Richtig, rein gesetzlich ist der Schein ungültig. Da ich ihn aber schon habe, frägt mich sowieso niemand mehr wo ich den Kurs gemacht habe. Bei Kontrollen ist es wurst, Hauptsache der Schein ist gültig.
greetz
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- 27 Dez 2007 09:11
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- 04 Dez 2007 09:18
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Hi, MSA meint das so: Es ist verboten in einem anderen Bundesland den Fischereischein zu machen, während man in Bayern seinen Erstwohnsitz hat. Dieses Gesetz soll Fischereischeintourismus verhindern. Das widersprüchliche daran ist, dass wenn man umzieht die fremden Prüfungen anderer Bundesländer in ...
- 20 Nov 2007 10:04
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
@ Thomas: Beim Umzug nach BW muss man bis Ende des darauffolgenden Jahres den Fischeischein aus einem anderen Bundesland in einen BW-Schein umschreiben lassen und auch die Abgabe zahlen. Damit verfällt die bezahlte Gebühr des alten Scheines! Schon richtig, dass der Bayrische Schein auch in BW gilt, ...
- 20 Nov 2007 08:58
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Was für eine bescheuerte Regelung. Ich zahle lebenslang und nur weil ich umziehe gelten die bezahlten Euro nimmer...
Dieses Ländergeklüngel könnt man sich sparen.
Dieses Ländergeklüngel könnt man sich sparen.
- 19 Nov 2007 19:41
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Re: Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
D.h. dass ich BW nie mehr Fischereiabgabe zahlen muss?
Mir wurde auf einem Amt in BW gesagt, dass ich nach Ablauf des Folgejahres mir den BW-Schein holen muss mit allen Knosequenzen, d.h. auch zahlen der Fischereiabgabe für 1,5 oder 10 Jahre.
Mir wurde auf einem Amt in BW gesagt, dass ich nach Ablauf des Folgejahres mir den BW-Schein holen muss mit allen Knosequenzen, d.h. auch zahlen der Fischereiabgabe für 1,5 oder 10 Jahre.
- 19 Nov 2007 17:02
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Lebenslanger Fischereischein aus Bayern bei Umzug
Hallo, ich habe den Fischereischein in Baden-Württemberg (Zweitwohnsitz) gemacht und habe meinen Erstwohnsitz in Bayern (Grenzgebiet). Wenn ich mir nun in Bayern den Fischereischein hole für lebenslänglich (290 Euro) und ziehe z.B. nach BW um, gilt der lebenslängliche Schein in BW auch lebenslänglic...