Seit heute liegt mir das Magazin des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. vor in welcher beim Fischen mit Wobbler darauf hingewiesen wird, dass seit Dezember 2014 eine geänderte Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz beschlossene Sache sei...
....eine exakte Definition des Begriffes "Anbissstelle", die es bis zu diesem Beschluss vorher noch nicht gab. Eine Anbissstelle ist jetzt ganz eindeutig entweder ein Einfach-, ein Doppel-, oder ein Drillingshaken. Die in der Regel mit "gar" 2 Stck. oder 3 Stck. ausgestatteten Wobbler gelten jeweils "als je EINE" Anbissstelle,- auch wenn damit in der Praxis kaum 2 oder 3 Fische zu fangen sind.
Tja,- da sollte man bei KuKö also nur noch "EINEN" Drilling oder Einzelhaken vorzugsweise am Schwanzende belassen dürfen - alles andere kann einen künftig teuer zu stehen kommen und will beachtet werden!
Da sollte man doch nochmal seine KuKö prüfen um sie "abzuspecken" auf EINE Anbissstelle und vor allem neu und richtig austarieren.
Was meine KuKö-Ausrüstung und mich selbst anbelangt habe ich sowieso die meisten Köder auf Einzelhaken
abgeändert - neu ist jedoch für mich auch das neben Wobbler & Co jeder Haken ob nun Einzelhaken oder Drilling als jeweils EINE Anbissstelle gewertet wird.
In der Verbandszeitung wird wörtlich auf "Fischen mit Wobbler" hingewiesen - logisch,- dass dies auch für´s GuFi-Fischen oder den Ansitz gilt.... 1 Haken = 1 Anbissstelle
Umbauen oder Umrüsten ist jetzt wohl angesagt und neue Strategien zu probieren.... Wo hängt man am besten DEN Einzelhaken,- Zwilling oder Drilling ein und welche KuKö "leiden" nicht so sehr am Umbau,- oder wo oder wie ist welches Ausgleichsgewicht an den z.T. teuren Exemplaren dann anzubringen. Das könnte ganz spannend werden.... aber auch eine Köderboxenpleite....


Die Industrie muss es halt auch wieder "richten oder richtig machen" - sich hier einzustellen und was Neues bringen - wohlgemerkt: Mit oder für eine Anbissstelle.
Petri Euch allen,- und Gruß!

Florian