Ob Acker oder Wiese - liegt Schnee oder ist der Boden gefroren, darf nach den Vorschriften der Düngeverordnung keine Gülle ausgebracht werden. Zusätzlich gilt in vielen Landkreisen für Grünland, also Wiesen, eine Sperrfrist bis Ende Februar. Das heißt: auch schnee- oder frostfreie Wiesen dürfen erst ab März gegüllt werden. Wer Bauern erwischt, die trotzdem Gülle ausbringen, sollte das melden. Doch die Behörden scheinen nicht immer kooperativ zu sein.
Von: Christine Haberlander, Landwirtschaft und Umwelt
Stand: 05.03.2018 |Bildnachweis
Aus:
https://www.br.de/nachrichten/verboten- ... t-100.html
X Tage hat es gedauert bis gehandelt wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=Yp5qOkGSmE8
Hier werden sie verzweifeln wenn Sie sich aktiv um Umwelt/Naturschutz bemühen. Dieses Land ist "krank".
"NIEDERLÄNDISCHER GÜLLETOURISMUS
Entwicklung der Ausfuhren tierischen Düngers aus den Niederlanden nach Empfängerländern, 2012–2016,
in 1.000 Tonnen"
Seite 26
https://www.bund.net/fileadmin/user_upl ... s_2018.pdf
Aber
"Düngeverordnung erfordert Nachbesserungen
Landwirtschaftsministerin findet deutliche Worte auf dem Landvolktag / Praxistauglichkeit nicht gewährleistet
17.03.2018 | Schaumburger Wochenblatt"
https://www.schaumburger-wochenblatt.de ... esserungen
Die Ministerin in anderer Mission
http://av-nds.de/aktuelles/678-neue-bun ... terin.html
Ich hoffe folgender Link baut Sie wieder auf.
http://www.looduskalender.ee/n/de/node/2172