiert...
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"Du redest von Bier? Du redest in meiner Sprache!"
[Al Bundy]
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Spinnen/Schonzeiten
Am einfachsten wäre es doch sicherlich den Fischereiberechtigten oder den vorstand des Vereins oder aber den Gewässerwart zu fragen. Wenn die dir das nicht beantworten können dann weiß ich auch nicht...
Gruß Patrick...
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Die Wörter der Angler : Einfachheit ; Sanftmut ; Geduld.
Mitglied im Fischereiverein Hannover e.V.
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- Thomas Kalweit
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@fishfriend: Nach dem Fischereigesetz in NRW eigentlich schon, natürlich nur mit kleinen Ködern auf Barsch, Rapfen, Forelle. Es sei denn in der speziellen Gewässerordnung des Vereins ist etwas anderes festgehalten!
Beispiel: In NRW gibt es keine gesetzliche Regelung mit wievielen Ruten man angeln darf. Die gängige Zwei-Ruten-Regelung ist von den Gewässerordnungen der Vereine/Verbände selbst festgelegt.
In anderen Bundesländern ist natürlich alles gaaaaanz anders!!!
[ 05. Januar 2006: Beitrag editiert von: Thomas Kalweit ]
Beispiel: In NRW gibt es keine gesetzliche Regelung mit wievielen Ruten man angeln darf. Die gängige Zwei-Ruten-Regelung ist von den Gewässerordnungen der Vereine/Verbände selbst festgelegt.
In anderen Bundesländern ist natürlich alles gaaaaanz anders!!!
[ 05. Januar 2006: Beitrag editiert von: Thomas Kalweit ]
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E-Mail: thomas.kalweit@paulparey.de
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In Rheinlandpfalz wird das mit der Frühjahrsschonzeit geregelt vom 15. April bis zum 31. Mai. Hecht 01.02. bis 15.04., Zander 01.04. bis 31.05. Also der 1. Juni ist bei uns ein Pflichttag, sozusagen der Startschuss.
Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
www.anglerfreunde-speyer.de
[url=http://imageshack.us][img]http://img181.imageshack.us/img181/4940/klfische0138av.gif[/img][/url]
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