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Es ist kaum zu fassen:
da kriegen wir schon ständig weitere Restriktionen per Gesetz, Verordnung, etc.,
nun prescht dazu wieder ein Anglerverband mit eigenen Verboten voraus.
Bisher gab und gibt es kein gesetzl. Verbot des Setzkeschers in NRW!
Einem Angler müsste im Einzelfall ein Verstoß gegen das TierSchG ‚nachgewiesen‘ werden.
Die jüngeren Urteile jedoch zeigen einen Weg zur tierschutzgesetzkonformen Nutzung.
Es ist die Aufgabe der von Anglern gewählten und bezahlten Interessenvertreter weitere Einschränkungen des Angelei zu verhindern,
nicht durch eigene Verbote gesetzlichen Verboten die Tür zu öffnen,
wie in diesem Fall.
Schließlich sitzen genau diese Personen als Interessensvertreter am Tisch, wenn es im nächsten Jahr um die „ökologische Ausrichtung der Fischereigesetze NRW“ durch den grünen Remmel geht.
Wenn der LFV eine Rechtsunsicherheit in diesem Fall sieht (und diese Sorge kann man teilen), kann sein Auftrag nur lauten,
für Rechtssicherheit in der Form zu sorgen, indem er klare Kriterien der Nutzung erarbeitet, z.B. durch die Erstellung eigener Gutachten, evtl. Setzkescher bzw. deren Anwendung unter Beteiligung von Spezialisten (z.B. Angelgeräteindustrie) für Schifffahrtskanäle modifiziert,
die Ergebnisse seinen Mitgliedern empfiehlt UND sich für diese Empfehlung politisch wie juristisch einsetzt.
Hier versagt der LFV kläglich, geht genau den gegenteiligen Weg, wie es im VDSF und nun DAFV schon immer üblich war.
Und NIE hatte die Strategie des vorauseilenden Einknickens gegenüber möglichen Restriktionen auch nur ansatzweise Erfolg!
Die Mitgliedsvereine wurden übrigens dabei nicht ansatzweise involviert, obwohl man knapp 3 Monate zuvor noch eine große Jahreshauptversammlung hatte.
Eine Info im üblichem Rundschreiben irgendwo unter Punkt 6 od. 7 , dass das nun so ist
und die Vereine gefälligst ihre Mitglieder informieren sollen.
Anglerdemokratie nach bester DAFV-Art.
